Nachdem
die Verhandlungen der Selbstverwaltung im Juni 2002 gescheitert waren, hat das
BMGS das G-DRG-Optionssystem 2003 unter Vergabe wesentlicher Arbeitsschritte an
externe Auftragnehmer innerhalb kürzester Zeit per Rechtsverordnung vorgegeben.
Die infolge des hohen Zeitdruckes innerhalb der dem BMGS für die Erstellung des
vollständigen Optionssystems nur noch zur Verfügung stehenden zweieinhalb
Monate resultierenden Mängel hatten zur Ablehnung der großen Mehrheit der
betroffenen Verbände, insbesondere der Ärzteschaft, der Pflege, der
gesetzlichen Krankenkassen mit Ausnahme der AOK sowie den
Berufsgenossenschaften geführt. Auf Initiative der Bundesärztekammer und des
VdAK war es gelungen, die breite Kritik an der auf unsicherer Grundlage
geplanten Umsetzung des DRG-Optionsmodells im Rahmen einer durch die Medien
breit aufgenommenen gemeinsamen Presseerklärung maßgeblicher Verbände auf
Leistungs- und Kostenträgerseite deutlich zu machen (siehe im
Dokumentationsteil: Gemeinsame Pressemitteilung vom 09. September 2002).
Die
Kritik der Bundesärztekammer und AWMF an der vorab als G-DRG Version 0.9 in die
Diskussion gebrachten deutschen Übersetzung der AR-DRG-Version 4.1 wurde in
einer gemeinsamen Stellungnahme vom 03. September 2002 zum Ausdruck gebracht:
Im Rahmen dieser Stellungnahme haben Bundesärztekammer und AWMF der Politik und
Selbstverwaltung gegenüber das Angebot zur Einrichtung einer „Ständigen Fachkommission
DRG“ unterbreitet, welche zur sachgerechten Klärung fachspezifischer Probleme
der DRG-Anpassung und -Anwendung mit ständigen Ansprechpartnern von Seiten der
Ärzteschaft besetzt wird.
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