Verfahrensbewertung ärztlicher Leistungen – Health Technology Assessment (HTA)

In der Herbstsitzung der Akademie wurde des Weiteren über die Verfahrensbewertung ärztlicher Leistungen und Behandlungsmethoden (Health TechnologyAssessment (HTA) referiert. Frau Dr. Klakow-Franck, Dezernat 4, die federführend diese Aufgaben in der Bundesärztekammer wahrnimmt, erläuterte die Entwicklung dieses Bewertungsverfahrens, das die bisherige Entscheidungsfindung durch Expertenanhörung auf eine methodisch breitere Basis stellt. Unter Hinweis auf die gesetzlichen Vorgaben und den dadurch geforderten Evaluationsbedarf in der gesetzlichen Krankenversicherung schilderte sie die Wesensmerkmale der Methodik und die Instrumente der Evidenzanalyse, sie ging ebenfalls auf die gegenüber dieser Methodik geäußerten Vorbehalte ein, die als konstruktive Kritik zur weiteren Verbesserung des Systems genutzt werden. Schließlich schilderte sie die verschiedenen Ebenen, auf denen HTA in Deutschland praktiziert wird. Die bisherigen Erfahrungen mit HTA in Deutschland – wie auch im Ausland – zeigen, dass Qualität und Relevanz eines HTA-Ergebnisses nicht allein von der methodischen Stringenz, sondern in hohem Maße auch davon abhängen, ob und wie viel wissenschaftlicher und klinischer Sachverstand in die HTA-Berichterstellung eingebracht wird. Die Ärzteschaft, insbesondere Fachgesellschaften und Berufsverbände, sollten sich dieser Aufgabe stellen, um die medizinische Versorgung nach ärztlich klinischen Gesichtspunkten zu gestalten und dieses Entscheidungsfeld nicht Dritten zu überlassen.

In der nachfolgenden Diskussion wurde die Möglichkeit von HTA zur Überwindung von Schulmeinungsstreitigkeiten unterstrichen und die Zusammenarbeit der Ärzteschaft auf diesem Feld als Gegengewicht ökonomisch gesteuerter Interessen eingefordert. Hingewiesen wurde auf den erheblichen finanziellen Aufwand, der für derartige Methoden aufzuwenden ist und einer Lösung bedarf. Einwendungen gegen die bisherige Leitlinienarbeit sollten genutzt werden, um das Verfahren weiter zu verbessern; befürwortet wurde, die Potenziale der HTA-Methodik für die Zwecke der Ärzteschaft zu nutzen. Verkannt wurde dabei nicht, dass die Anwendung der HTA-Methodik zur kostendämpfenden Verhinderung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden instrumentalisiert werden kann; richtig eingesetzt könne sie jedoch einen wertvollen Beitrag zur qualitätsgesicherten Einführung innovativer medizinischer Technologien leisten.

© 2003, Bundesärztekammer.