Qualitätssicherung/Güteprüfung in der betriebsärztlichen Versorgung

Für den ambulanten vertragsärztlichen sowie den stationären Bereich unseres Gesundheitssystems sind auf vielen Feldern Qualitätssicherungsmaßnahmen erarbeitet worden, welche allgemeine Akzeptanz finden.  Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass die Sicherung der Qualität der ärztlichen Tätigkeit ein wichtiger Bestandteil der Berufsausübung ist.

Zur Qualitätssicherung in der betriebsärztlichen Versorgung hat die Bundesärztekammer seit 1995 mit dem Berufsverband und der Fachgesellschaft sowie mit dem früheren Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung und weiteren Organisationen kontinuierlich zusammengearbeitet und die Bemühungen um die Entwicklung von Qualitätssicherungsmaßnahmen einschließlich entsprechender Methoden und Kriterien auch in diesem Bereich ärztlicher Tätigkeit aktiv unterstützt. So haben die Arbeitsmedizin-Gremien in mehreren Sitzungen einen Entwurf des Verbandes Deutscher Betriebs- und Werksärzte zur „Qualitätssicherung in der betriebsärztlichen Versorgung“ eingehend erörtert und weiterentwickelt.

Weitere Beratungen in den Arbeitsmedizin-Gremien der Bundesärztekammer führten zu dem Ergebnis, dass eine Einbeziehung der Ärztekammern in dieses Qualitätssicherungs-Konzept auch deshalb empfehlenswert ist, da die Teilnahme eines Arztes an einem von seiner Ärztekammer empfohlenen Qualitätssicherungskonzept nach der ärztlichen Berufsordnung verpflichtend ist. Weiterhin wurde das Konzept auf Anbieterneutralität und Freiwilligkeit – ohne staatliche Kontrolle - ausgerichtet. Ferner wurde das Ziel gesetzt, bundesweit ein einheitliches Verfahren zur Durchführung solcher Qualitätssicherungsmaßnahmen verbindlich vorzugeben, an dem sich alle Betriebsärzte bzw. betriebsärztlichen Einrichtungen beteiligen können. Der Berufsverband erklärte sich bereit, die Organisation und Durchführung der Qualitätssicherungsmaßnahmen zu übernehmen. Der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) gründete nach eingehenden Vorarbeiten Anfang 1999 eine unabhängige Gesellschaft mit dem Namen „Gesellschaft zur Qualitätssicherung in der betriebsärztlichen Betreuung“ (GQB). Als Gesellschafter dieser Gütegemeinschaft stellt der Berufsverband sicher, dass die Qualitätssicherung betriebsärztlicher Berufsausübung in ärztlicher Hand bleibt. Die Gütegemeinschaft hat die Geschäftsform einer GmbH mit Sitz in Karlsruhe und ist Trägerin des Qualitätssicherungssystems. Sie führt auf Antrag Qualitätsprüfungen durch, dazu bedient sie sich qualifizierter Auditoren. Die Schulung der Auditoren orientiert sich an dem Leitfaden für das Audit für Qualitätssicherung sowie dem „Curriculum für ärztliches Qualitätsmanagement“ der Bundesärztekammer.

Der Gütegemeinschaft ist ein Beirat unter Beteiligung der Bundesärztekammer, der Ärztekammer Schleswig-Holstein, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik, des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften, der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, des Deutschen Gewerkschaftsbundes, des Verbandes Deutscher Sicherheitsingenieure, der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin sowie des Verbandes Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.V. zur Seite gestellt. Die Zusammensetzung des Beirates gewährleistet die gebotene Anbieterneutralität und stärkt die fachliche und politische Akzeptanz des Qualitätssicherungssystems. Der Vorsitzende des Beirates ist Dr. Udo Wolter, Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer und Vorsitzender ihrer Arbeitsmedizin - Gremien.

Die Aufgabe des Beirates ist vorrangig die fachliche Beratung bei der Ausgestaltung und Umsetzung des Qualitätssicherungssystems. Der Beirat ist mit weit reichenden Kompetenzen ausgestattet, insbesondere kann er für besondere Aufgaben Ausschüsse bilden. So wurde zur Weiterentwicklung der Methodik der Güteprüfungskriterien eine Arbeitsgruppe des GQB-Beirates eingerichtet, welche im September 1999 ihre Tätigkeit aufgenommen hat. Dies war insbesondere erforderlich, weil das Prüfmethodik-Instrumentarium, welches seit 1999 in Anwendung ist, immer wieder vom Beirat der GQB kritisiert wurde. Hauptkritikpunkt war, dass die Gewichtung der Qualitätskriterien nicht ausgewogen war. Hierin wurde zu viel Struktur-, zu wenig Prozess- und Ergebnisqualität in dem Prüfinstrument abgebildet. Jedoch macht die originäre ärztliche Tätigkeit nicht die Strukturqualität, sondern insbesondere die Prozessqualität aus, welche aufgrund dessen in ausreichendem Maße erfasst werden muss. Ferner war die Methodik zu wenig kompatibel mit nationalen und internationalen Qualitätsprüfsystemen und damit angreifbar. Dies bewog den Beirat der GQB schon frühzeitig, eine Arbeitsgruppe zu bilden, die sich zur Aufgabe gemacht hat, ein neues Prüfmethodik-Instrument nach nationalen und internationalen Qualitätsprüfsystemen zu erarbeiten. An dieser Arbeit beteiligt waren Frau Dr. Matschke, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, und Dr. Krumpaszky, Bundesärztekammer, als Experten für Qualitätssicherung der ärztlichen Tätigkeiten sowie Dr. Groß, D. Glomm, Dr. Egler, Dr. Weinsheimer und Frau Dr. Schoeller als betriebsärztliche Experten.

Die Zusammenführung und Überarbeitung des Entwurfs zu einem einheitlichen Methodikkonzept erfolgte durch Dr. Groß, D. Glomm und Dr. Krumpaszky.

Die Prüfmethodik orientiert sich an international erprobten Verfahren, wie dem Australian Council on Healthcare Standards, Canadian Council on Health Service Accreditation, Joint Commission on Accreditation of Healthcare Organisations USA. Die Methodik ist in vier Stufen aufgebaut: A – Identifikation des Dienstleisters, B -– Strukturbogen, C – Strukturbewertungsbogen, D – Prüfkriterien. A,B und C entsprechen dem Erfassungsbogen und dienen vorwiegend dazu, im Rahmen der Selbstbewertung die Strukturqualität abzuklären. Die Prüfliste des Auditors fragt nach Kundenorientierung in der betriebsärztlichen Betreuung, Sicherstellung der Mitarbeiterorientierung, Gewährleistung von Gesundheits- und Arbeitsschutz bei der betrieblichen Betreuung, Informationswesen, Führung der betriebs-ärztlichen Einrichtung sowie Qualitätsmanagement in der betriebsärztlichen Einrichtung.

Ausschuss und Ständige Konferenz „Arbeitsmedizin“ haben das neue Prüfmethodik-Instrument der „Gesellschaft zur Qualitätssicherung in der betriebsärztlichen Betreuung“ in ihrer Sitzung am 04.09.2003 ausdrücklich begrüßt und der Arbeitsgruppe für die geleistete Arbeit gedankt, insbesondere Dr. Groß, D. Glomm und Dr. Krumpaszky, welche die erarbeiteten Teile zu einem vollständigen Ganzen überarbeitet und zusammengefügt haben. Herausgestellt wurde, dass es dem Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) damit gelungen ist, ein solides Qualitätssicherungskonzept der GQB vorzulegen. Von den ärztlichen Berufsverbänden ist der VDBW der erste, der ein umfassendes Qualitätssicherungskonzept erarbeitet hat, das sich nun in der Anwendung befindet. Dieses Konzept kann anderen Fachgesellschaften oder Berufsverbänden als Beispiel dienen.

Die Konkretisierung der Inhalte und die Ausgestaltung des Prüfverfahrens werden ein sich ständig weiterentwickelnder, zwischen allen Beteiligten im Beirat abzustimmender Prozess bleiben.

© 2003, Bundesärztekammer.