In den im
vorangegangenen Abschnitt genannten Organisationen arbeitet die Bundesärztekammer
intensiv mit, um die Interessen der Ärzteschaft einzubringen und zu vertreten.
Es ist in der Vergangenheit alles unternommen worden, um zu vermeiden, dass in
den beteiligten Organisationen Parallelarbeiten geleistet werden.
Synergieeffekte sind angestrebt und realisiert worden. Besonders deutlich wird
dies aus der Beschreibung der Aufgaben der BQS.
Nachfolgend soll an einigen Beispielen verdeutlicht
werden, wie Aufgaben auf die verschiedenen Organisationen verteilt sind und der
Ressourceneinsatz optimiert wird:
Richtlinien und Leitlinien der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung
Diese
Richtlinien und Leitlinien werden direkt von der Bundesärztekammer bearbeitet,
unter Hinzuziehung von Sachverstand, vor allen Dingen aus den
Fachgesellschaften und unter Beteiligung der in den jeweiligen Gesetzen
genannten Organisationen:
Richtlinie
der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung quantitativer laboratoriumsmedizinischer
Untersuchungen
Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung in der
Mikrobiologie
Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung in der
Immunhämatologie
Richtlinie zur Organtransplantation gemäß § 16
Transplantationsgesetz
Leitlinien zur Qualitätssicherung in der
Röntgendiagnostik
Leitlinien der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung der
Magnet-Resonanz-Tomographie Leitlinien der Bundesärztekammer zur
Qualitätssicherung in der Computertomographie
Leitlinien der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung zytologischer Untersuchungen im Rahmen der Früherkennung
des Zervixkarzinoms.
Vergleichbare
Arbeiten werden in den anderen o.g. Einrichtungen, die sich mit
Qualitätssicherung beschäftigen nicht geleistet. Grundlage für die Arbeit der
Bundesärztekammer sind gesetzliche Bestimmungen, wie z. B. das
Transfusionsgesetz, das Transplantationsgesetz und das Medizinproduktegesetz
u.a.. Die fachübergreifende satzungsgemäße ordnende
Kompetenz der Bundesärztekammer ergänzt die gesetzlich übertragenen Aufgaben.
Es erfolgt ferner in der Regel eine enge Abstimmung mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung,
hier insbesondere im Hinblick auf Regelungen für den vertragsärztlichen
Bereich, gemäß §§ 135 und 136 SGB V.
Nationale Qualitätskonferenz
In
Wahrnehmung der Aufgaben der AQS, nämlich den Stand der Qualitätssicherung in
Deutschland systematisch zu erfassen und klarzustellen, ist im vergangenen Jahr
eine 1. Konferenz mit zahlreichen Workshops durchgeführt worden, in denen ein
Bild der Realisierung der Qualitätssicherung in Deutschland dargelegt wurde.
Disease Management Programme,
Kriterien für Krankheiten
Als ein
neues Aufgabengebiet des Koordinierungsausschusses ist die Entwicklung von
Disease-Management-Programmen für ausgewählte Krankheitsbilder gesetzlich
vorgegeben. Dazu ist ein Arbeitsausschuss gegründet worden, um einerseits die
Krankheitsbilder zu identifizieren, für welche Disease-Management-Programme
entwickelt werden sollen, und andererseits den konkreten Inhalt der Programme
zu beschreiben. Beratungen hierzu werden beim Koordinierungsausschuss
durchgeführt, nicht aber bei der Bundesärztekammer oder einer der anderen o.g.
Organisationen. Sie haben allerdings die Themen inhaltlich zu begleiten und
vorzubereiten.
Externe vergleichende
Qualitätssicherung gemäß § 137 SGB V
BQS ist als zentrale Einrichtung geschaffen worden, um alle externen
vergleichenden Qualitätssicherungsmaßnahmen über eine Organisationsstruktur
durchzuführen. Es werden gesetzliche Aufgaben wahrgenommen, die von keiner der
anderen Organisationen in dieser Form erbracht werden.
Curriculum Qualitätssicherung/Ärztliches Qualitätsmanagement
Gemeinsam
von der Bundesärztekammer, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der
Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften ist
vor fast sechs Jahren eine Konzeption für eine Qualifizierung auf dem Gebiet
des Qualitätsmanagements erarbeitet worden. Die Durchführung der Kurse obliegt
den Landesärztekammern bzw. geeigneten Einrichtungen, die von den
Landesärztekammern dazu autorisiert sind.
Curriculum Strukturierte Krankenversorgung (DMP)
Gemeinsam
reagieren BÄK und KBV auf die gesetzlichen Vorgaben des SGB V zur Einführung
von Disease Management Programmen. In einem gemeinsam getragenen Curriculum
sollen sich teilnehmende Ärzte über Disease-Management-Programme, Case
Management und Managed Care im Rahmen des Curriculums „Strukturierte
Krankenversorgung“ fortbilden können.
Deutsches Institut für
Medizinische Dokumentation und Information
Das
Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) wurde
1969 gegründet und ist eine nachgeordnete Behörde des Bundesministeriums für
Gesundheit (BMG). Zum Aufgabenbereich des DIMDI gehört es, der fachlich
interessierten Öffentlichkeit aktuelle Informationen aus dem gesamten Gebiet
der Biowissenschaften einfach und schnell zugänglich zu machen.
Ausgehend von den Schwerpunkten
Gesundheitswesen und Medizin ermöglicht das DIMDI den Zugriff auf ca. 100
Datenbanken mit insgesamt über 80 Millionen Informationseinheiten.
Neben dem
Datenbankangebot ist das DIMDI im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben u. a.
zuständig für die Herausgabe deutschsprachiger Fassungen amtlicher
Klassifikationen und Nomenklaturen sowie für die Einrichtung von
datenbankgestützten Informationssystemen für Arzneimittel lt.
Arzneimittelgesetz (AMG) (siehe Datenbank AMIS-Öffentlicher Teil), für
Medizinprodukte lt. Medizinproduktegesetz (MPG) und für das Thema
Gesundheitsökonomische Evaluation.
Weitere Aktivitäten: HTA beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information
Das
Bundesministerium für Gesundheit hat das DIMDI angewiesen, ein
Informationssystem „Gesundheitsökonomische Evaluation medizinischer Verfahren
und Technologien“ einzurichten und zu betreiben. Das Informationssystem soll in
erster Linie wissenschaftlich fundiertes Erkenntnismaterial bereitstellen, das
als unabhängige Entscheidungsrundlage für Entscheidungsträger (z. B. BMG,
Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen; die Vertragspartner der
Selbstverwaltung im System der Gesetzlichen Krankenversicherung) sowie
Fachpersonal (Universitäten, Kliniken, Mediziner/Innen) und auch Patienten/
Verbraucher verwendet werden kann.
Die
Liste ließe sich weiter ausführen. Verdeutlicht werden soll, dass es zahlreiche
Aufgaben auf dem Gebiet der Qualitätssicherung gibt, die wahrgenommen werden
müssen. Dabei wird von der Geschäftsstelle der Bundesärztekammer sorgfältig
darauf geachtet, dass diese Aufgaben nur an einer Stelle wahrgenommen werden.
Sofern sie sich auf Grund gesetzlicher Vorgaben oder auf Grund von
Vereinbarungen auf eine externe Einrichtung konzentrieren, wirken die
Mitarbeiter der BÄK bzw. entsprechend ehrenamtlich tätige Ärztinnen und Ärzte
im Auftrag der Bundesärztekammer inhaltlich gestaltend dort mit.
Insofern
ist auch ein Ressourceneinsatz auf dieser Ebene unverzichtbar. Sofern diese
externen Einrichtungen nicht geschaffen worden wären, hätte ein großer Teil der
Aufgaben direkt durch die Bundesärztekammer übernommen werden müssen, mit
entsprechenden finanziellen und personellen Konsequenzen. Alternativ müssten
Aufgabengebiete vernachlässigt oder komplett Dritten überlassen werden. Dies
entspricht aber weder dem politischen Willen des Vorstandes der
Bundesärztekammer noch spiegelt dies die gesetzlichen Rahmenbedingungen wider.
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