TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Freitag, 14. Mai 2010, Vormittagssitzung

Vizepräsident Dr. Montgomery: Damit sind die Anträge zum Thema „Menschenrechte“ abgearbeitet. Wir kommen zum Punkt „Gebührenordnung für Ärzte“. Hier liegt Ihnen mit dem Antrag V-07 ein ausführlicher Vorstandsantrag vor. Er trägt die Überschrift:

Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Sie ersparen mir das Vorlesen? – Ich danke Ihnen.

Herr Funken möchte gegen diesen Antrag sprechen. Oder wollen Sie mir das Vorlesen nicht ersparen?

Dr. Funken, Nordrhein: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die GOÄ ist ja eine Dauerbaustelle. Wir haben folgendes Problem. Wir haben eine Währungsreform hinter uns, die uns die Kaufkraft über die GOÄ halbiert hat. Das war die Umstellung von der D-Mark auf den Euro. Voraussichtlich Ende des Jahres wird der Euro erneut abgewertet. Das heißt, wir bekommen noch einmal eine Inflation. Die Gebührenordnung aber bleibt unverändert.

Ich denke, der Vorstand wäre gut beraten, einen Inflationsausgleich ab sofort einzufordern, weil wir ansonsten in der Gebührenordnung einen erneuten Dumpingansatz haben. Wir tragen wieder die Lasten einer Inflation, die wir nicht ausgeglichen bekommen, die zu einer weiteren Verwerfung des Systems führen wird. Deswegen lautet meine Bitte, den Vorstand zu bitten, die Ergänzung aufzunehmen, dass wir den Regelabrechnungssatz von 3,5 auf 4,8 erhöhen – das wäre ein reeller Ausgleich – oder entsprechende Verhandlungen mit der Privatversicherung aufnehmen, dass wir regelhaft für die Einzelleistung einen höheren Punktwert bekommen.

Wir müssen weiterdenken, was jetzt auf die Bundesregierung, die Bundesrepublik und den europäischen Raum durch Griechenland zukommt. Heute steht in der „Financial Times“, dass Griechenland trotz des Geldes nicht zu retten ist. Deswegen ist es ganz wichtig, dass wir das antizipieren und die Forderung sofort erheben. Anderenfalls sehe ich schwarz für viele Kolleginnen und Kollegen.

Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall)

Vizepräsident Dr. Montgomery: Vielen Dank. Ich muss doch bitten, das Prozedere einzuhalten. Diesen Antrag hätte man als Änderungsantrag schriftlich formulieren und den Delegierten zum Lesen vorlegen müssen. Er greift ja nicht substanziell in diesen Antrag ein. Es ist im Kern ein weiterer Antrag zur GOÄ. Aber es war mindestens eine dramaturgisch hoch gelungene Chance, in der knappen Redezeitbegrenzung auch mal etwas loszuwerden. Insofern war das gut.

Das ist keine Änderung am Antrag V-07, da sie nicht schriftlich vorliegt und Ihnen nicht vorgelesen werden kann. Ich frage Sie also: Wer dem Antrag V-07 zustimmen möchte, möge jetzt die Hand erheben. – Die Gegenprobe! – Einzelne. Enthaltungen? – Einige Enthaltungen. Der Antrag ist mit großer Mehrheit angenommen.

© Bundesärztekammer 2010