Krankenhausärzte – Zahlen und Strukturen

Nicht zuletzt durch massive Eingriffe des Gesetzgebers hat sich vor allem seit Beginn der neunziger Jahre das mengenmäßige und strukturelle Gefüge zwischen den in Klinik und Praxis tätigen Ärzten nachhaltig verändert. Wies die Statistik der Bundesärztekammer noch bis 1996 einen stärkeren Anstieg der Zahl der Krankenhausärzte im Vergleich zur Zahl der in freier Praxis niedergelassenen Ärzte aus, so stand ab 1997 – und nunmehr auch in 2002 – einem relativ geringen Anstieg der Zahl der Krankenhausärzte wieder ein geringfügig höherer Anstieg der Zahl der niedergelassenen Ärzte gegenüber. Von den insgesamt 381.342 Ärzten, die die Statistik der Bundesärztekammer zum 31. Dezember 2002 auswies (+ 1,6% gegenüber dem Vorjahr), sind 143.838 im Krankenhaus tätig gewesen. Dies sind 1,07% mehr als im Vorjahr. 123.140 Ärzte – und damit 1,2% mehr als im Vorjahr – waren zu diesem Zeitpunkt in freier Praxis niedergelassen. Die Zahl der insgesamt ambulant tätigen Ärzte (einschließlich der in Praxen angestellten Ärzte) stieg auf 131.329 (+ 1,03%). In Behörden, Körperschaften und sonstigen Bereichen waren insgesamt 25.893 Ärzte tätig (+ 1,15%). 80.282 Ärzte waren ohne ärztliche Tätigkeit (+ 3,81%). Für die ärztliche Versorgung der Patienten im Krankenhaus ist darüber hinaus bedeutsam, dass zum 31.12.2002 von den niedergelassenen Ärzten 5.914 ihre ambulant behandelten Patienten zusätzlich als Belegärzte auch im Krankenhaus stationär versorgen. Dies entspricht nahezu einer gleich bleibenden Zahl (Vorjahr:5.916). Zu den Einzelheiten dieser hier nur kursorisch aufgezeigten Entwicklung wird auf die in diesem Tätigkeitsbericht wiedergegebenen Ergebnisse der Ärztestatistik zum 31. Dezember 2002 verwiesen.

Die rigide Kostendämpfungspolitik des Gesetzgebers hat den Krankenhäusern erhebliche Schwierigkeiten bei der Sicherstellung einer qualitativ hochstehenden ärztlichen Versorgung der Patienten bereitet. Ein wesentliches Strukturproblem ergibt sich für die ärztliche Versorgung in den Krankenhäusern zudem dadurch, dass die Zahl der qualifizierten berufs- und lebenserfahrenen Krankenhausärzte, auf die sich die ärztliche Versorgung vorrangig stützen können muss, sich nicht – wie eigentlich erforderlich – erhöht, sondern relativ weiter verringert hat. Für die zukünftige Entwicklung der Zahl der Krankenhausärzte wird es vor diesem Hintergrund von wesentlicher Bedeutung sein, wie ein schwerwiegender Zielkonflikt von den politisch Verantwortlichen beurteilt und gelöst wird: Einerseits erfordert die Intensivierung der Krankenhausbehandlung unter Verwendung moderner Technik und die Einführung neuer, oft sehr arbeitszeit- und damit personalaufwändiger Verfahren in Diagnostik und Therapie einen zunehmenden Personal- und damit Mitteleinsatz, andererseits legt die strikte Politik der Budgetierung in den letzten Jahren den Krankenhäusern immer engere Daumenschrauben an – mit der großen Gefahr immer weiterreichender Leistungseinschränkungen.

© 2003, Bundesärztekammer.