TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Freitag, 14. Mai 2010, Vormittagssitzung

Vizepräsident Dr. Montgomery: Wir kommen damit zum Antrag V-122:

Maßnahmen gegen den Ärztemangel in strukturschwachen Regionen

Der Antragstext lautet:

Die verfasste Ärzteschaft fordert den Gesetzgeber, insbesondere die Gesundheitspolitiker in Bund und Ländern auf, eine stabile Finanzierung ärztlicher Tätigkeit sicherzustellen sowie gravierende regionale Defizite der Infrastruktur zu beseitigen, um einer weiteren drastischen Verschärfung des Ärztemangels in strukturschwachen Regionen entgegenzuwirken.

Die Begründung brauche ich nicht vorzulesen. Wer für den Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Bei einer sichtbaren Gegenstimme ist der Antrag mit überwältigender Mehrheit, fast einstimmig, angenommen.

Wir kommen damit zum Antrag V-127. Es geht um die Weiterentwicklung des in Ulm verabschiedeten Papiers, Teil B. Der Antrag lautet:

Der 113. Deutsche Ärztetag fordert den Vorstand der Bundesärztekammer auf, Teil B des Ulmer Papiers zu überarbeiten und weiterzuentwickeln. Die dort gemachten Vorschläge zur systematischen Neugestaltung der Finanzierung des Gesundheitssystems sollten dem aktuellen Stand der innerärztlichen Diskussion unter besonderer Berücksichtigung folgender Gesichtspunkte angepasst werden:

  • Erstellung eines verbindlichen Leistungskataloges für alle Versicherungspflichtigen
  • allgemeine Versicherungspflicht für jeden Erwachsenen auf der Grundlage dieses Kataloges
  • Einführung eines kalkulierten Krankenkassenbeitrags (Gesundheitsprämie)
  • Entkopplung von Gesundheitsprämie und Arbeitslohn und Übernahme der jetzigen Arbeitgeberbeteiligung in die Tarifverträge
  • Kostenerstattung auf der Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
  • Zusatzversicherungsangebote der Krankenkassen als Wettbewerbsfaktor im Gesundheitswesen
     

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

– Es ist Vorstandsüberweisung beantragt. Wünscht jemand, gegen die Vorstandsüberweisung zu sprechen? – Das ist nicht der Fall. Dann können wir die Vorstandsüberweisung zur Abstimmung stellen. Wer möchte diesen Antrag dem Vorstand überweisen? – Gegenprobe! – Einige. Enthaltungen? – Einige Enthaltungen. Dann ist dieser Antrag an den Vorstand überwiesen.

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