Qualifikation des Arztes für Allgemeinmedizin/Hausarzt

Die Akademie hat seit Ende der 70er Jahre ihre Bemühungen darauf gerichtet, dass die spezifische Weiterbildung in Allgemeinmedizin als obligatorische Voraussetzung für die selbständige allgemeinärztliche Berufsausübung gesetzlich verankert wird. Ziel war es, eine einheitliche Qualifikation des Allgemeinarztes zu erreichen, und das bisherige Nebeneinander des nicht in vollem Umfang weitergebildeten Arztes neben dem 4jährig weitergebildeten Arzt für Allgemeinmedizin zu beseitigen. Der 93. Deutsche Ärztetag 1990 in Würzburg griff diese Vorschläge auf und forderte in einem Beschluss, eine dreijährige obligatorische Weiterbildung in Allgemeinmedizin einzuführen. Das Gesundheitsstrukturgesetz vom1. Januar 1993 realisierte in § 95 a diese Forderung, löste zum 1. Januar 1994 die bis dahin geltende einjährige Vorbereitungszeit als Voraussetzung für die Kassenzulassung ab und ersetzte sie durch den erfolgreichen Abschluss einer dreijährigen allgemeinmedizinischen oder anderen fachärztlichen Weiterbildung. Die damalige Verkürzung der Weiterbildungszeit auf drei Jahre sollte durch Einführung eines obligaten 240-StundenKurses inhaltlich ergänzt worden. Bedingt durch den Gliederungsauftrag in § 73 SGB V und die gewünschte berufsrechtliche Ausfüllung der hausärztlichen Qualifikation wurden die Weiterbildungsregelungen aus dem Jahr 1992 erneut überarbeitet. Der 100. Deutsche Ärztetag 1997 verlängerte auf der Grundlage des Differenzierungsmodells die Weiterbildung im Gebiet „Allgemeinmedizin“ auf fünf Jahre und strukturierte zugleich den Weiterbildungsgang und die zu vermittelnden Inhalte neu. Das Inkraftsetzen dieser Regelung wurde vom 100. Deutschen Ärztetages 1997 davon abhängig gemacht, dass die für die Realisierung des neuen 5jährigen Weiterbildungsganges erforderlichen Voraussetzungen durch Bereitstellung ausreichender Weiterbildungmöglichkeiten im Gebiet „Allgemeinmedizin“ und deren angemessene Finanzierung geschaffen werden. Das daraufhin vereinbarte Initiativprogramm zur Sicherstellung der Weiterbildung in Allgemeinmedizin wurde nach eingehenden Beratungen – auch in der Akademie für Allgemeinmedizin – zum 1. Januar 1999 in Kraft gesetzt. Auf der Basis des Programms wurden Vereinbarungen zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin für den ambulanten Bereich zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung einerseits sowie für den stationären Bereich zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft andererseits abgeschlossen. Das Initiativprogramm wurde auch im Berichtsjahr fortgeführt.

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