Richtlinie nach § 282 SGB V zur Fehlbelegungsprüfung – (AEP-Verfahren)

Auf der Grundlage einer Empfehlung ihrer Krankhausgremien und eines Beschlusses ihres Vorstandes im Herbst 2000 hat die Bundesärztekammer zu der zwischenzeitlich von den Spitzenverbänden der Krankenkassen verabschiedeten Richtlinie nach § 282 SGB V zur Fehlbelegungsprüfung mit einer zusammenfassenden Bewertung Stellung genommen. In dieser im Tätigkeitsbericht 2001/2002 abgedruckten Stellungnahme lehnt die Bundesärztekammer diese Richtlinie, welche offensichtlich durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen im Auftrag der Landesverbände der Krankenkassen im Sinne einer flächendeckenden Stichprobenerhebung umgesetzt werden soll, entschieden ab. Aktuell relevant werden wird diese Positionierung der Bundesärztekammer vor allem im Hinblick auf die im Rahmen der Einführung des DRG-Fallpauschalensystems in 2003/2004 anstehende Anwendung dieser Richtlinie.

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