Auf der
Grundlage einer Empfehlung ihrer Krankhausgremien und eines Beschlusses ihres
Vorstandes im Herbst 2000 hat die Bundesärztekammer zu der zwischenzeitlich von
den Spitzenverbänden der Krankenkassen verabschiedeten Richtlinie nach § 282
SGB V zur Fehlbelegungsprüfung mit einer zusammenfassenden Bewertung Stellung
genommen. In dieser im Tätigkeitsbericht 2001/2002 abgedruckten Stellungnahme
lehnt die Bundesärztekammer diese Richtlinie, welche offensichtlich durch den
Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen im Auftrag der Landesverbände
der Krankenkassen im Sinne einer flächendeckenden Stichprobenerhebung umgesetzt
werden soll, entschieden ab. Aktuell relevant werden wird diese Positionierung
der Bundesärztekammer vor allem im Hinblick auf die im Rahmen der Einführung
des DRG-Fallpauschalensystems in 2003/2004 anstehende Anwendung dieser
Richtlinie.
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