In der
Herbstsitzung der Akademie wurde des Weiteren über die Verfahrensbewertung
ärztlicher Leistungen und Behandlungsmethoden (Health TechnologyAssessment
(HTA) referiert. Frau Dr. Klakow-Franck, Dezernat 4, die federführend diese
Aufgaben in der Bundesärztekammer wahrnimmt, erläuterte die Entwicklung dieses
Bewertungsverfahrens, das die bisherige Entscheidungsfindung durch Expertenanhörung
auf eine methodisch breitere Basis stellt. Unter Hinweis auf die gesetzlichen
Vorgaben und den dadurch geforderten Evaluationsbedarf in der gesetzlichen
Krankenversicherung schilderte sie die Wesensmerkmale der Methodik und die
Instrumente der Evidenzanalyse, sie ging ebenfalls auf die gegenüber dieser
Methodik geäußerten Vorbehalte ein, die als konstruktive Kritik zur weiteren
Verbesserung des Systems genutzt werden. Schließlich schilderte sie die
verschiedenen Ebenen, auf denen HTA in Deutschland praktiziert wird. Die
bisherigen Erfahrungen mit HTA in Deutschland – wie auch im Ausland – zeigen,
dass Qualität und Relevanz eines HTA-Ergebnisses nicht allein von der
methodischen Stringenz, sondern in hohem Maße auch davon abhängen, ob und wie
viel wissenschaftlicher und klinischer Sachverstand in die
HTA-Berichterstellung eingebracht wird. Die Ärzteschaft, insbesondere
Fachgesellschaften und Berufsverbände, sollten sich dieser Aufgabe stellen, um
die medizinische Versorgung nach ärztlich klinischen Gesichtspunkten zu
gestalten und dieses Entscheidungsfeld nicht Dritten zu überlassen.
In der
nachfolgenden Diskussion wurde die Möglichkeit von HTA zur Überwindung von
Schulmeinungsstreitigkeiten unterstrichen und die Zusammenarbeit der
Ärzteschaft auf diesem Feld als Gegengewicht ökonomisch gesteuerter Interessen
eingefordert. Hingewiesen wurde auf den erheblichen finanziellen Aufwand, der
für derartige Methoden aufzuwenden ist und einer Lösung bedarf. Einwendungen
gegen die bisherige Leitlinienarbeit sollten genutzt werden, um das Verfahren
weiter zu verbessern; befürwortet wurde, die Potenziale der HTA-Methodik für
die Zwecke der Ärzteschaft zu nutzen. Verkannt wurde dabei nicht, dass die
Anwendung der HTA-Methodik zur kostendämpfenden Verhinderung neuer Untersuchungs-
und Behandlungsmethoden instrumentalisiert werden kann; richtig eingesetzt
könne sie jedoch einen wertvollen Beitrag zur qualitätsgesicherten Einführung
innovativer medizinischer Technologien leisten.
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