Kooperation für Transparenz und Qualität im Krankenhaus (KTQ®)

Die Bundesärztekammer und weitere Vertragspartner sahen und sehen es als ihre Aufgabe an, im Interesse aller Beteiligten im Gesundheitswesen, bewährte Prinzipien und Verfahren des Qualitätsmanagements auch im Gesundheitswesen zu verankern. Daher schlossen im Juni 1997 die Bundesärztekammer und der VdAK/AEV einen Vertrag mit dem Ziel, gemeinsam Möglichkeiten des Qualitätsmanagements in Krankenhäusern zu untersuchen und ein Verfahren zur Zertifizierung von Krankenhäusern zu entwickeln. Die Selbstverwaltung (Ärzte, Krankenkassen, Krankenhäuser und Pflegeberufe) im Gesundheitswesen auf Bundesebene kooperierte in diesem Projekt. Die Pilotphase des Projekts, die u.a. der Entwicklung und Erprobung des Bewertungskatalogs diente, wurde am 31.12.2001 mit der Gründung der KTQ® gGmbH abgeschlossen. Die Bundesärztekammer ist weiter maßgeblich an der Steuerung des Verfahrens beteiligt, sowohl durch Sitz und Stimme in den Gremien der KTQ® gGmbH – der Gesellschafterversammlung und dem Gesellschafterausschuss – als auch bei der Konzeption des Visitorentrainings.

Im Berichtszeitraum lagen die Hauptaktivitäten in der Begleitung der KTQ® in der ersten Routinephase und der Erweiterung des Verfahrens auf psychiatrische und universitäre Krankenhäuser.

Betreuung in der Routinephase

Die Vertragspartner haben sich darauf verständigt, dass die Zertifizierung nicht durch die KTQ®, sondern von unabhängigen Zertifizierungsstellen durchgeführt wird, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Die KTQ®-Geschäftsstelle hat ab der ersten Jahreshälfte 2002 Zertifizierungsstellen angeworben, deren Akkreditierung ab dem 01.04.2002 erfolgt ist. Derzeit sind 15 Zertifizierungsstellen bei KTQ® akkreditiert. Die Liste kann auf der Homepage der KTQ® eingesehen werden.

Die Annahme von Anträgen von Krankenhäusern für das Zertifizierungsverfahren war ab dem 01.07.2002 möglich. Bereits zu diesem frühen Zeitpunkt war es zwei Krankenhäusern gelungen, den Prozess der Selbstbewertung und Fremdbewertung erfolgreich anzuschließen, sodass zum erstmöglichen Zeitpunkt zwei KTQ®-Zertifikate vergeben werden konnten. Bis zum Redaktionsschluss  dieses Berichtes waren sieben Krankenhäuser nach KTQ® zertifiziert. Entsprechend den KTQ®-Vorgaben wurden die Qualitätsberichte dieser Häuser auf der Homepage der KTQ® im Internet publiziert. Damit wurde ein wesentlicher Schritt in Richtung Transparenz der Qualität und Leistungsfähigkeit der (zertifizierten) Krankenhäuser zurückgelegt.

Weitere Aktivitäten, die vor allem durch den Gesellschafterausschuss der KTQ® koordiniert werden, betrafen die Schaffung einer Schiedsstelle und die Etablierung eines Verfahrens zum Umgang mit Häusern, die die Zertifizierungsschwelle nur knapp verfehlt haben.

Erweiterung des Verfahrens auf psychiatrische Krankenhäuser

Seitens der Gesellschafter der KTQ® gGmbH, aber auch von rein psychiatrischen Kliniken wurde gegenüber der KTQ® der Wunsch geäußert, das Verfahren für diesen spezifischen Versorgungssektor anzupassen. Von den Vertragspartner wurde eine entsprechende Arbeitsgruppe eingesetzt, die zügig eine Erweiterung des KTQ®-Katalogs realisiert hat. Die KTQ® hat vor Freigabe dieser Erweiterungen eine – verkürzte – Testung Ende des Jahres 2002 durchgeführt. Nach erfolgter Auswertung der Testphase soll noch möglichst im ersten Halbjahr 2003 eine Freigabe des Verfahrens für psychiatrische Häuser erfolgen.

Anpassung des Verfahrens für Universitätskliniken

Derzeit wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich mit dem Thema befasst. Ergebnisse lagen bei Redaktionsschluss dieses Berichtes noch nicht vor.

Detailliertere Informationen zum Verfahren KTQ– sind der Homepage (http://www.ktq.de) zu entnehmen. Dort können Interessierte z.B. auch Unterlagen für die Bewerbung als Visitor oder als Zertifizierungsstelle herunterladen. 

© 2003, Bundesärztekammer.