Wie in
vielen anderen Tätigkeitsschwerpunkten der Bundesärztekammer gibt es auf dem
Gebiet der Qualitätssicherung eine lange Tradition, eng mit den
wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften zusammenzuarbeiten. Ob es
darum geht, Richtlinien zur Qualitätssicherung in Laboratoriumsmedizin zur
erarbeiten oder Leitlinien für Radiologie, Computertomographie oder
Magnet-Resonanz-Tomographie – um nur zwei Beispiele zu nennen – immer ist es
notwendig auf den Sachverstand der betroffenen Fachgesellschaften zurückzugreifen.
Schon
sehr früh wurde auch eine enge Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft der
Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF), in welcher über 100
Fachgesellschaften zusammengeschlossen sind, angestrebt. Tradition haben schon
die so genannten Fachkonferenzen Qualitätssicherung, die in den letzten 10
Jahren mehrfach durchgeführt wurden. Zuletzt im September 2001 in Köln.
Bei der
letzten Fachkonferenz Qualitätssicherung waren Themenschwerpunkte die
Beschäftigung mit den für die Ärzteschaft immer bedeutsamer werdenden Thema
Leitlinien in der Medizin sowie die Auseinandersetzung mit Fragen der
evidenzbasierten Medizin.
Gemeinsam
wurde festgestellt, dass die individuelle Patientenversorgung nach aktuellem
Stand von Wissenschaft und Technik Vorrang haben muss. Dem haben sich
Leitlinien und Konzepte von Evidence-based Medicine unterzuordnen. Sie sind
Werkzeuge für eine gute Patientenversorgung aber auf keinen Fall Selbstzweck.
Diese
Haltung der Ärzteschaft wurde auf dem letzten Deutschen Ärztetag in Rostock
unter Tagesordnungspunkt 2 „Individualisierung oder Standardisierung in der
Medizin?“ von Professor Kolkmann, dem Vorsitzenden der
Qualitätssicherungsgremien der Bundesärztekammer und Professor Enke, dem
Präsidenten der AWMF, der Öffentlichkeit in pointierter Form unterbreitet.
Ein
weiterer Schritt in der immer enger werdenden Zusammenarbeit von
Bundesärztekammer und wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften ist in
Vorbereitung. Die ohnehin schon stattfindende Kooperation zwischen Ärztlicher
Zentralstelle Qualitätssicherung (ÄZQ) und Arbeitsgemeinschaft der
Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften auf dem Gebiet der
Entwicklung und Umsetzung von Leitlinien soll intensiviert werden.
Zum Ende
des Berichtszeitraums stand die Prüfung der Frage an, ob es hierzu eines
besonderen Kooperationsvertrags bedarf und wenn ja, wie dieser sinnvollerweise
auszugestalten ist. Die Beratungen hierzu sind gegenwärtig noch nicht
abgeschlossen.
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