In der
Herbstsitzung der Akademie berichtete Prof. Kolkmann über die Vorarbeiten einer
Arbeitsgruppe „Pathologie“ zur Vorlage eines Mustergesetzes für die Länder mit
dem Ziel, aus ärztlicher Sicht ein verbessertes Verfahren zur Durchführung der
Leichenschau zu realisieren. Die Akademie betonte in ihrer Diskussion die
Komplexität dieses Themas, sieht die Einführung eines amtlichen
Leichenbeschauers als nicht akzeptabel an, da Leichenschau Bestandteil der
ärztlichen Tätigkeit, insbesondere der hausärztlichen Tätigkeit ist und
unterstreicht die ärztliche Sorgfaltspflicht bei Zweifeln an der Todesursache.
Vorgeschlagen wird die Einführung des „Vieraugenprinzips“ in Zweifelsfällen. Im
übrigen votierte die Akademie für eine klare, aber
wenig bürokratische Lösung des Problems. Als klärungsbedürftig wurden ferner
die Vergütung der Leichenschau und die Förderung der Obduktionen angesehen.
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