TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Freitag, 14. Mai 2010, Vormittagssitzung

Vizepräsident Dr. Montgomery: Damit ist das Thema „Arzneimittel, Betäubungsmittel“ abgeschlossen. Wir kommen zum Themenkomplex „Berufsbezeichnung“. Ihnen liegt der Antrag V-16 des Vorstands der Bundesärztekammer mit der Überschrift:

Korrektur der Legaldefinition des Begriffes „Psychotherapeuten“ im Sozialgesetzbuch V

vor. Ich gehe davon aus, dass Sie diesen Antrag gelesen haben. Wünschen Sie, dass ich ihn zusammenfasse oder vorlese? – Nein. Wünschen Sie eine geschäftsordnungsmäßige Behandlung? – Nein. Dann frage ich Sie: Wer möchte dem Antrag zustimmen? – Gegenprobe! – Niemand. Enthaltungen? – Einzelne Enthaltungen. Der Antrag ist einstimmig angenommen.

Wir kommen zum Antrag V-58:

Würde der ärztlichen Heilkunst

Der Antragstext lautet:

Der Deutsche Ärztetag möge erneut beschließen, dass die Ärzteschaft die Vokabel „Leistungserbringer“ nicht mehr verwendet.

Der Begriff ist mit der Würde der ärztlichen Heilkunst von Ärzten und Ärztinnen in Klinik und Praxis nicht vereinbar.

Die Vokabel wird von interessierter Seite benutzt, um die Deprofessionalisierung des Arztberufes voranzutreiben.

(Beifall)

Ich habe vorhin in einem der Anträge gesehen, dass wir selber von „Leistungsanbietern“ sprachen. Das ist noch die Steigerung des Ganzen. – Ich sehe keine Wünsche nach geschäftsordnungsmäßiger Behandlung und stelle den Antrag zur Abstimmung. Dafür? – Dagegen? – Einzelne. Enthaltungen? – Einzelne. Dann ist der Antrag mit Mehrheit angenommen.

Eigentlich kommen Erklärungen erst zum Schluss. Aber Sie gestatten, dass wir das direkt machen, weil der Kontext vorhanden ist.

Dr. Jonitz, Vorstand der Bundesärztekammer: Vielen Dank. – Nur ganz kurz: Warum habe ich gegen den Antrag gestimmt? Ich finde es durchaus schmeichelhaft, wenn wir als Ärztinnen und Ärzte die Leistungsträger sind. Denn wenn wir es sind: Was sind die anderen?

Danke.

(Vereinzelt Beifall)

Vizepräsident Dr. Montgomery: Vielen Dank. Das war eine persönliche semantische Erklärung. – Damit kommen wir zum Antrag V-76:

Beseitigung von Mobilitätshindernissen für deutsche Notfallmediziner

Der Antragstext lautet folgendermaßen:

Die Bundesärztekammer wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um die Benachteiligung deutscher Notfallmediziner auf dem europäischen Arbeitsmarkt zu beenden. Hierzu sind Regelungen zu schaffen, die zu einer akkreditierungsfähigen Bezeichnung für Notfallmediziner führen, die z. B. dem „emergency physician“ gleichwertig ist.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

– Vorstandsüberweisung ist beantragt. Wünscht jemand, gegen die Vorstandsüberweisung zu sprechen? – Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir jetzt über Vorstandsüberweisung des Antrags ab. – Bitte die Gegenprobe! – Ersteres war die große Mehrheit. Enthaltungen? – Kaum Enthaltungen. Dann ist der Antrag an den Vorstand überwiesen.

© Bundesärztekammer 2010