Disease-Management-Programme (DMPs)

Zum 1. Juli 2002 sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen, nach denen strukturierte Behandlungsprogramme (Disease-Management-Programme) im Sinne des § 137 f SGB V zuzulassen sind, per Rechtsverordnung vom 27. Juni 2002 (4. RSAÄndV) festgeschrieben worden. Vorausgegangen war ein Beschluss des Koordinierungsausschusses vom 28.01.2002, wonach für strukturierte Behandlungsprogramme zunächst die Krankheitsbilder Diabetes mellitus Typ 1 und 2, Brustkrebs, chronisch obstruktive Atemwegserkrankungen (Asthma bronchiale und COPD) und koronare Herzkrankheit ausgewählt worden sind. Weiterhin waren durch den Koordinierungsausschuss Empfehlungen an das BMGS (zu diesem Zeitpunkt noch BMG) ausgesprochen worden, welche Anforderungen an die Ausgestaltung dieser Behandlungsprogramme gestellt werden sollten. Die unter extrem knappen Zeitvorgaben erarbeiteten Anforderungen für die Krankheitsbilder Diabetes mellitus Typ 2 und Brustkrebs waren im Juni 2002 im Rahmen einer Anhörung, in der die anhörungsberechtigten Verbände Gelegenheit zur Stellungsnahme erhielten, vorgestellt worden. Die beabsichtigte Verbesserung der Versorgung insbesondere chronisch Kranker mit Hilfe einer strukturierten, rationalen Behandlung und unter Anwendung einer evidenzbasierten, leitliniengestützten Medizin wurde dabei als prinzipiell sinnvoll eingestuft. Die in den DMPs verankerte Verquickung dieser Maßnahmen mit finanzpolitischen Zielen des Risikostruktur-Ausgleichs wurde hingegen seitens der Bundesärztekammer deutlich kritisiert.

Bis Ende des Jahres 2002 war noch kein DMP durch das Bundesversicherungsamt geprüft und zugelassen worden. Voraussetzung eines Antrags auf Zulassung ist grundsätzlich die Vorlage eines Vertrages zwischen Leistungserbringern und Kassen, aus dem für das Bundesversicherungsamt die Erfüllung der krankheitsspezifischen Anforderungen sowie realistische Vereinbarungen zu deren Umsetzung erkennbar hervorgehen. Die zunächst vorgesehene Gestaltung bundesmantelvertraglicher Regelungen zwischen KBV und Kassen kam jedoch nach Vorbehalten der KBV nicht zustande. Ein wesentlicher Kritikpunkt war die vorgesehene Weitergabe zahlreicher Daten zum Behandlungsverlauf, worin seitens der KBV eine Beeinträchtigung des durch Vertraulichkeit gekennzeichneten Arzt-Patienten-Verhältnisses gesehen wurde.

Ende 2002 kam es auf regionaler Ebene zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen und Kassen zu ersten Vertragsentwürfen für DMPs in den Bereichen Brustkrebs und Diabetes Typ 2. Um die Voraussetzungen für Vertragsschlüsse zu fördern, wurde der ursprünglich in der Rechtsverordnung vorgesehene Umfang der zu übermittelnden Daten für Diabetes-DMPs vom Gesetzgeber reduziert. Mittlerweile sind in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg die ersten Verträge für DMPs von Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen unterzeichnet worden. Um die Programme auch wirksam in Kraft treten zu lassen, fehlt jedoch bislang noch die Zulassung durch das Bundesversicherungsamt (Stand Februar 2003).

Der Arbeitsausschuss DMP des Koordinierungsausschusses wird bei der Ausarbeitung von Anforderungen an strukturierte Behandlungsprogramme für weitere Krankheiten die für Diabetes mellitus Typ 2 und Brustkrebs gesammelten Erfahrungen nutzen. Mit Hilfe von Verfahrensregeln soll künftig die inhaltliche Gestaltung von DMPs, insbesondere der medizinischen Details, erleichtert werden. Die unter maßgeblicher Beteiligung der Bundesärztekammer erstellten Verfahrensregeln betreffen insbesondere die Einbeziehung externen Sachverstands sowie eine nachvollziehbaren Kriterien folgende Auswahl und Bewertung von auszuwertenden Unterlagen.

Im Dezember 2002 wurde im Arbeitsausschuss DMP beschlossen, fünf Arbeitsgruppen nach dem Muster der vom Koordinierungsausschuss vorläufig als Arbeitsgrundlage akzeptierten Verfahrensregeln einzusetzen. Die Bundesärztekammer ist in jeder Arbeitsgruppe mit einem direkten Vertreter sowie 2 externen Fachexperten vertreten. Die als nächstes zu erwartende Verordnung für ein strukturiertes Behandlungsprogramm wird die koronare Herzkrankheit (KHK) betreffen. Nach dem vorgesehen Zeitplan soll die entsprechende Beschlussvorlage dem Koordinierungsausschuss Ende März 2003 vorgelegt werden.

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