Leitlinie zum Übergang von der stationären in die ambulante Versorgung

In der Herbstsitzung der Akademie berichtete Prof. Kolkmann als Vorsitzender Qualitätssicherungsgremien der Bundesärztekammer, dass die Bundesärztekammer und der Deutsche Pflegerat in einem Spitzengespräch im Februar 2001 vereinbart hatten, die Vernetzung (haus-)ärztlicher und pflegerischer Versorgung zu einem gemeinsamen Arbeitsschwerpunkt zu machen. Unter anderem soll eine praxisrelevante Hilfestellung im Sinne eines Leitfadens erarbeitet werden, in dem Maßnahmen zur Kooperation der Beteiligten in der Versorgungskette für eine möglichst bruchlose Überleitung der Patienten bzw. Pflegebedürftigen von der stationären in die ambulante/pflegerische Versorgung beschrieben sind. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe wurde beauftragt, eine Leitlinie zur Überleitung von der stationären in die ambulante Versorgung zu erarbeiten. Die Projektskizze lag der Akademie vor und wurde hinsichtlich ihrer unterschiedlichen Konsequenzen erörtert.

Die Diskussion in der Akademie ergab ebenfalls Einvernehmen hinsichtlich der Verbesserungsbedürftigkeit der Versorgungskontinuität zwischen den einzelnen Versorgungsbereichen, unterstreicht die Bedeutung der Einbeziehung des Hausarztes in diese Prozesse, erkannte jedoch auch mögliches Konfliktpotential. Die Einbeziehung von Vertretern der Akademie wurde begrüßt.

© 2003, Bundesärztekammer.