Um
die Dokumentation der für die Anpassung des AR-DRG-Systems auf die deutschen
Verhältnisse sowie der für die ökonomische Differenzierung der
DRG-Fallpauschalen bedeutsamen Diagnosen und Prozeduren im Rahmen des
abrechnungsrelevanten Entlassungsdatensatzes zu ermöglichen, wurden die im
Krankenhaus eingesetzten Diagnosen- und Prozedurenklassifikationen ICD-10-SGBV
und OPS-301 unter Berücksichtigung der australischen Klassifikationen durch das
Deutsche Institut für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI)
überarbeitet und im Krankenhausbereich am 01.01.2001 in Kraft gesetzt. Während
die ICD-10-SGBV 2.0 bis einschließlich 2003 unverändert eingesetzt wird, wurde
der OPS-301 nach zum Teil heftiger Kritik an der Version 2.0 nochmals punktuell
überarbeitet und befindet sich seit dem 01.01.2002 in der Version 2.1 in Kraft.
Die Modifikation der ICD-10-SGBV sowie insbesondere des OPS-301 stehen nach wie
vor in der Kritik. Während hinsichtlich der Überarbeitung der ICD-10-SGBV 2.0
primär zu bemängeln ist, dass in Ihrer Folge partielle Inkompatibilitäten mit
der Diagnosendokumentation nach der im ambulanten Bereich weiterhin in Kraft
befindlichen ICD -10 – SGBV 1.3 entstanden sind, halten verschiedene
medizinische Fachgesellschaften insbesondere im konservativen Bereich die nach
ihrer Meinung ausschlaggebenden Leistungen zu unterschiedlichen Anteilen auch
in der OPS-301 Version 2.1 für nicht, nicht vollständig oder nicht korrekt
abgebildet. Eine erneute Revision sowohl der ICD-10-SGBV als auch des OPS-301
ist daher für das Jahr 2004 geplant. Hierbei soll mit der erneuten
Zusammenführung der ICD-10 für den stationären und ambulanten Bereich einer
maßgeblichen Forderung der Bundesärztekammer entsprochen werden. Zur
strukturierten und adäquat begründeten Eingabe von Änderungsvorschlägen für den
OPS-301 hat das DIMDI unter www.dimdi.de die u. a. auf Initiative der
Bundesärztekammer vom Kuratorium für Fragen der Klassifikation im
Gesundheitswesen verabschiedete Gesichtspunkte veröffentlicht.
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