Synergieeffekte in der Qualitätssicherungsarbeit

In den im vorangegangenen Abschnitt genannten Organisationen arbeitet die Bundesärztekammer intensiv mit, um die Interessen der Ärzteschaft einzubringen und zu vertreten. Es ist in der Vergangenheit alles unternommen worden, um zu vermeiden, dass in den beteiligten Organisationen Parallelarbeiten geleistet werden. Synergieeffekte sind angestrebt und realisiert worden. Besonders deutlich wird dies aus der Beschreibung der Aufgaben der BQS.

Nachfolgend soll an einigen Beispielen verdeutlicht werden, wie Aufgaben auf die verschiedenen Organisationen verteilt sind und der Ressourceneinsatz optimiert wird:

Richtlinien und Leitlinien der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung

Diese Richtlinien und Leitlinien werden direkt von der Bundesärztekammer bearbeitet, unter Hinzuziehung von Sachverstand, vor allen Dingen aus den Fachgesellschaften und unter Beteiligung der in den jeweiligen Gesetzen genannten Organisationen:

Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung quantitativer laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen
Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung in der Mikrobiologie
Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung in der Immunhämatologie
Richtlinie zur Organtransplantation gemäß § 16 Transplantationsgesetz
Leitlinien zur Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik
Leitlinien der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung der Magnet-Resonanz-Tomographie Leitlinien der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung in der Computertomographie
Leitlinien der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung zytologischer Untersuchungen im Rahmen der Früherkennung des Zervixkarzinoms.

Vergleichbare Arbeiten werden in den anderen o.g. Einrichtungen, die sich mit Qualitätssicherung beschäftigen nicht geleistet. Grundlage für die Arbeit der Bundesärztekammer sind gesetzliche Bestimmungen, wie z. B. das Transfusionsgesetz, das Transplantationsgesetz und das Medizinproduktegesetz u.a.. Die fachübergreifende satzungsgemäße ordnende Kompetenz der Bundesärztekammer ergänzt die gesetzlich übertragenen Aufgaben. Es erfolgt ferner in der Regel eine enge Abstimmung mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, hier insbesondere im Hinblick auf Regelungen für den vertragsärztlichen Bereich, gemäß §§ 135 und 136 SGB V.

Nationale Qualitätskonferenz

In Wahrnehmung der Aufgaben der AQS, nämlich den Stand der Qualitätssicherung in Deutschland systematisch zu erfassen und klarzustellen, ist im vergangenen Jahr eine 1. Konferenz mit zahlreichen Workshops durchgeführt worden, in denen ein Bild der Realisierung der Qualitätssicherung in Deutschland dargelegt wurde.

Disease Management Programme, Kriterien für Krankheiten

Als ein neues Aufgabengebiet des Koordinierungsausschusses ist die Entwicklung von Disease-Management-Programmen für ausgewählte Krankheitsbilder gesetzlich vorgegeben. Dazu ist ein Arbeitsausschuss gegründet worden, um einerseits die Krankheitsbilder zu identifizieren, für welche Disease-Management-Programme entwickelt werden sollen, und andererseits den konkreten Inhalt der Programme zu beschreiben. Beratungen hierzu werden beim Koordinierungsausschuss durchgeführt, nicht aber bei der Bundesärztekammer oder einer der anderen o.g. Organisationen. Sie haben allerdings die Themen inhaltlich zu begleiten und vorzubereiten.

Externe vergleichende Qualitätssicherung gemäß § 137 SGB V

BQS ist als zentrale Einrichtung geschaffen worden, um alle externen vergleichenden Qualitätssicherungsmaßnahmen über eine Organisationsstruktur durchzuführen. Es werden gesetzliche Aufgaben wahrgenommen, die von keiner der anderen Organisationen in dieser Form erbracht werden.

Curriculum Qualitätssicherung/Ärztliches Qualitätsmanagement

Gemeinsam von der Bundesärztekammer, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften ist vor fast sechs Jahren eine Konzeption für eine Qualifizierung auf dem Gebiet des Qualitätsmanagements erarbeitet worden. Die Durchführung der Kurse obliegt den Landesärztekammern bzw. geeigneten Einrichtungen, die von den Landesärztekammern dazu autorisiert sind.

Curriculum Strukturierte Krankenversorgung (DMP)

Gemeinsam reagieren BÄK und KBV auf die gesetzlichen Vorgaben des SGB V zur Einführung von Disease Management Programmen. In einem gemeinsam getragenen Curriculum sollen sich teilnehmende Ärzte über Disease-Management-Programme, Case Management und Managed Care im Rahmen des Curriculums „Strukturierte Krankenversorgung“ fortbilden können.

Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information

Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) wurde 1969 gegründet und ist eine nachgeordnete Behörde des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Zum Aufgabenbereich des DIMDI gehört es, der fachlich interessierten Öffentlichkeit aktuelle Informationen aus dem gesamten Gebiet der Biowissenschaften einfach und schnell zugänglich zu machen.

Ausgehend von den Schwerpunkten Gesundheitswesen und Medizin ermöglicht das DIMDI den Zugriff auf ca. 100 Datenbanken mit insgesamt über 80 Millionen Informationseinheiten.

Neben dem Datenbankangebot ist das DIMDI im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben u. a. zuständig für die Herausgabe deutschsprachiger Fassungen amtlicher Klassifikationen und Nomenklaturen sowie für die Einrichtung von datenbankgestützten Informationssystemen für Arzneimittel lt. Arzneimittelgesetz (AMG) (siehe Datenbank AMIS-Öffentlicher Teil), für Medizinprodukte lt. Medizinproduktegesetz (MPG) und für das Thema Gesundheitsökonomische Evaluation.

Weitere Aktivitäten: HTA beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information

Das Bundesministerium für Gesundheit hat das DIMDI angewiesen, ein Informationssystem „Gesundheitsökonomische Evaluation medizinischer Verfahren und Technologien“ einzurichten und zu betreiben. Das Informationssystem soll in erster Linie wissenschaftlich fundiertes Erkenntnismaterial bereitstellen, das als unabhängige Entscheidungsrundlage für Entscheidungsträger (z. B. BMG, Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen; die Vertragspartner der Selbstverwaltung im System der Gesetzlichen Krankenversicherung) sowie Fachpersonal (Universitäten, Kliniken, Mediziner/Innen) und auch Patienten/ Verbraucher verwendet werden kann.

Die Liste ließe sich weiter ausführen. Verdeutlicht werden soll, dass es zahlreiche Aufgaben auf dem Gebiet der Qualitätssicherung gibt, die wahrgenommen werden müssen. Dabei wird von der Geschäftsstelle der Bundesärztekammer sorgfältig darauf geachtet, dass diese Aufgaben nur an einer Stelle wahrgenommen werden. Sofern sie sich auf Grund gesetzlicher Vorgaben oder auf Grund von Vereinbarungen auf eine externe Einrichtung konzentrieren, wirken die Mitarbeiter der BÄK bzw. entsprechend ehrenamtlich tätige Ärztinnen und Ärzte im Auftrag der Bundesärztekammer inhaltlich gestaltend dort mit.

Insofern ist auch ein Ressourceneinsatz auf dieser Ebene unverzichtbar. Sofern diese externen Einrichtungen nicht geschaffen worden wären, hätte ein großer Teil der Aufgaben direkt durch die Bundesärztekammer übernommen werden müssen, mit entsprechenden finanziellen und personellen Konsequenzen. Alternativ müssten Aufgabengebiete vernachlässigt oder komplett Dritten überlassen werden. Dies entspricht aber weder dem politischen Willen des Vorstandes der Bundesärztekammer noch spiegelt dies die gesetzlichen Rahmenbedingungen wider.

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