Die
Bundesärztekammer und weitere Vertragspartner sahen und sehen es als ihre
Aufgabe an, im Interesse aller Beteiligten im Gesundheitswesen, bewährte
Prinzipien und Verfahren des Qualitätsmanagements auch im Gesundheitswesen zu
verankern. Daher schlossen im Juni 1997 die Bundesärztekammer und der VdAK/AEV
einen Vertrag mit dem Ziel, gemeinsam Möglichkeiten des Qualitätsmanagements in
Krankenhäusern zu untersuchen und ein Verfahren zur Zertifizierung von
Krankenhäusern zu entwickeln. Die Selbstverwaltung (Ärzte, Krankenkassen,
Krankenhäuser und Pflegeberufe) im Gesundheitswesen auf Bundesebene kooperierte
in diesem Projekt. Die Pilotphase des Projekts, die u.a. der Entwicklung und
Erprobung des Bewertungskatalogs diente, wurde am 31.12.2001 mit der Gründung
der KTQ® gGmbH abgeschlossen. Die Bundesärztekammer ist weiter
maßgeblich an der Steuerung des Verfahrens beteiligt, sowohl durch Sitz und
Stimme in den Gremien der KTQ® gGmbH – der Gesellschafterversammlung
und dem Gesellschafterausschuss – als auch bei der Konzeption des
Visitorentrainings.
Im
Berichtszeitraum lagen die Hauptaktivitäten in der Begleitung der KTQ® in
der ersten Routinephase und der Erweiterung des Verfahrens auf psychiatrische
und universitäre Krankenhäuser.
Betreuung in der Routinephase
Die
Vertragspartner haben sich darauf verständigt, dass die Zertifizierung nicht
durch die KTQ®, sondern von unabhängigen Zertifizierungsstellen
durchgeführt wird, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Die KTQ®-Geschäftsstelle
hat ab der ersten Jahreshälfte 2002 Zertifizierungsstellen angeworben, deren
Akkreditierung ab dem 01.04.2002 erfolgt ist. Derzeit sind 15
Zertifizierungsstellen bei KTQ® akkreditiert. Die Liste kann auf der
Homepage der KTQ® eingesehen werden.
Die
Annahme von Anträgen von Krankenhäusern für das Zertifizierungsverfahren war ab
dem 01.07.2002 möglich. Bereits zu diesem frühen Zeitpunkt war es zwei
Krankenhäusern gelungen, den Prozess der Selbstbewertung und Fremdbewertung
erfolgreich anzuschließen, sodass zum erstmöglichen Zeitpunkt zwei KTQ®-Zertifikate
vergeben werden konnten. Bis zum Redaktionsschluss dieses Berichtes waren sieben Krankenhäuser
nach KTQ® zertifiziert. Entsprechend den KTQ®-Vorgaben
wurden die Qualitätsberichte dieser Häuser auf der Homepage der KTQ® im
Internet publiziert. Damit wurde ein wesentlicher Schritt in Richtung
Transparenz der Qualität und Leistungsfähigkeit der (zertifizierten)
Krankenhäuser zurückgelegt.
Weitere
Aktivitäten, die vor allem durch den Gesellschafterausschuss der KTQ® koordiniert
werden, betrafen die Schaffung einer Schiedsstelle und die Etablierung eines
Verfahrens zum Umgang mit Häusern, die die Zertifizierungsschwelle nur knapp
verfehlt haben.
Erweiterung des Verfahrens auf psychiatrische Krankenhäuser
Seitens
der Gesellschafter der KTQ® gGmbH, aber auch von rein
psychiatrischen Kliniken wurde gegenüber der KTQ® der Wunsch
geäußert, das Verfahren für diesen spezifischen Versorgungssektor anzupassen.
Von den Vertragspartner wurde eine entsprechende Arbeitsgruppe eingesetzt, die
zügig eine Erweiterung des KTQ®-Katalogs realisiert hat. Die KTQ®
hat vor Freigabe dieser Erweiterungen eine – verkürzte – Testung Ende des
Jahres 2002 durchgeführt. Nach erfolgter Auswertung der Testphase soll noch
möglichst im ersten Halbjahr 2003 eine Freigabe des Verfahrens für
psychiatrische Häuser erfolgen.
Anpassung des Verfahrens für Universitätskliniken
Derzeit wurde eine Arbeitsgruppe
eingesetzt, die sich mit dem Thema befasst. Ergebnisse lagen bei
Redaktionsschluss dieses Berichtes noch nicht vor.
Detailliertere
Informationen zum Verfahren KTQ– sind der Homepage (http://www.ktq.de) zu
entnehmen. Dort können Interessierte z.B. auch Unterlagen für die Bewerbung als
Visitor oder als Zertifizierungsstelle herunterladen.
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