Netzwerk Qualitätssicherung

Weiteres Schwerpunktthema der Frühjahrssitzung war die Darstellung der Aufgaben der verschiedenen Einrichtungen, die sich mit ärztlicher Qualitätssicherung befassen. Auf der Grundlage eines Vortrages des Leiters des Dezernates 3, Dipl.-Vw. Franz Stobrawa, wurde die spezifische Aufgabenstellung der ärztlichen Zentralstelle „Qualitätssicherung“ für das Leitlinienclearing, des Koordinationsausschusses für die Implementation von Leitlinien, der Arbeitsgemeinschaft „Qualitätssicherung“ für die generelle Evaluation auf Systemebene, des Bundeskuratoriums „Qualitätssicherung“ für die Qualitätsmessung sowie die „KTQ“ mit dem Ziel der Zertifizierung von Krankenhäusern dargestellt. Die unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen, die verschiedenen Mitwirkenden sowie die Arbeitsteilung zwischen Lenkungsgremien auf Bundes- und Landesebene wurden dargestellt. Die Rolle der Ärzteschaft in den verschiedenen Einrichtungen mit den verschiedenen Initiativen zur Qualitätsverbesserung wurde eingehend beleuchtet und damit ein Überblick über das Netzwerk „Qualitätssicherung“ gegeben.

Ergänzt wurde der Bericht mit einer Darstellung der Qualitätssicherung nach § 115 b SGB V für ambulantes Operieren und stationsersetzende Eingriffe durch das Mitglied des Vorstandes der Akademie, Dr. Ottmann, der den Akzent auf die praktischen Erfahrungen mit den Landesprojektstellen legte, die eine obligate stationäre Qualitätssicherung umzusetzen haben. Er schilderte die erheblichen Realisierungsschwierigkeiten in den Krankenhäusern hinsichtlich der notwendigen Dokumentation und EDV-Auswertung. Positiv wertete er die sektorübergreifende Qualitätssicherung auf Grund identischer Kriterien und identischer Erfassungs-Items, kritisch sah er die aufwändigen Dokumentationen, vor allem bei vergleichsweise kleinen operativen Eingriffen. Der sektorübergreifenden Beobachtung von Krankheitsverläufen kommt vor allem unter DRG-Bedingungen große Bedeutung zu. Erfolgversprechend für derartige Programme ist als organisatorische Voraussetzung, dass alle Partner unter einem Dach vereint sind und nicht unterschiedliche Lenkungsgremien agieren. Abschließend verwies er darauf, dass – trotz positiver Ansätze im stationären Bereich – noch erhebliche Probleme bei der Realisierung der Qualitätssicherung zu lösen sind.

In der Diskussion wurden vor allem die organisatorischen Schwierigkeiten bei der Erstellung der Datensätze und hinsichtlich der Dokumentation beleuchtet, weil die Erfassungsbögen realitätsfern und wenig praxisrelevant seien. Bei der stationären Qualitätssicherung wurden zu „perfektionistische Ansätze“ beklagt, die möglicherweise Datenfriedhöfe produzieren. Empfohlen wurde, Qualitätssicherungssysteme und -management nicht zu überfrachten; wenige, aber aussagefähige Qualitätsindikatoren seien empfehlenswerter als eine Vielzahl, die hinsichtlich der Dokumentation und Auswertung eher abschreckt.

© 2003, Bundesärztekammer.