Für den
ambulanten vertragsärztlichen sowie den stationären Bereich unseres
Gesundheitssystems sind auf vielen Feldern Qualitätssicherungsmaßnahmen
erarbeitet worden, welche allgemeine Akzeptanz finden. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass die
Sicherung der Qualität der ärztlichen Tätigkeit ein wichtiger Bestandteil der
Berufsausübung ist.
Zur
Qualitätssicherung in der betriebsärztlichen Versorgung hat die
Bundesärztekammer seit 1995 mit dem Berufsverband und der Fachgesellschaft
sowie mit dem früheren Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung und
weiteren Organisationen kontinuierlich zusammengearbeitet und die Bemühungen um
die Entwicklung von Qualitätssicherungsmaßnahmen einschließlich entsprechender
Methoden und Kriterien auch in diesem Bereich ärztlicher Tätigkeit aktiv
unterstützt. So haben die Arbeitsmedizin-Gremien in mehreren Sitzungen einen
Entwurf des Verbandes Deutscher Betriebs- und Werksärzte zur
„Qualitätssicherung in der betriebsärztlichen Versorgung“ eingehend erörtert
und weiterentwickelt.
Weitere
Beratungen in den Arbeitsmedizin-Gremien der Bundesärztekammer führten zu dem
Ergebnis, dass eine Einbeziehung der Ärztekammern in dieses
Qualitätssicherungs-Konzept auch deshalb empfehlenswert ist, da die Teilnahme
eines Arztes an einem von seiner Ärztekammer empfohlenen Qualitätssicherungskonzept
nach der ärztlichen Berufsordnung verpflichtend ist. Weiterhin wurde das
Konzept auf Anbieterneutralität und Freiwilligkeit – ohne staatliche Kontrolle
- ausgerichtet. Ferner wurde das Ziel gesetzt, bundesweit ein einheitliches
Verfahren zur Durchführung solcher Qualitätssicherungsmaßnahmen verbindlich
vorzugeben, an dem sich alle Betriebsärzte bzw. betriebsärztlichen
Einrichtungen beteiligen können. Der Berufsverband erklärte sich bereit, die
Organisation und Durchführung der Qualitätssicherungsmaßnahmen zu übernehmen.
Der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) gründete nach eingehenden
Vorarbeiten Anfang 1999 eine unabhängige Gesellschaft mit dem Namen
„Gesellschaft zur Qualitätssicherung in der betriebsärztlichen Betreuung“ (GQB).
Als Gesellschafter dieser Gütegemeinschaft stellt der Berufsverband sicher,
dass die Qualitätssicherung betriebsärztlicher Berufsausübung in ärztlicher
Hand bleibt. Die Gütegemeinschaft hat die Geschäftsform einer GmbH mit Sitz in
Karlsruhe und ist Trägerin des Qualitätssicherungssystems. Sie führt auf Antrag
Qualitätsprüfungen durch, dazu bedient sie sich qualifizierter Auditoren. Die
Schulung der Auditoren orientiert sich an dem Leitfaden für das Audit für
Qualitätssicherung sowie dem „Curriculum für ärztliches Qualitätsmanagement“
der Bundesärztekammer.
Der
Gütegemeinschaft ist ein Beirat unter Beteiligung der Bundesärztekammer, der
Ärztekammer Schleswig-Holstein, des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Arbeit, des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik, des
Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften, der Bundesvereinigung
der Deutschen Arbeitgeberverbände, des Deutschen Gewerkschaftsbundes, des
Verbandes Deutscher Sicherheitsingenieure, der Deutschen Gesellschaft für
Arbeitsmedizin und Umweltmedizin sowie des Verbandes Deutscher Betriebs- und
Werksärzte e.V. zur Seite gestellt. Die Zusammensetzung des Beirates
gewährleistet die gebotene Anbieterneutralität und stärkt die fachliche und
politische Akzeptanz des Qualitätssicherungssystems. Der Vorsitzende des
Beirates ist Dr. Udo Wolter, Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer und
Vorsitzender ihrer Arbeitsmedizin - Gremien.
Die
Aufgabe des Beirates ist vorrangig die fachliche Beratung bei der Ausgestaltung
und Umsetzung des Qualitätssicherungssystems. Der Beirat ist mit weit
reichenden Kompetenzen ausgestattet, insbesondere kann er für besondere
Aufgaben Ausschüsse bilden. So wurde zur Weiterentwicklung der Methodik der
Güteprüfungskriterien eine Arbeitsgruppe des GQB-Beirates eingerichtet, welche
im September 1999 ihre Tätigkeit aufgenommen hat. Dies war insbesondere
erforderlich, weil das Prüfmethodik-Instrumentarium, welches seit 1999 in
Anwendung ist, immer wieder vom Beirat der GQB kritisiert wurde. Hauptkritikpunkt
war, dass die Gewichtung der Qualitätskriterien nicht ausgewogen war. Hierin
wurde zu viel Struktur-, zu wenig Prozess- und Ergebnisqualität in dem
Prüfinstrument abgebildet. Jedoch macht die originäre ärztliche Tätigkeit nicht
die Strukturqualität, sondern insbesondere die Prozessqualität aus, welche
aufgrund dessen in ausreichendem Maße erfasst werden muss. Ferner war die
Methodik zu wenig kompatibel mit nationalen und internationalen
Qualitätsprüfsystemen und damit angreifbar. Dies bewog den Beirat der GQB schon
frühzeitig, eine Arbeitsgruppe zu bilden, die sich zur Aufgabe gemacht hat, ein
neues Prüfmethodik-Instrument nach nationalen und internationalen
Qualitätsprüfsystemen zu erarbeiten. An dieser Arbeit beteiligt waren Frau Dr.
Matschke, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, und Dr.
Krumpaszky, Bundesärztekammer, als Experten für Qualitätssicherung der
ärztlichen Tätigkeiten sowie Dr. Groß, D. Glomm, Dr. Egler, Dr. Weinsheimer und
Frau Dr. Schoeller als betriebsärztliche Experten.
Die Zusammenführung und
Überarbeitung des Entwurfs zu einem einheitlichen Methodikkonzept erfolgte
durch Dr. Groß, D. Glomm und Dr. Krumpaszky.
Die Prüfmethodik orientiert sich an international
erprobten Verfahren, wie dem Australian Council on Healthcare Standards,
Canadian Council on Health Service Accreditation, Joint Commission on
Accreditation of Healthcare Organisations USA. Die Methodik ist in vier Stufen aufgebaut: A –
Identifikation des Dienstleisters, B -– Strukturbogen, C –
Strukturbewertungsbogen, D – Prüfkriterien. A,B und C
entsprechen dem Erfassungsbogen und dienen vorwiegend dazu, im Rahmen der
Selbstbewertung die Strukturqualität abzuklären. Die Prüfliste des Auditors
fragt nach Kundenorientierung in der betriebsärztlichen Betreuung, Sicherstellung
der Mitarbeiterorientierung, Gewährleistung von Gesundheits- und Arbeitsschutz
bei der betrieblichen Betreuung, Informationswesen, Führung der
betriebs-ärztlichen Einrichtung sowie Qualitätsmanagement in der
betriebsärztlichen Einrichtung.
Ausschuss
und Ständige Konferenz „Arbeitsmedizin“ haben das neue Prüfmethodik-Instrument
der „Gesellschaft zur Qualitätssicherung in der betriebsärztlichen Betreuung“
in ihrer Sitzung am 04.09.2003 ausdrücklich begrüßt und der Arbeitsgruppe für
die geleistete Arbeit gedankt, insbesondere Dr. Groß, D. Glomm und Dr.
Krumpaszky, welche die erarbeiteten Teile zu einem vollständigen Ganzen
überarbeitet und zusammengefügt haben. Herausgestellt wurde, dass es dem
Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) damit gelungen ist, ein
solides Qualitätssicherungskonzept der GQB vorzulegen. Von den ärztlichen
Berufsverbänden ist der VDBW der erste, der ein umfassendes
Qualitätssicherungskonzept erarbeitet hat, das sich nun in der Anwendung
befindet. Dieses Konzept kann anderen Fachgesellschaften oder Berufsverbänden
als Beispiel dienen.
Die
Konkretisierung der Inhalte und die Ausgestaltung des Prüfverfahrens werden ein
sich ständig weiterentwickelnder, zwischen allen Beteiligten im Beirat
abzustimmender Prozess bleiben.
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