Eines der
ersten Modellprojekte auf Basis des Leitlinienkonzeptes der BGW stellt das
Poolmodell bei der Ärztekammer Schleswig-Holstein für die niedergelassenen
Ärztinnen und Ärzte dar. Aufgrund intensiver Verhandlungen konnten Ärztekammer
und Berufsgenossenschaft am Ende 2002 einen Vertrag zur Umsetzung des
Leitlinienkonzeptes schließen. Dieser beinhaltet die Gründung einer
Fachkundigen Stelle zur Betriebsärztlichen und Sicherheitstechnischen Betreuung
von Arztpraxen in Schleswig-Holstein. Der Vorstand der Ärztekammer
Schleswig-Holstein hat diese Fachkundige Stelle in seiner Sitzung am 12.
Dezember 2002 gebildet. Die Fachkundige Stelle hat ihre Arbeit aufgenommen und
mit der Umsetzung des Leitlinienkonzeptes begonnen. Dieses beinhaltet zunächst
die Ermittlung des Betreuungsaufwandes, d.h. die Anwerbung von interessierten
Ärztinnen und Ärzten, die an dem über vier Jahre laufenden Modellprojekt
teilnehmen. Weiterhin hat die Fachkundige Stelle gemeinsam mit der
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege die Aufgabe,
einen Praxisleitfaden zu erstellen, Schulung von Multiplikatoren vorzunehmen
und Schulungsveranstaltungen durchzuführen. Ebenso gehören die Durchführung von
Vor-Ort-Begehungen von Arztpraxen und die Einrichtung und Aufrechterhaltung
einer Hotline dazu. Das gesamte Modellprojekt wird dokumentiert, statistisch
erfasst und abschließend evaluiert.
Interessierte
und teilnehmende Praxen benennen eine für die betriebsärztliche Betreuung und
für die Arbeitssicherheit verantwortliche Person, die gemäß dem Modellprojekt
an einer Schulung durch die Multiplikatoren der Fachkundigen Stelle auf der
Basis des Praxisleitfadens teilnimmt. Vor-Ort-Begehungen finden nur statt, wenn
im Rahmen der bisherigen Betriebsärztlichen und Sicherheitstechnischen
Betreuung noch keine Begehung stattgefunden hat oder diese mehr als drei Jahre
zurückliegt. Auf Wunsch des Praxisinhabers kann auch außerhalb dieser Frist
eine Begehung stattfinden. Der zeitliche Umfang, der der Fachkundigen Stelle
für ihre Arbeit zur Verfügung steht, bemisst sich nach der Anzahl der
teilnehmenden Praxen und dem dort berechneten Betreuungsaufwand wie folgt:
Aufteilung des Einsatzzeitenvolumens
40 % Vor-Ort-Begehung, / Beratung
30 % Schulungs-/Info-Veranstaltungen
20 % Infoschriften
10 % Beratungskompetenz
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