Ausschuss „Gesundheit und Umwelt“ der Bundesärztekammer

Im Berichtszeitraum fand am 29.11.2002 in Hannover eine Sitzung des Ausschusses „Gesundheit und Umwelt“ der Bundesärztekammer gemeinsam mit den Mitgliedern der Ständigen Konferenz „Gesundheit und Umwelt“ und Vertretern der Landesärztekammern, der Akademien für Umweltmedizin und den Kursleitern für Umweltmedizin statt. Ein Diskussionspunkt ist die Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung, die für einen Teil der bisherigen Zusatzbezeichnungen, u. a. auch für die Umweltmedizin, eine „curriculäre Fortbildung“ im Sinne einer berufsbegleitenden Qualifikation vorsieht. Voraussetzungen für eine berufsbegleitende umweltmedizinische Weiterbildung sind eigene praktische Tätigkeiten in der Umweltmedizin, Supervision, Patientenvorstellung, Hospitation, umweltmedizinische Kurse und eine Prüfung durch die Ärztekammern.

Der vom Vorstand der Bundesärztekammer an den Ausschuss „Gesundheit und Umwelt“ der Bundesärztekammer überwiesene Beschlussantrag des 105. Deutschen Ärztetages 2002 in Rostock zum „Atomaren Katastrophenschutz“ und zur flächendeckenden Jodversorgung der Bevölkerung (Drucksache VI-82) wurde intensiv diskutiert. Hierbei wurde deutlich, dass die Katastrophenschutzpläne der Bundesländer deutliche Mängel aufweisen.

Die Interdisziplinäre Gesellschaft für Umweltmedizin e. V. (IGUMED) hat eine Stellungnahme zu Mobilfunkstrahlung und Gesundheitsgefährdung („Freiburger Appell“) verfasst und die Bundesärztekammer sowie die Landesärztekammern aufgefordert, eine Stellungnahme zu dieser Problematik abzugeben. Der Vorstand der Bundesärztekammer verabschiedete in seiner Sitzung am 13.11.2002 folgende Stellungnahme zu „Möglichen Gesundheitsgefahren durch Mobilfunk“:

„Die schnelle Ausweitung moderner Telekommunikationstechniken, insbesondere des Mobilfunks, bringt zahlreiche Vorteile; mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen bzw. Gefährdungen - insbesondere Langzeitfolgen - wegen zunehmender Belastung durch Mobilfunkstrahlen sind indes kaum abzuschätzen.

Daher ist eine verantwortungsvolle Technikfolgenabschätzung im Sinne vorbeugenden Gesundheitsschutzes zum Wohle aller Bürger unumgänglich.

Obwohl mittlerweile mehr als 4.000 Studien zu dem Thema „Mobilfunk“ vorliegen, so sind deren Ergebnisse zum Teil jedoch widersprüchlich. Solange die Dosis-Wirkungs-Beziehung der Mobilfunkstrahlen noch unbekannt ist und ein Zusammenhang zwischen Sendebetrieb und Elektrosensibilität bislang nicht belegt ist, besteht erheblicher Forschungsbedarf auf diesem Gebiet. Die Bundesärztekammer begrüßt daher die Bemühungen des Bundesministeriums für Umwelt bis zum Jahre 2005 8,5 Millionen Euro für Forschung im Bereich Mobilfunk zur Verfügung zu stellen, bedauert jedoch, dass diese Initiative erst im Jahre 2001 ergriffen wurde.“

© 2003, Bundesärztekammer.