TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Freitag, 14. Mai 2010, Vormittagssitzung

Vizepräsident Dr. Montgomery: Wir kommen zum Komplex „Ärztetag“. Wir beginnen mit dem Antrag V-21:

Geschäftsordnung des Deutschen Ärztetages

Diesen Antrag muss ich Ihnen vorlesen, damit Sie das in Ruhe inhalieren:

In § 11 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Ärztetages wird nach Satz 1 folgender neuer Satz 2 eingefügt:

„Anträge, die vor Beginn des Deutschen Ärztetages mit Unterstützung aller Delegierten einer Landesärztekammer und deren Präsidentin/deren Präsidenten eingereicht wurden, bedürfen keiner zusätzlichen Unterstützungsunterschriften zur Erreichung der Zahl von zehn stimmberechtigten Abgeordneten.“

Die Sätze 2 und 3 des Absatzes 1 werden zu Sätzen 3 und 4 …

Was dann in dem Antragstext zu § 11 steht, brauchen wir nicht zu beschließen, denn es entspricht der gültigen Geschäftsordnung.

Es geht im Kern darum, dass diejenigen, die eine gesamte Landesärztekammer samt ihrem Präsidenten/ihrer Präsidentin hinter sich gebracht haben, nicht mehr die zehn Unterstützungsunterschriften brauchen. Relevant ist das sowieso nur in Landesärztekammern, die weniger als zehn Delegierte haben.

Darüber hinaus weist mich Professor Fuchs darauf hin, dass für satzungsändernde Anträge die Dreimonatsfrist eingehalten werden muss und zuvor die Verschickung an die einzelnen Landesärztekammern erfolgen muss, damit Sie sich damit zu Hause befassen können. Sie können also heute gar nicht endgültig über diesen Antrag entscheiden. Aber Sie können natürlich dem Vorstand einen Hinweis geben. Sie können heute nicht die Satzung ändern, Sie können allerhöchstens den Vorstand bitten, zu prüfen, ob er die Satzung ändern sollte. Dann würde er auf dem nächsten Ärztetag wieder mit dieser Änderung bei Ihnen auflaufen.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

– Es ist Vorstandsüberweisung beantragt. – Gegen den Antrag auf Vorstandsüberweisung möchte Herr Scheiber sprechen.

Dr. Scheiber, Thüringen: Sehr geehrter Vorstand! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben einen kleinen Fehler gemacht, dass wir das als Entschließungsantrag eingereicht haben. Wir waren uns ganz einig, dass wir das so nicht tun können. Ich bitte um Vorstandsüberweisung.

Vizepräsident Dr. Montgomery: Das war ein interessantes Plädoyer. Ich hatte zu Wortmeldungen gegen die Vorstandsüberweisung aufgerufen. Jetzt wurde für die Vorstandsüberweisung plädiert. Aber ich bin sehr damit einverstanden, Herr Scheiber.

Dann frage ich Sie, ob Sie ihm folgen wollen, und dies durch das Handzeichen zu bestätigen. – Die Gegenprobe! – Niemand. Enthaltungen? – Dann ist der Antrag unter Billigung der Antragsteller an den Vorstand überwiesen worden.

Wir kommen zum Antrag V-54:

Bereitstellung der Anträge des Deutschen Ärztetages für die Delegierten über eine Intranet-/Internetplattform

Der Antragstext lautet genauso. Das ist ein Petitum, das immer wieder vorkommt, das manchmal wegen der Freude der Kollegen, erst hier ihrem schöpferischen Drang durch viele Anträge Ausdruck zu verleihen, ein bisschen schwierig zu erfüllen ist.

Übrigens sagt mir Herr Fuchs gerade, dass die Prüfung ergibt, dass die Einrichtung einer solchen Internetplattform wahrscheinlich mit Kosten in der Dimension von 20 000 Euro verbunden wäre. Deswegen würde ich Ihnen dringlich raten, das wegen der Kostenrelevanz dem Vorstand anheimzustellen. – Herr Roy möchte gegen einen Antrag auf Vorstandsüberweisung sprechen.

Dr. Roy, Thüringen: Ich möchte gegen den Überweisungsantrag sprechen. Es besteht schon heute die Möglichkeit, über die Internetseite der Bundesärztekammer die Anträge über einen speziellen Link, der beispielsweise passwortgeschützt ist, bereitzustellen. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass beispielsweise Pressemitteilungen tagesaktuell auf der Internetseite erscheinen, ebenso Filme über den Deutschen Ärztetag. Deswegen denke ich nicht, dass man das Kostenvolumen von 20 000 Euro erreicht. Die Sachen sind vorhanden. Man muss deshalb nicht unbedingt 20 000 Euro ausgeben.

(Beifall)

Vizepräsident Dr. Montgomery: Jetzt spricht zu Ihnen der Finanzverantwortliche des Vorstands, Herr Crusius. Er ist unser Scharnier zur Finanzkommission.

Dr. Crusius, Vorstand der Bundesärztekammer: Hohes Präsidium! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte für Vorstandsüberweisung sprechen, da alle Beschlüsse, die kostenrelevant sind, wegen der Haushaltsberatungen, die in der Finanzkommission stattfinden, vorher auf ihre Machbarkeit hin zu prüfen sind. Sonst haben Sie im nächsten Jahr das Problem, dass Sie eine Haushaltssteigerung haben und dann möglicherweise die rote Karte ziehen müssen.

Es wurde von 20 000 Euro gesprochen. Vielleicht sind es aber auch 40 000 Euro oder nur 10 000 Euro. Also bitte: Prüfauftrag.

Danke.

(Vereinzelt Beifall)

Vizepräsident Dr. Montgomery: Ich höre noch von Frau Becker, dass es technisch nicht so einfach ist, wie es erscheint. Wenn wir den Sicherheitsstandard beibehalten wollen, den wir bei der Bundesärztekammer haben und den wir weiterhin einhalten wollen, wird es ausgesprochen aufwendig, wenn Sie das sofort haben wollen. Kein Problem wäre es, das jeweils abends oder nachts einzustellen. Dann hätten Sie es am nächsten Tag. Aber ich glaube, damit wäre Ihnen nicht gedient. Wenn wir die Sicherheitsstandards einhalten wollen, würde ich Ihnen dringlich raten, das an den Vorstand zu überweisen, damit dieser prüft, mit welchem Aufwand das zu machen ist.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

– Vorstandsüberweisung ist beantragt. Es ist gegen Vorstandsüberweisung gesprochen worden. Wer für Vorstandsüberweisung ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Einige. Enthaltungen? – Dann ist der Antrag mit großer Mehrheit an den Vorstand überwiesen.

© Bundesärztekammer 2010