Mit der
Änderung des Medizinproduktegesetzes Ende 2001 ist auch die dritte
EG-Richtlinie, über In-vitro-Diagnostika in nationales Recht überführt worden.
Damit sind Anforderungen an Herstellung und Anwendung von Medizinprodukten
nunmehr in einer Rechtsnorm einheitlich geregelt. Wie schon in den
vorangegangenen Jahren berichtet, sind sowohl in den EG-Richtlinien als
dementsprechend dann auch national in Medizinproduktegesetz sehr häufig nur so
genannte grundlegende Anforderungen an die Medizinprodukte und deren Anwendung
geregelt. Detailliertere Anforderungen werden nach der Konzeption der EG in
harmonisierten Normen niedergelegt, die im Auftrag der EU-Kommission durch die
europäischen Normenorganisationen erstellt werden.
Zwar
richten sich diese Normen primär an die Hersteller, dennoch werden die
Anwender, d.h. auch Ärztinnen und Ärzte in mehrfacher Hinsicht durch die in den
harmonisierten Normen spezifizierten Anforderungen an die Betriebssicherheit
und Gebrauchstauglichkeit der Medizinprodukte berührt. Es werden insbesondere
technische Qualitätsstandards, die in nationalen und europäischen
Normenorganisationen erarbeitet werden, im europäischen Binnenmarkt und damit
auch in Deutschland eingeführt. Diese Qualitätsstandards können die medizinisch
erforderliche Leistungsfähigkeit, die Anwendungssicherheit und die Handhabung
der Medizinprodukte betreffen.
Die
Beteiligung der Anwender an diesem Prozess ist notwendig, weil ansonsten die
Gefahr besteht, dass von der Industrie Produkte angeboten werden, die spezielle
Bedürfnisse nicht gut erfüllen oder gar aus der Sicht des Anwenders ungeeignet
sind. Eine Reihe von Fachgesellschaften, dies gilt insbesondere in der
Laboratoriumsmedizin, einzelne Ärzte aus der Industrie und natürlich die
Bundesärztekammer in enger Abstimmung mit der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung beobachten den Stand der Normungsaktivitäten, um bei Bedarf
zu intervenieren, wenn anwenderunfreundliche Regelungen erkennbar werden.
Zielsetzung ist es, bürokratische Überregulierung zu vermeiden und dennoch den
Stand von Wissenschaft und Technik durch „harmonisierte Normen“ zu realisieren.
Die Umsetzung der medizinischen Erfordernisse durch die Bundesärztekammer und
die von ihr eingesetzten Ärztinnen und Ärzte ist erschwert, da die für die Normungsarbeit
zur Verfügung gestellten Mittel sehr begrenzt sind.
|