Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung von Arztpraxen in Schleswig-Holstein nach dem Leitlinienkonzept der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

Eines der ersten Modellprojekte auf Basis des Leitlinienkonzeptes der BGW stellt das Poolmodell bei der Ärztekammer Schleswig-Holstein für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte dar. Aufgrund intensiver Verhandlungen konnten Ärztekammer und Berufsgenossenschaft am Ende 2002 einen Vertrag zur Umsetzung des Leitlinienkonzeptes schließen. Dieser beinhaltet die Gründung einer Fachkundigen Stelle zur Betriebsärztlichen und Sicherheitstechnischen Betreuung von Arztpraxen in Schleswig-Holstein. Der Vorstand der Ärztekammer Schleswig-Holstein hat diese Fachkundige Stelle in seiner Sitzung am 12. Dezember 2002 gebildet. Die Fachkundige Stelle hat ihre Arbeit aufgenommen und mit der Umsetzung des Leitlinienkonzeptes begonnen. Dieses beinhaltet zunächst die Ermittlung des Betreuungsaufwandes, d.h. die Anwerbung von interessierten Ärztinnen und Ärzten, die an dem über vier Jahre laufenden Modellprojekt teilnehmen. Weiterhin hat die Fachkundige Stelle gemeinsam mit der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege die Aufgabe, einen Praxisleitfaden zu erstellen, Schulung von Multiplikatoren vorzunehmen und Schulungsveranstaltungen durchzuführen. Ebenso gehören die Durchführung von Vor-Ort-Begehungen von Arztpraxen und die Einrichtung und Aufrechterhaltung einer Hotline dazu. Das gesamte Modellprojekt wird dokumentiert, statistisch erfasst und abschließend evaluiert.

Interessierte und teilnehmende Praxen benennen eine für die betriebsärztliche Betreuung und für die Arbeitssicherheit verantwortliche Person, die gemäß dem Modellprojekt an einer Schulung durch die Multiplikatoren der Fachkundigen Stelle auf der Basis des Praxisleitfadens teilnimmt. Vor-Ort-Begehungen finden nur statt, wenn im Rahmen der bisherigen Betriebsärztlichen und Sicherheitstechnischen Betreuung noch keine Begehung stattgefunden hat oder diese mehr als drei Jahre zurückliegt. Auf Wunsch des Praxisinhabers kann auch außerhalb dieser Frist eine Begehung stattfinden. Der zeitliche Umfang, der der Fachkundigen Stelle für ihre Arbeit zur Verfügung steht, bemisst sich nach der Anzahl der teilnehmenden Praxen und dem dort berechneten Betreuungsaufwand wie folgt:

Aufteilung des Einsatzzeitenvolumens
40 % Vor-Ort-Begehung, / Beratung
30 % Schulungs-/Info-Veranstaltungen
20 % Infoschriften
10 % Beratungskompetenz

© 2003, Bundesärztekammer.