Die
Akademie hat seit Ende der 70er Jahre ihre Bemühungen darauf gerichtet, dass
die spezifische Weiterbildung in Allgemeinmedizin als obligatorische
Voraussetzung für die selbständige allgemeinärztliche Berufsausübung gesetzlich
verankert wird. Ziel war es, eine einheitliche Qualifikation des
Allgemeinarztes zu erreichen, und das bisherige Nebeneinander des nicht in
vollem Umfang weitergebildeten Arztes neben dem 4jährig weitergebildeten Arzt
für Allgemeinmedizin zu beseitigen. Der 93. Deutsche Ärztetag 1990 in Würzburg
griff diese Vorschläge auf und forderte in einem Beschluss, eine dreijährige
obligatorische Weiterbildung in Allgemeinmedizin einzuführen. Das
Gesundheitsstrukturgesetz vom1. Januar 1993
realisierte in § 95 a diese Forderung, löste zum 1. Januar 1994 die bis dahin
geltende einjährige Vorbereitungszeit als Voraussetzung für die Kassenzulassung
ab und ersetzte sie durch den erfolgreichen Abschluss einer dreijährigen
allgemeinmedizinischen oder anderen fachärztlichen Weiterbildung. Die damalige
Verkürzung der Weiterbildungszeit auf drei Jahre sollte durch Einführung eines
obligaten 240-StundenKurses inhaltlich ergänzt worden. Bedingt durch den
Gliederungsauftrag in § 73 SGB V und die gewünschte berufsrechtliche Ausfüllung
der hausärztlichen Qualifikation wurden die Weiterbildungsregelungen aus dem
Jahr 1992 erneut überarbeitet. Der 100. Deutsche Ärztetag 1997 verlängerte auf
der Grundlage des Differenzierungsmodells die Weiterbildung im Gebiet
„Allgemeinmedizin“ auf fünf Jahre und strukturierte zugleich den
Weiterbildungsgang und die zu vermittelnden Inhalte neu. Das Inkraftsetzen
dieser Regelung wurde vom 100. Deutschen Ärztetages 1997 davon abhängig
gemacht, dass die für die Realisierung des neuen 5jährigen Weiterbildungsganges
erforderlichen Voraussetzungen durch Bereitstellung ausreichender
Weiterbildungmöglichkeiten im Gebiet „Allgemeinmedizin“ und deren angemessene
Finanzierung geschaffen werden. Das daraufhin vereinbarte Initiativprogramm zur
Sicherstellung der Weiterbildung in Allgemeinmedizin wurde nach eingehenden
Beratungen – auch in der Akademie für Allgemeinmedizin – zum 1. Januar 1999 in
Kraft gesetzt. Auf der Basis des Programms wurden Vereinbarungen zur Förderung
der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin für den ambulanten Bereich zwischen
den Spitzenverbänden der Krankenkassen und der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung einerseits sowie für den stationären Bereich zwischen den
Spitzenverbänden der Krankenkassen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft
andererseits abgeschlossen. Das Initiativprogramm wurde auch im Berichtsjahr
fortgeführt.
|