Durchführung der Leichenschau

In der Herbstsitzung der Akademie berichtete Prof. Kolkmann über die Vorarbeiten einer Arbeitsgruppe „Pathologie“ zur Vorlage eines Mustergesetzes für die Länder mit dem Ziel, aus ärztlicher Sicht ein verbessertes Verfahren zur Durchführung der Leichenschau zu realisieren. Die Akademie betonte in ihrer Diskussion die Komplexität dieses Themas, sieht die Einführung eines amtlichen Leichenbeschauers als nicht akzeptabel an, da Leichenschau Bestandteil der ärztlichen Tätigkeit, insbesondere der hausärztlichen Tätigkeit ist und unterstreicht die ärztliche Sorgfaltspflicht bei Zweifeln an der Todesursache. Vorgeschlagen wird die Einführung des „Vieraugenprinzips“ in Zweifelsfällen. Im übrigen votierte die Akademie für eine klare, aber wenig bürokratische Lösung des Problems. Als klärungsbedürftig wurden ferner die Vergütung der Leichenschau und die Förderung der Obduktionen angesehen.

© 2003, Bundesärztekammer.