Externe Qualitätssicherung gemäß § 137 SGB V

Der Bundesärztekammer war es gelungen, zusammen mit den Partnern in der Selbstverwaltung (Deutsche Krankenhausgesellschaft und Spitzenverbände der Krankenkassen) auf vertraglichem Wege eine verbesserte Position in der gesetzlich vorgeschriebenen externen Qualitätssicherung gem. § 137 SGB V zu vereinbaren, als dies vom Gesetzgeber vorgesehen ist. Auf vertraglichem Wege konnte Parität vereinbart werden zwischen Vertragspartnern und Vertragsbeteiligten. Die organisatorische und technische Realisierung des Qualitätssicherungsverfahrens erfolgt seit 2001 durch eine neu eingerichtete Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung (BQS). Damit wurde eine gemeinsam getragene Institution geschaffen, die ein gleichberechtigtes Mitwirken ermöglicht. Die übergreifende, von allen Beteiligten getragene Struktur im Bundeskuratorium für externe Qualitätssicherungsmaßnahmen im Krankenhaus hat sich in der Praxis bewährt und löst das ursprüngliche Institut (SQS) beim Deutschen Krankenhausinstitut (DKI) ab, in dem die Ärzteschaft nicht beteiligt war.

Im Jahr 2001 nahm das Bundeskuratorium „Qualitätssicherung in der stationären Versorgung“ - als Lenkungsgremium - seine Arbeit auf. Im Bundeskuratorium werden alle Verfahren und Probleme der vereinbarten Qualitätssicherungsmaßnahmen verhandelt. Es kommt zu einvernehmlichen Beschlüssen. Hauptaufgabe des Bundeskuratoriums ist es, Auswahlkriterien festzulegen und die Auswahl von in die Qualitätssicherung einzubeziehenden Leistungen vorzunehmen. Die Beschlussfassung im Bundeskuratorium erfolgt auf Grund der Vorlage der Vorschläge ärztlich besetzter Fachgruppen, die damit die alleinige inhaltliche Ausgestaltungskompetenz haben. Die ärztlichen Fachgruppen werden vom Bundeskuratorium auf Grund der Vorschläge der Bänke etabliert. Die beteiligten Vertragsparteien entsenden hierfür jeweils zwei fachkundige Ärzte. Zusätzlich entsenden die jeweiligen medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften weitere Ärzte.

Für den praktischen Erfolg des Verfahrens in der Praxis ist die Kompetenz der Projektgeschäftsstellen auf Landesebene entscheidend. Der Datenfluss läuft über die Landesebene, da hiermit die Gewähr für Vollständigkeit und Plausibilität gegeben ist. Die Projektgeschäftsstellen organisieren die Auswertungen auf Landesebene – einschließlich eigener Fachgruppen – und treten gegenüber den Krankenhäusern als Ansprechpartner bei Auffälligkeiten, Fragen etc. auf.

Die Bundesärztekammer hat bezüglich der externen, vergleichenden Qualitätssicherung schon seit Beginn des Verfahrens (1994) Verbesserungen angemahnt. Die Bemühungen der BQS haben dazu geführt, dass Im Laufe des Berichtszeitraumes folgende Problemstellungen intensiv bearbeitet wurden:

    die Entwicklung von Qualitätsindikatoren,

    die Entwicklung von Referenzbereichen,

    die Verschlankung des Verfahrens,

    die Überprüfung der organisatorischen Abläufe, um den Aufwand des Verfahrens gering zu halten,

    die Anpassung der externen, vergleichenden Qualitätssicherung an die veränderte Abrechnung der Krankenhäuser (DRGs).


Der Prozess ist derzeit noch nicht abgeschlossen und wird sich sicherlich noch über einen längeren Zeitraum erstrecken, da neue Aufgaben im Rahmen der neuen Entgeltsysteme auf die Beteiligten und auf die Krankenhausträger  zukommen.

Die Bundesärztekammer wird im § 16 Abs. 1 Nr. 6 in Verbindung mit § 10 des Transplantationsgesetzes (TPG) beauftragt, Richtlinien für die im Zusammenhang mit einer Organentnahme und -übertragung erforderlichen Maßnahmen zur Qualitätssicherung zu erstellen. In Arbeitskreisen wurden Qualitätsindikatoren und Erhebungsparameter für die Qualitätssicherung der Organtransplantation entwickelt. Zusätzlich wurde „Vergleichende Qualitätssicherung im Umfeld der Transplantation - Prozessqualität“ erarbeitet. Die resultierende Richtlinie zur Organtransplantation gem. § 16 Transplantationsgesetz „Anforderungen an die im Zusammenhang mit einer Organentnahme und -übertragung erforderlichen Maßnahmen zur Qualitätssicherung“ (zugänglich über die Internetseite der Bundesärztekammer), die vom Vorstand der Bundesärztekammer am 20.04.2001 verabschiedet wurde, stellt die Basis für die Umsetzung der Maßnahme durch die BQS dar. Die BQS hat die in der Richtlinie konzipierten Maßnahmen in der Mehrzahl für die Umsetzung in die Routine vorbereitet. Als erste Maßnahmen der Qualitätssicherung entsprechend der Richtlinie der Bundesärztekammer sollen die Herztransplantation und die Prozessqualität ab 01.01.2004 in die Routine übernommen werden. Für alle weiteren Maßnahmen ist eine gestufte Einführung vorgesehen.

Erfreulicherweise konnte die BQS Ende des Jahres 2002 eine Ergebniskonferenz durchführen, die sowohl dem Bundeskuratorium als auch Interessierten aus den Gremien der Selbstverwaltung die Gelegenheit bot, die Ergebnisse der Qualitätssicherung bundesweit zu diskutieren. Diese Konferenz zeigte, dass trotz der Schwierigkeiten, die durch den Start des Verfahrens unter neuen Rahmenbedingungen zu überwinden waren (z. B. nicht verfügbare Software, fehlende Anleitungen zum ausfüllen der Bögen usw.), insgesamt ein positives Fazit gezogen werden konnte:

    Alle Qualitätssicherungsmaßnahmen (27 an der Zahl) konnten durch die Fachgruppen gestrafft und verbessert werden,

    alle Bundesländer haben funktionierende Strukturen für die Qualitätssicherung aufgebaut (im letzten noch ausstehenden Bundesland werden die Strukturen Anfang 2003 fertig aufgebaut sein),

    etwa die Hälfte der erwarteten Fälle sind in die externe Qualitätssicherung einbezogen worden,

    die Qualitätssicherung Herzchirurgie - aufbauend auf der erfolgreichen Vorarbeit der ehemaligen Projektgeschäftsstelle bei der Ärztekammer Nordrhein - konnte bereits ein Modell der Qualitätssicherung präsentieren, das Indikatoren aufgrund von Leitlinien entwickelt hat (einschließlich Risikoadjustierung).


Nähere Informationen hierzu können dem Ergebnisbericht der BQS entnommen werden, der auch über die Homepage der BQS http://www.bqs-online.de bestellt werden kann.

Wie im vorhergehenden Abschnitt dargelegt, gibt es viele Fragen und Probleme, die in enger Kooperation mit den Projektgeschäftsstellen bzw. in den Lenkungsgremien der Bundesländer gelöst werden müssen. Aber auch hier hat die BQS einen guten Weg beschritten, indem der Austausch mit den Akteuren der Bundesländer intensiviert wurde. Dies hat zu spürbaren Verbesserungen in der Kommunikation und im praktischen Alltag der Qualitätssicherung geführt.

© 2003, Bundesärztekammer.