Verordnung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser (KFPV)

Nachdem die Verhandlungen der Selbstverwaltung im Juni 2002 gescheitert waren, hat das BMGS das G-DRG-Optionssystem 2003 unter Vergabe wesentlicher Arbeitsschritte an externe Auftragnehmer innerhalb kürzester Zeit per Rechtsverordnung vorgegeben. Die infolge des hohen Zeitdruckes innerhalb der dem BMGS für die Erstellung des vollständigen Optionssystems nur noch zur Verfügung stehenden zweieinhalb Monate resultierenden Mängel hatten zur Ablehnung der großen Mehrheit der betroffenen Verbände, insbesondere der Ärzteschaft, der Pflege, der gesetzlichen Krankenkassen mit Ausnahme der AOK sowie den Berufsgenossenschaften geführt. Auf Initiative der Bundesärztekammer und des VdAK war es gelungen, die breite Kritik an der auf unsicherer Grundlage geplanten Umsetzung des DRG-Optionsmodells im Rahmen einer durch die Medien breit aufgenommenen gemeinsamen Presseerklärung maßgeblicher Verbände auf Leistungs- und Kostenträgerseite deutlich zu machen (siehe im Dokumentationsteil: Gemeinsame Pressemitteilung vom 09. September 2002).

Die Kritik der Bundesärztekammer und AWMF an der vorab als G-DRG Version 0.9 in die Diskussion gebrachten deutschen Übersetzung der AR-DRG-Version 4.1 wurde in einer gemeinsamen Stellungnahme vom 03. September 2002 zum Ausdruck gebracht: Im Rahmen dieser Stellungnahme haben Bundesärztekammer und AWMF der Politik und Selbstverwaltung gegenüber das Angebot zur Einrichtung einer „Ständigen Fachkommission DRG“ unterbreitet, welche zur sachgerechten Klärung fachspezifischer Probleme der DRG-Anpassung und -Anwendung mit ständigen Ansprechpartnern von Seiten der Ärzteschaft besetzt wird.

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