Integration ambulanter und stationärer ärztlicher Versorgung –Kooperation zwischen den Ärzten in freier Praxis und im Krankenhaus

Bei der Integration des ambulanten und des stationären Versorgungsbereiches kommt neben den bereits dargelegten Vorschlägen zur Förderung der belegärztlichen Tätigkeit auch der Ermächtigung erfahrener Krankenhausärzte zur Teilnahme an der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung eine besondere Bedeutung zu. Als Verknüpfung und gegenseitige Ergänzung der ambulanten und stationären Patientenbetreuung dient die Ermächtigung von Krankenhausärzten dabei nicht nur der Sicherstellung der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung, sondern eröffnet zugleich Möglichkeiten, Krankenhauseinweisungen zu vermeiden oder Krankenhausaufenthalte durch den Einsatz der Erfahrungen und technischen Mittel der in Spezialgebieten qualifizierten Krankenhausärzte zu verkürzen. Nach den Ergebnissen des Bundesarztregisters sank jedoch die Zahl der ermächtigten Krankenhausärzte zum 30. Juni 2002 im gesamten Bundesgebiet wieder auf nur noch 10.805, nachdem sie zum gleichen Stichtag im Vorjahr noch 10.994 betrug. Ein stetiger Rückgang ist damit schon seit 1997 zu verzeichnen. Angesichts dieser Entwicklung der Ermächtigungen muss auf die schon seit langem von den Krankenhaus-Gremien der Bundesärztekammer erhobene Forderung hingewiesen werden, dass im Rahmen der von den – gemeinsam von Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen besetzten – Zulassungsausschüssen vorzunehmenden Überprüfungen, ob Ermächtigungen zur Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung noch erforderlich sind, die Bedarfslage nicht allein anhand der Zahl der im jeweiligen Gebiet oder Schwerpunkt der Medizin zur Verfügung stehenden Ärzte beurteilt werden darf. Unter qualitativen Gesichtspunkten muss vielmehr auch Gegenstand der Überprüfung sein, inwieweit das von erfahrenen Krankenhausärzten – und hier nicht nur leitenden Ärzten – erbrachte Leistungsspektrum im Bereich der freien Praxis vorhanden bzw. zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung ergänzend erforderlich ist. Hiermit haben sich frühere Befürchtungen bestätigt, dass durch die rückläufige Entwicklung der Ermächtigung qualifizierter Krankenhausärzte dieses wesentliche Bindeglied zwischen der ärztlichen Versorgung in freier Praxis und im Krankenhaus zunehmend abgebaut wird.

Die Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Bundesärztekammer haben auf der Grundlage zuvor zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, dem Marburger Bund und der Bundesärztekammer geführter Verhandlungen über ein Konzept zur Integration von ambulanter und stationärer ärztlicher Versorgung bereits Ende 1995 Einigkeit über Vorschläge für die Integration beider Versorgungsbereiche erzielt, welche im Tätigkeitsbericht 1998 der Bundesärztekammer abgedruckt sind. Mit dem Ziel der weiteren praktischen Umsetzung dieser Vorschläge haben auf dieser Basis die Vorstände der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Anfang 1998 ein „Konsenspapier der Ärzteschaft zur Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung“ beschlossen, welches im Anschluss daran sowohl von der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung als auch vom 101. Deutschen Ärztetag 1998 in Köln mit großer Mehrheit verabschiedet wurde. Wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung für die weitere Arbeit der Spitzenorganisationen der ärztlichen Selbstverwaltungskörperschaften in diesem Bereich ist das „Konsenspapier“ im Dokumentationsteil dieses Tätigkeitsberichtes im Hinblick auf in diese Richtung gehende aktuelle Vorschläge für die in 2003 anstehende Gesundheitsreform nochmals abgedruckt.

Ein vom Vorstand der Bundesärztekammer für die Wahlperiode 1999/2003 neugebildeter Ausschuss „Integration“ unter dem Vorsitz des Präsidenten der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Dr. h.c. J.-D. Hoppe, hat auf der Grundlage dieses Konsenspapieres damit begonnen, konkrete Vorschläge zur Realisierung der hierin aufgezeigten Integrationsansätze zu erarbeiten. Im Vordergrund der bisherigen Arbeiten stehen folgende Themenschwerpunkte:

     Konzept für ein einheitliches Vergütungssystem für ambulante und stationäre Leistungen

     Rahmenvereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Spitzenverbänden der Krankenkassen zur integrierten Versorgung nach § 140 d SGB V

     Erarbeitung eines Vertragsmusters über die „Einrichtung einer Notfallpraxis am Krankenhaus“ zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Bundesärztekammer

     Gründung einer Netzakademie für Versorgungsstrukturen im Gesundheitswesen e. V. unter Beteiligung der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

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