Nicht
zuletzt durch massive Eingriffe des Gesetzgebers hat sich vor allem
seit Beginn der neunziger Jahre das mengenmäßige und strukturelle
Gefüge zwischen den in Klinik und Praxis tätigen Ärzten nachhaltig
verändert. Wies die Statistik der Bundesärztekammer noch bis 1996
einen stärkeren Anstieg der Zahl der Krankenhausärzte
im Vergleich zur Zahl der in freier Praxis niedergelassenen Ärzte
aus, so stand ab 1997 – und nunmehr auch in 2002 – einem relativ
geringen Anstieg der Zahl der Krankenhausärzte
wieder ein geringfügig höherer Anstieg der Zahl der niedergelassenen
Ärzte gegenüber. Von den insgesamt 381.342 Ärzten, die die Statistik
der Bundesärztekammer zum 31. Dezember 2002 auswies (+ 1,6% gegenüber
dem Vorjahr), sind 143.838 im Krankenhaus
tätig gewesen. Dies sind 1,07% mehr als im Vorjahr. 123.140 Ärzte
– und damit 1,2% mehr als im Vorjahr – waren zu diesem Zeitpunkt
in freier Praxis niedergelassen. Die Zahl der insgesamt ambulant
tätigen Ärzte (einschließlich der in Praxen angestellten Ärzte)
stieg auf 131.329 (+ 1,03%). In Behörden, Körperschaften und sonstigen
Bereichen waren insgesamt 25.893 Ärzte tätig (+
1,15%). 80.282 Ärzte waren ohne ärztliche Tätigkeit (+ 3,81%). Für
die ärztliche Versorgung der Patienten im Krankenhaus
ist darüber hinaus bedeutsam, dass zum 31.12.2002 von den niedergelassenen
Ärzten 5.914 ihre ambulant
behandelten Patienten zusätzlich als Belegärzte auch im Krankenhaus
stationär
versorgen. Dies entspricht nahezu einer gleich bleibenden Zahl (Vorjahr:5.916).
Zu den Einzelheiten dieser hier nur kursorisch aufgezeigten Entwicklung
wird auf die in diesem Tätigkeitsbericht wiedergegebenen Ergebnisse
der Ärztestatistik zum 31. Dezember 2002 verwiesen.
Die
rigide Kostendämpfungspolitik des Gesetzgebers hat den Krankenhäusern
erhebliche Schwierigkeiten bei der Sicherstellung einer qualitativ
hochstehenden ärztlichen Versorgung der Patienten bereitet. Ein wesentliches
Strukturproblem ergibt sich für die ärztliche Versorgung in den Krankenhäusern
zudem dadurch, dass die Zahl der qualifizierten berufs- und lebenserfahrenen
Krankenhausärzte, auf die sich die ärztliche Versorgung vorrangig stützen
können muss, sich nicht – wie eigentlich erforderlich – erhöht, sondern relativ
weiter verringert hat. Für die zukünftige Entwicklung der Zahl der
Krankenhausärzte wird es vor diesem Hintergrund von wesentlicher Bedeutung
sein, wie ein schwerwiegender Zielkonflikt von den politisch Verantwortlichen
beurteilt und gelöst wird: Einerseits erfordert die Intensivierung der
Krankenhausbehandlung unter Verwendung moderner Technik und die Einführung
neuer, oft sehr arbeitszeit- und damit personalaufwändiger Verfahren in
Diagnostik und Therapie einen zunehmenden Personal- und damit Mitteleinsatz,
andererseits legt die strikte Politik der Budgetierung in den letzten Jahren
den Krankenhäusern immer engere Daumenschrauben an – mit der großen Gefahr
immer weiterreichender Leistungseinschränkungen.
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