In der
Herbstsitzung der Akademie berichtete Prof. Kolkmann als Vorsitzender
Qualitätssicherungsgremien der Bundesärztekammer, dass die Bundesärztekammer
und der Deutsche Pflegerat in einem Spitzengespräch im Februar 2001 vereinbart
hatten, die Vernetzung (haus-)ärztlicher und pflegerischer Versorgung zu einem
gemeinsamen Arbeitsschwerpunkt zu machen. Unter anderem soll eine
praxisrelevante Hilfestellung im Sinne eines Leitfadens erarbeitet werden, in
dem Maßnahmen zur Kooperation der Beteiligten in der Versorgungskette für eine
möglichst bruchlose Überleitung der Patienten bzw. Pflegebedürftigen von der
stationären in die ambulante/pflegerische Versorgung beschrieben sind. Eine
gemeinsame Arbeitsgruppe wurde beauftragt, eine Leitlinie zur Überleitung von
der stationären in die ambulante Versorgung zu erarbeiten. Die Projektskizze
lag der Akademie vor und wurde hinsichtlich ihrer unterschiedlichen
Konsequenzen erörtert.
Die
Diskussion in der Akademie ergab ebenfalls Einvernehmen hinsichtlich der
Verbesserungsbedürftigkeit der Versorgungskontinuität zwischen den einzelnen
Versorgungsbereichen, unterstreicht die Bedeutung der Einbeziehung des
Hausarztes in diese Prozesse, erkannte jedoch auch mögliches Konfliktpotential.
Die Einbeziehung von Vertretern der Akademie wurde begrüßt.
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