Mit
der Neufassung des Medizinproduktegesetzes und der
Medizinprodukte-Betreiberverordnung im Jahre 2001 wurde nach langjährigen
Beratungen eine neue Rechtsgrundlage für Qualitätssicherungsrichtlinien in
medizinischen Laboratorien geschaffen. Mit der Neufassung des
Medizinproduktegesetzes war die In-vitro-Diagnostika-Richtlinie der
Europäischen Gemeinschaft in nationales Recht integriert worden. Parallel zu den
Beratungen über die Ergänzungen und Änderungen des Medizinproduktegesetzes war
die Neufassung der „Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung
quantitativer laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen“ ebenfalls im Jahre
2001 zum Abschluss gebracht worden. Durch Beschluss des Vorstandes der
Bundesärztekammer ist die vorgenannte Richtlinie mit Wirkung zum Inkrafttreten
der Änderung des Medizinproduktegesetzes, d.h. zum 01.01.2003 ebenfalls in
Kraft getreten.
Das
Grundkonzept der Qualitätssicherungsrichtlinie der Bundesärztekammer ist
gegenüber der zwölf Jahre geltenden alten „Richtlinien der Bundesärztekammer
zur Qualitätssicherung in medizinischen Laboratorien“ nicht verlassen worden.
Es sind allerdings zahlreiche Modifikationen bei der internen Qualitätssicherung
vorgenommen worden. Damit wurde einerseits den neuen rechtlichen
Rahmenbedingungen Rechnung getragen andererseits sind die Erfahrungen in den
vielen Jahren der Anwendung der Vorläuferrichtlinie eingeflossen. Bezüglich der
geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen ist insbesondere zu erwähnen, dass
eine spezielle Zertifizierung von Kontrollmaterialien für die interne
Qualitätssicherung durch Einrichtung, die von der Bundesärztekammer dafür
autorisiert war, nach den neuen gesetzlichen Grundlagen nicht mehr möglich ist.
Vielmehr übernimmt nunmehr ausschließlich der Hersteller von Kontrollmaterial
die Verantwortung für die Zuverlässigkeit. (Zu Einzelheiten der Veränderung
siehe Veröffentlichung im Deutschen Ärzteblatt 1997, Heft 23, 09.06.2000, mit
dem Titel „Auswirkungen der Richtlinie 98/79/EG des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 27.10.1998 über In-vitro-Diagnostika“.) die geänderte Rechtslage
führt also dazu, dass die bisherige Kohärenz von interner und externer
Qualitätssicherung durch gleiche Vorgaben für die Ermittlung der Zielwerte
aufgehoben wurde. Allerdings wurde durch die Neufassung der Richtlinie der
Bundesärztekammer die Grundphilosophie, wonach eine zeitnahe interne
Qualitätssicherung wichtig ist, weil dann besonders schnell auf Fehler im
Analysensystem reagiert werden kann, nicht aufgegeben. Ebenfalls nicht
aufgegeben worden ist das Grundprinzip der gleichen Bewertung von
Kontrollmessungen in der internen Qualitätssicherung und von
Ringversuchsproben. Wegen der Veränderung bei der internen Qualitätssicherung
hat das Expertengremium welches die Neufassung der Richtlinie in langjährigen
Beratungen zur Beschluss weitergebracht hat, vorgeschlagen, die Frequenz für
Ringversuche auf vier pro Jahr zu erhöhen. Diesem Vorschlag waren die
Entscheidungsgremien der Bundesärztekammer gefolgt.
Aktuelle
Fragen in der Anwendung der neuen „Richtlinie der Bundesärztekammer zur
Qualitätssicherung quantitativer laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen“
werden im Beirat gemäß § 6 der Rili-BÄK diskutiert. Dieser Beirat setzt sich
zusammen aus Vertretern der zuständigen wissenschaftlichen medizinischen
Fachgesellschaften, der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, der
Vollzugsbehörden, des zuständigen Industrieverbandes und zwei weiteren vom Vorstand
der Bundesärztekammer direkt benannten Personen. Der Beirat hat sich im Mai
2002 konstituiert. Seine erste Aufgabe bestand darin, eine Kommentierung zu der
neuen Richtlinie auf Grund der bis dahin schon eingegangenen Fragen zur
Anwendung zusammenzustellen. Des Weiteren wurden in den vier Sitzungen, die im
Berichtszeitraum stattgefunden haben zahlreiche Einzelfragen beraten und
beantwortet.
Der
Kommentar ist ebenso wie die Richtlinie selbst in Einzelexemplaren über die
Geschäftsstelle der Bundesärztekammer zu beziehen, bzw. kann von der
Internetseite der Bundesärztekammer heruntergeladen werden (www.baek.de/thema
A-Z/Qualitätssicherung/Richtlinien).
Wie in
den Tätigkeitsberichten vorangegangener Jahre schon mehrfach festgehalten, gibt
es schon seit längerem Vorstellungen zu einem etwas weitergehenden Konzept zur
Qualitätssicherung in medizinischen Laboratorien. Um ein solches Konzept zu
entwickeln, ist durch Beschluss des Vorstandes der Bundesärztekammer vom August
2002 unter Beteiligung der Landesbehörden, der Industrie, der
Fachgesellschaften, der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der KBV, des dvta
und des Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, eine
Arbeitsgruppe eingesetzt worden. Im Berichtszeitraum hat eine erste Sitzung
stattgefunden, in welcher festgehalten wurde, dass die Anforderungen an ein
modernes Konzept zur Qualitätssicherung in medizinischen Laboratorien sich
orientieren müsse an Anforderungen, die in Krankenhaus und Praxis bereits aus
anderen rechtlichen Gegebenheiten gestellt werden. Hier ist vorrangig an
Qualitätssicherungsanforderungen nach dem SGB V zu denken. Es dürfe also, so
die übereinstimmende Auffassung der in der Arbeitsgruppe vertretenen
Organisationen, keine Überfrachtung mit Regelungen erfolgen. Es solle aber sehr
wohl künftig auch der bisher in der Richtlinie der Bundesärztekammer nicht
geregelte Bereich der Prä- und Postanalytik aufgegriffen und damit eine Lücke
geschlossen werden. Einer formellen Akkreditierung medizinischer Laboratorien
wurde ausdrücklich eine Absage erteilt. Dieses Instrument soll nicht zur
Pflicht werden, sondern für diejenigen Laboratorien ein freiwilliges Instrument
zum Qualitätsnachweis bleiben, die dies auf Grund besonderer
Tätigkeitsschwerpunkte benötigen.
Im
Berichtszeitraum ist weiterhin der aktuelle Stand in der Anwendung der anderen
Richtlinien der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung in der
Laboratoriumsmedizin beraten worden. Es sind dies die Richtlinien zur
Immunhämatologie und zur Mikrobiologie. Im Bereich der Mikrobiologie fand das
Vorhaben besondere Beachtung, neue Vorschriften zum Transport von
diagnostischen Proben aber auch Ringversuchsproben umzusetzen. Hier wirkt die
Bundesärztekammer in einer Arbeitsgruppe mit, die von der Deutschen Post AG
eingerichtet wurde. Es wird darum gehen, einen vernünftigen Ausgleich zu finden
zwischen den Anforderungen an einen sicheren Transport und dem Erhalt der
Möglichkeit, ohne überzogenen Aufwand auch mikrobiologische Proben und damit
Proben mit potenziell ansteckungsgefährlichem Material weiterhin zum Versand zu
bringen, nicht nur zum Zwecke von Spezialuntersuchungen sondern auch zur
Aufrechterhaltung von Wissenschaft und Forschung. Das Ergebnis der Beratung lag
zum Ende des Berichtszeitraum noch nicht vor.
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