Arzt und Krankenhaus

Die stationäre Versorgung der Patienten im Krankenhaus stellt einen der tragenden Grundpfeiler unseres Gesundheitswesens dar. Das Bewusstsein der Öffentlichkeit wird jedoch in der zunehmend kontrovers geführten Diskussion über den Krankenhausbereich bereits seit längerer Zeit vorrangig von der Ausgabenentwicklung in diesem Versorgungsbereich geprägt. Die vor dem Hintergrund des enormen medizinischen und medizintechnischen Fortschritts qualitativ erheblich erweiterten und verbesserten Möglichkeiten der ärztlichen und pflegerischen Versorgung stationär zu behandelnder Patienten werden hierbei nur unzureichend wahrgenommen und der Zusammenhang zur Begründung der Ausgabenentwicklung vielfach nicht sachgerecht bewertet.

Bei der hier erforderlichen Ursachen-Wirkungs-Analyse muss berücksichtigt werden, dass die Steigerung der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für Krankenhausbehandlung eine Vielzahl von Gründen hat. Bereits seit Mitte der siebziger Jahre zeigt die Ausgabenentwicklung erhebliche Zuwächse auf. Dieser Ausgabenanstieg konnte auch durch eine Vielzahl von den Krankenhausbereich betreffenden Gesetzes- und Verordnungsnovellen nicht nachhaltig gebremst werden. So stieg der Anteil der Ausgaben für Krankenhausbehandlung an den gesamten Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung einschließlich der Rentner-Krankenversicherung von 30,1% in 1975 über 32% in 1988 auf über 34% in 2001. Die Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für Krankenhausbehandlung stiegen von 3,07 Mrd. € in 1970 über 13,02 Mrd. in 1980 und 22,80 Mrd. € in 1990 auf über 44,85 Mrd. € in 2001 – allerdings unter Einschluss der neuen Bundesländer. Zu einem großen Teil hat die ungebremst anhaltende, erhebliche Fallzahlsteigerung in den neunziger Jahren in Verbindung mit der beachtlichen Verweildauerreduzierung als Ausdruck einer stark gestiegenen Produktivität und Leistungsdichte zu diesen deutlichen Ausgabenzuwächsen geführt.

Mithin wird etwa jeder dritte Euro aus dem Beitragsaufkommen der gesetzlichen Krankenversicherung  für den stationären Versorgungsbereich aufgewandt. Beachtet werden muss jedoch, dass damit nicht nur die ärztliche und pflegerische Betreuung der Patienten unter Nutzung modernster Technik sowie invasiver und anderer Verfahren zur Diagnostik und Therapie, sondern auch der Einsatz von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln sowie die Unterbringung und Verpflegung der Patienten finanziert werden. Weitere Ausgabensteigerungen werden auch künftig unausweichlich sein. Dies liegt sowohl in der kontinuierlichen Verbesserung und Erweiterung des Leistungsspektrums im Krankenhaus als auch in den zu erwartenden enormen demografischen Verschiebungen begründet. So nimmt der Anteil älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung und damit auch der Anteil älterer Patienten mit ihren behandlungsbedürftigen Erkrankungen an der Gesamtzahl der Krankenhauspatienten weiterhin zu.

Ein zusätzlicher erheblicher Ausgabenschub ist nach der Vereinigung Deutschlands im Krankenhausbereich sowohl investiv als auch bei den Betriebskosten durch den beträchtlichen Nachholbedarf der über 400 Krankenhäuser in den neuen Bundesländern verursacht worden. Allein für die Angleichung des Bauzustandes der Krankenhäuser an das Niveau der „alten“ Bundesrepublik wurde von Fachleuten ein Investitionsbedarf von über 15 Mrd. veranschlagt.

© 2003, Bundesärztekammer.