Der
Bundesärztekammer war es gelungen, zusammen mit den Partnern in der
Selbstverwaltung (Deutsche Krankenhausgesellschaft und Spitzenverbände der
Krankenkassen) auf vertraglichem Wege eine verbesserte Position in der
gesetzlich vorgeschriebenen externen Qualitätssicherung gem. § 137 SGB V zu
vereinbaren, als dies vom Gesetzgeber vorgesehen ist. Auf vertraglichem Wege
konnte Parität vereinbart werden zwischen Vertragspartnern und
Vertragsbeteiligten. Die organisatorische und technische Realisierung des
Qualitätssicherungsverfahrens erfolgt seit 2001 durch eine neu eingerichtete
Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung (BQS). Damit wurde eine gemeinsam
getragene Institution geschaffen, die ein gleichberechtigtes Mitwirken
ermöglicht. Die übergreifende, von allen Beteiligten getragene Struktur im
Bundeskuratorium für externe Qualitätssicherungsmaßnahmen im Krankenhaus hat
sich in der Praxis bewährt und löst das ursprüngliche Institut (SQS) beim
Deutschen Krankenhausinstitut (DKI) ab, in dem die Ärzteschaft nicht beteiligt
war.
Im Jahr
2001 nahm das Bundeskuratorium „Qualitätssicherung in der stationären
Versorgung“ - als Lenkungsgremium - seine Arbeit auf. Im Bundeskuratorium
werden alle Verfahren und Probleme der vereinbarten Qualitätssicherungsmaßnahmen
verhandelt. Es kommt zu einvernehmlichen Beschlüssen. Hauptaufgabe des
Bundeskuratoriums ist es, Auswahlkriterien festzulegen und die Auswahl von in
die Qualitätssicherung einzubeziehenden Leistungen vorzunehmen. Die
Beschlussfassung im Bundeskuratorium erfolgt auf Grund der Vorlage der
Vorschläge ärztlich besetzter Fachgruppen, die damit die alleinige inhaltliche
Ausgestaltungskompetenz haben. Die ärztlichen Fachgruppen werden vom
Bundeskuratorium auf Grund der Vorschläge der Bänke etabliert. Die beteiligten
Vertragsparteien entsenden hierfür jeweils zwei fachkundige Ärzte. Zusätzlich
entsenden die jeweiligen medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften
weitere Ärzte.
Für den
praktischen Erfolg des Verfahrens in der Praxis ist die Kompetenz der Projektgeschäftsstellen
auf Landesebene entscheidend. Der Datenfluss läuft über die Landesebene, da
hiermit die Gewähr für Vollständigkeit und Plausibilität gegeben ist. Die
Projektgeschäftsstellen organisieren die Auswertungen auf Landesebene –
einschließlich eigener Fachgruppen – und treten gegenüber den Krankenhäusern
als Ansprechpartner bei Auffälligkeiten, Fragen etc. auf.
Die
Bundesärztekammer hat bezüglich der externen, vergleichenden Qualitätssicherung
schon seit Beginn des Verfahrens (1994) Verbesserungen angemahnt. Die
Bemühungen der BQS haben dazu geführt, dass Im Laufe des Berichtszeitraumes
folgende Problemstellungen intensiv bearbeitet wurden:
– die Entwicklung von Qualitätsindikatoren,
– die Entwicklung von Referenzbereichen,
– die Verschlankung des Verfahrens,
– die Überprüfung der organisatorischen Abläufe, um den
Aufwand des Verfahrens gering zu halten,
– die Anpassung der externen, vergleichenden
Qualitätssicherung an die veränderte Abrechnung der Krankenhäuser (DRGs).
Der
Prozess ist derzeit noch nicht abgeschlossen und wird sich sicherlich noch über
einen längeren Zeitraum erstrecken, da neue Aufgaben im Rahmen der neuen
Entgeltsysteme auf die Beteiligten und auf die Krankenhausträger zukommen.
Die
Bundesärztekammer wird im § 16 Abs. 1 Nr. 6 in Verbindung mit § 10 des
Transplantationsgesetzes (TPG) beauftragt, Richtlinien für die im Zusammenhang
mit einer Organentnahme und -übertragung erforderlichen Maßnahmen zur
Qualitätssicherung zu erstellen. In Arbeitskreisen wurden Qualitätsindikatoren
und Erhebungsparameter für die Qualitätssicherung der Organtransplantation
entwickelt. Zusätzlich wurde „Vergleichende Qualitätssicherung im Umfeld der
Transplantation - Prozessqualität“ erarbeitet. Die resultierende Richtlinie zur
Organtransplantation gem. § 16 Transplantationsgesetz „Anforderungen an die im
Zusammenhang mit einer Organentnahme und -übertragung erforderlichen Maßnahmen
zur Qualitätssicherung“ (zugänglich über die Internetseite der
Bundesärztekammer), die vom Vorstand der Bundesärztekammer am 20.04.2001
verabschiedet wurde, stellt die Basis für die Umsetzung der Maßnahme durch die
BQS dar. Die BQS hat die in der Richtlinie konzipierten Maßnahmen in der
Mehrzahl für die Umsetzung in die Routine vorbereitet. Als erste Maßnahmen der
Qualitätssicherung entsprechend der Richtlinie der Bundesärztekammer sollen die
Herztransplantation und die Prozessqualität ab 01.01.2004 in die Routine
übernommen werden. Für alle weiteren Maßnahmen ist eine gestufte Einführung
vorgesehen.
Erfreulicherweise
konnte die BQS Ende des Jahres 2002 eine Ergebniskonferenz durchführen, die
sowohl dem Bundeskuratorium als auch Interessierten aus den Gremien der
Selbstverwaltung die Gelegenheit bot, die Ergebnisse der Qualitätssicherung
bundesweit zu diskutieren. Diese Konferenz zeigte, dass trotz der
Schwierigkeiten, die durch den Start des Verfahrens unter neuen
Rahmenbedingungen zu überwinden waren (z. B. nicht verfügbare Software,
fehlende Anleitungen zum ausfüllen der Bögen usw.), insgesamt ein positives
Fazit gezogen werden konnte:
– Alle Qualitätssicherungsmaßnahmen (27 an der Zahl) konnten
durch die Fachgruppen gestrafft und verbessert werden,
– alle Bundesländer haben funktionierende Strukturen für die
Qualitätssicherung aufgebaut (im letzten noch ausstehenden Bundesland werden
die Strukturen Anfang 2003 fertig aufgebaut sein),
– etwa die Hälfte der erwarteten Fälle sind in die externe
Qualitätssicherung einbezogen worden,
– die Qualitätssicherung Herzchirurgie - aufbauend auf der
erfolgreichen Vorarbeit der ehemaligen Projektgeschäftsstelle bei der
Ärztekammer Nordrhein - konnte bereits ein Modell der Qualitätssicherung
präsentieren, das Indikatoren aufgrund von Leitlinien entwickelt hat
(einschließlich Risikoadjustierung).
Nähere
Informationen hierzu können dem Ergebnisbericht der BQS entnommen werden, der
auch über die Homepage der BQS http://www.bqs-online.de bestellt werden kann.
Wie im
vorhergehenden Abschnitt dargelegt, gibt es viele Fragen und Probleme, die in
enger Kooperation mit den Projektgeschäftsstellen bzw. in den Lenkungsgremien
der Bundesländer gelöst werden müssen. Aber auch hier hat die BQS einen guten
Weg beschritten, indem der Austausch mit den Akteuren der Bundesländer
intensiviert wurde. Dies hat zu spürbaren Verbesserungen in der Kommunikation
und im praktischen Alltag der Qualitätssicherung geführt.
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