Im März
1995 gründeten Bundesärztekammer (BÄK) und Kassenärztliche Bundesvereinigung
(KBV) als gemeinsame und paritätisch besetzte Einrichtung die „Zentralstelle
der deutschen Ärzteschaft zur Qualitätssicherung in der Medizin“ (Ärztliches
Zentrum für Qualität in der Medizin „ÄZQ“) und wandelten sie im Juli 1997 in
eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts um.
Ziele
des ÄZQ sind die
• Koordination der Arbeit der
ärztlichen Spitzenorganisationen auf dem Gebiet der Qualitätssicherung,
• wirksame
und einheitliche Entwicklung und Ausführung der Qualitätssicherung der
ärztlichen Berufsausübung,
• Berücksichtigung der Interessen der
Patienten,
• Kooperation mit Krankenkassen und
Krankenhausverbänden.
Zweck
des ÄZQ ist die Beratung und Unterstützung der Gesellschafter bei ihren
gesetzlichen und satzungsgemäßen gemeinsamen Aufgaben der Qualitätssicherung in
der ärztlichen Berufsausübung.
Die Schwerpunkte der Aufgaben liegen
in der
• Beratung / Unterstützung von BÄK /
KBV bei ihren gemeinsamen Aufgaben der Qualitätssicherung der ärztlichen
Berufsausübung,
• Vorbereitung gemeinsamer Empfehlungen,
Regelungen, Stellungnahmen von BÄK und KBV,
• Unterstützung von Ärztekammern,
Kassenärztlichen Vereinigungen bei Qualitätssicherungsprogrammen,
• Beurteilung und Vorbereitung von
wissenschaftlich begründeten und praktisch anwendbaren Leitlinien und Richtlinien
für die ärztliche Tätigkeit in der ambulanten und stationären Versorgung unter
Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebotes.
Auf
Beschluss der Vorstände von Bundesärztekammer und Kassenärztlichen
Bundesvereinigung vom 24.01.2003 wurde die bisherige Kurzbezeichnung ÄZQ
(=Ärztliche Zentralstelle Qualitätssicherung) geändert in Ärztliches Zentrum
für Qualität in der Medizin.
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