Zum 1.
Juli 2002 sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen, nach denen strukturierte
Behandlungsprogramme (Disease-Management-Programme) im Sinne des § 137 f SGB V
zuzulassen sind, per Rechtsverordnung vom 27. Juni 2002 (4. RSAÄndV)
festgeschrieben worden. Vorausgegangen war ein Beschluss des
Koordinierungsausschusses vom 28.01.2002, wonach für strukturierte
Behandlungsprogramme zunächst die Krankheitsbilder Diabetes mellitus Typ 1 und
2, Brustkrebs, chronisch obstruktive Atemwegserkrankungen (Asthma bronchiale
und COPD) und koronare Herzkrankheit ausgewählt worden sind. Weiterhin waren
durch den Koordinierungsausschuss Empfehlungen an das BMGS (zu diesem Zeitpunkt
noch BMG) ausgesprochen worden, welche Anforderungen an die Ausgestaltung
dieser Behandlungsprogramme gestellt werden sollten. Die unter extrem knappen
Zeitvorgaben erarbeiteten Anforderungen für die Krankheitsbilder Diabetes
mellitus Typ 2 und Brustkrebs waren im Juni 2002 im Rahmen einer Anhörung, in
der die anhörungsberechtigten Verbände Gelegenheit zur Stellungsnahme
erhielten, vorgestellt worden. Die beabsichtigte Verbesserung der Versorgung
insbesondere chronisch Kranker mit Hilfe einer strukturierten, rationalen
Behandlung und unter Anwendung einer evidenzbasierten, leitliniengestützten
Medizin wurde dabei als prinzipiell sinnvoll eingestuft. Die in den DMPs
verankerte Verquickung dieser Maßnahmen mit finanzpolitischen Zielen des
Risikostruktur-Ausgleichs wurde hingegen seitens der Bundesärztekammer deutlich
kritisiert.
Bis
Ende des Jahres 2002 war noch kein DMP durch das Bundesversicherungsamt geprüft
und zugelassen worden. Voraussetzung eines Antrags auf Zulassung ist
grundsätzlich die Vorlage eines Vertrages zwischen Leistungserbringern und
Kassen, aus dem für das Bundesversicherungsamt die Erfüllung der
krankheitsspezifischen Anforderungen sowie realistische Vereinbarungen zu deren
Umsetzung erkennbar hervorgehen. Die zunächst vorgesehene Gestaltung
bundesmantelvertraglicher Regelungen zwischen KBV und Kassen kam jedoch nach
Vorbehalten der KBV nicht zustande. Ein wesentlicher Kritikpunkt war die
vorgesehene Weitergabe zahlreicher Daten zum Behandlungsverlauf, worin seitens
der KBV eine Beeinträchtigung des durch Vertraulichkeit gekennzeichneten
Arzt-Patienten-Verhältnisses gesehen wurde.
Ende 2002
kam es auf regionaler Ebene zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen und Kassen
zu ersten Vertragsentwürfen für DMPs in den Bereichen Brustkrebs und Diabetes
Typ 2. Um die Voraussetzungen für Vertragsschlüsse zu fördern, wurde der
ursprünglich in der Rechtsverordnung vorgesehene Umfang der zu übermittelnden
Daten für Diabetes-DMPs vom Gesetzgeber reduziert. Mittlerweile sind in
Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg die ersten Verträge für DMPs von
Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen unterzeichnet worden. Um die
Programme auch wirksam in Kraft treten zu lassen, fehlt jedoch bislang noch die
Zulassung durch das Bundesversicherungsamt (Stand Februar 2003).
Der
Arbeitsausschuss DMP des Koordinierungsausschusses wird bei der Ausarbeitung
von Anforderungen an strukturierte Behandlungsprogramme für weitere Krankheiten
die für Diabetes mellitus Typ 2 und Brustkrebs gesammelten Erfahrungen nutzen.
Mit Hilfe von Verfahrensregeln soll künftig die inhaltliche Gestaltung von
DMPs, insbesondere der medizinischen Details, erleichtert werden. Die unter
maßgeblicher Beteiligung der Bundesärztekammer erstellten Verfahrensregeln
betreffen insbesondere die Einbeziehung externen Sachverstands sowie eine
nachvollziehbaren Kriterien folgende Auswahl und Bewertung von auszuwertenden
Unterlagen.
Im
Dezember 2002 wurde im Arbeitsausschuss DMP beschlossen, fünf Arbeitsgruppen
nach dem Muster der vom Koordinierungsausschuss vorläufig als Arbeitsgrundlage
akzeptierten Verfahrensregeln einzusetzen. Die Bundesärztekammer ist in jeder
Arbeitsgruppe mit einem direkten Vertreter sowie 2 externen Fachexperten
vertreten. Die als nächstes zu erwartende Verordnung für ein strukturiertes
Behandlungsprogramm wird die koronare Herzkrankheit (KHK) betreffen. Nach dem
vorgesehen Zeitplan soll die entsprechende Beschlussvorlage dem
Koordinierungsausschuss Ende März 2003 vorgelegt werden.
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