Im
Berichtszeitraum fand am 29.11.2002 in Hannover eine Sitzung des Ausschusses
„Gesundheit und Umwelt“ der Bundesärztekammer gemeinsam mit den Mitgliedern der
Ständigen Konferenz „Gesundheit und Umwelt“ und Vertretern der
Landesärztekammern, der Akademien für Umweltmedizin und den Kursleitern für
Umweltmedizin statt. Ein Diskussionspunkt ist die Novellierung der
(Muster-)Weiterbildungsordnung, die für einen Teil der bisherigen
Zusatzbezeichnungen, u. a. auch für die Umweltmedizin, eine „curriculäre
Fortbildung“ im Sinne einer berufsbegleitenden Qualifikation vorsieht.
Voraussetzungen für eine berufsbegleitende umweltmedizinische Weiterbildung
sind eigene praktische Tätigkeiten in der Umweltmedizin, Supervision,
Patientenvorstellung, Hospitation, umweltmedizinische Kurse und eine Prüfung
durch die Ärztekammern.
Der vom
Vorstand der Bundesärztekammer an den Ausschuss „Gesundheit und Umwelt“ der
Bundesärztekammer überwiesene Beschlussantrag des 105. Deutschen Ärztetages
2002 in Rostock zum „Atomaren Katastrophenschutz“ und zur flächendeckenden
Jodversorgung der Bevölkerung (Drucksache VI-82) wurde intensiv diskutiert.
Hierbei wurde deutlich, dass die Katastrophenschutzpläne der Bundesländer
deutliche Mängel aufweisen.
Die Interdisziplinäre
Gesellschaft für Umweltmedizin e. V. (IGUMED) hat eine Stellungnahme zu
Mobilfunkstrahlung und Gesundheitsgefährdung („Freiburger Appell“) verfasst und
die Bundesärztekammer sowie die Landesärztekammern aufgefordert, eine
Stellungnahme zu dieser Problematik abzugeben. Der Vorstand der
Bundesärztekammer verabschiedete in seiner Sitzung am 13.11.2002 folgende
Stellungnahme zu „Möglichen Gesundheitsgefahren durch Mobilfunk“:
„Die
schnelle Ausweitung moderner Telekommunikationstechniken, insbesondere des
Mobilfunks, bringt zahlreiche Vorteile; mögliche gesundheitliche
Beeinträchtigungen bzw. Gefährdungen - insbesondere Langzeitfolgen - wegen
zunehmender Belastung durch Mobilfunkstrahlen sind indes kaum abzuschätzen.
Daher ist eine verantwortungsvolle
Technikfolgenabschätzung im Sinne vorbeugenden Gesundheitsschutzes zum Wohle
aller Bürger unumgänglich.
Obwohl
mittlerweile mehr als 4.000 Studien zu dem Thema „Mobilfunk“ vorliegen, so sind
deren Ergebnisse zum Teil jedoch widersprüchlich. Solange die
Dosis-Wirkungs-Beziehung der Mobilfunkstrahlen noch unbekannt ist und ein
Zusammenhang zwischen Sendebetrieb und Elektrosensibilität bislang nicht belegt
ist, besteht erheblicher Forschungsbedarf auf diesem Gebiet. Die
Bundesärztekammer begrüßt daher die Bemühungen des Bundesministeriums für
Umwelt bis zum Jahre 2005 8,5 Millionen Euro für Forschung im Bereich Mobilfunk
zur Verfügung zu stellen, bedauert jedoch, dass diese Initiative erst im Jahre
2001 ergriffen wurde.“
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