Im Herbst
2001 wurden die langwierigen Beratungen zur Änderung des Medizinproduktegesetzes
beendet. Ab 01.01.2002 regelt das Medizinproduktegesetz in Deutschland nunmehr
den gesamten Bereich der Herstellung, des in Verkehrbringens und der Anwendung
von Medizinprodukten in einem Gesetz. Grundlage für die nationale Vorschrift sind
die folgenden europäischen Regelungen, welche grundlegende Anforderungen an die
Medizinprodukte darlegen:
EG-Richtlinie über aktive implantierbare medizinische Geräte – 90/385/EWG
EG-Richtlinie überMedizinprodukte – 93/92/EWG
EG-Richtlinie über In-vitro-Diagnostika – 98/79EG
Wesentlicher
Inhalt der Änderung des Medizinproduktegesetzes war die Einarbeitung der
zuletzt aufgeführten EG-Richtlinie über In-vitro-Diagnostika. In diesem Kontext
war es auch notwendig, die Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung
in medizinischen Laboratorien neu zu fassen (siehe dazu gesonderten Abschnitt
in diesem Kapitel).
Auch für
In-vitro-Diagnostika gilt nunmehr, dass grundlegende Anforderungen an die
Sicherheit erfüllt sein müssen und der Hersteller wesentliche Verantwortung für
die Einhaltung der entsprechenden Anforderungen übernehmen muss. Zielsetzung
der EG-Richtlinien insgesamt ist es, nationale Handelshemmnisse abzubauen und
ein einheitliches Zulassungsverfahren für alle Medizinprodukte in den Mitgliedsstaaten
der EG zu verankern. Für den Bereich der In-vitro-Diagnostika hat dies zur
Konsequenz, dass nunmehr die Hersteller allein die Verantwortung für die
Zuverlässigkeit von Kontrollmaterialien übernehmen müssen. Dies war viele Jahre
über ein spezifisches Zulassungsverfahren gemäß den alten „Richtlinien der
Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung in medizinischen Laboratorien“
geregelt. Es wird abzuwarten sein, ob aus diesen Veränderungen auch qualitative
Veränderungen in der Beschaffenheit von Kontrollmaterialien für die interne
Qualitätssicherung wie auch darüber hinaus für den Bereich der
In-vitro-Diagnostika insgesamt zu verzeichnen sein werden.
Noch im
Jahr 2001 hat das Bundesministerium für Gesundheit, wie schon mehrfach in den
Jahren zuvor, bei den betroffenen Kreisen nachgefragt, ob es positive oder
negative Erfahrungen mit der Anwendung des Medizinproduktegesetzes bzw. mit der
Medizinproduktebetreiber-Verordnung gibt. Bei der Bundesärztekammer selbst
lagen und liegen bis heute nur sehr wenige Meldungen über Einzelprobleme in der
Anwendung der Medizinproduktebetreiber-Verordnung vor. Eine Umfrage bei den
Landesärztekammern hat ein vergleichbares Bild ergeben. Dies lässt einerseits
den Schluss zu, dass im Großen und Ganzen die Medizinprodukte dem Stand von
Wissenschaft und Technik entsprechen hergestellt und in den Verkehr gebracht
worden sind und andererseits, dass der verantwortungsvolle Umgang durch
qualifiziertes Personal ein wichtiger Aspekt in der Anwendung und Sicherheit
von Medizinprodukten ist.
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