Aufgaben des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin

Im März 1995 gründeten Bundesärztekammer (BÄK) und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) als gemeinsame und paritätisch besetzte Einrichtung die „Zentralstelle der deutschen Ärzteschaft zur Qualitätssicherung in der Medizin“ (Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin „ÄZQ“) und wandelten sie im Juli 1997 in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts um.

Ziele des ÄZQ sind die

    Koordination der Arbeit der ärztlichen Spitzenorganisationen auf dem Gebiet der Qualitätssicherung,

    wirksame und einheitliche Entwicklung und Ausführung der Qualitätssicherung der ärztlichen Berufsausübung,

    Berücksichtigung der Interessen der Patienten,

    Kooperation mit Krankenkassen und Krankenhausverbänden.


Zweck des ÄZQ ist die Beratung und Unterstützung der Gesellschafter bei ihren gesetzlichen und satzungsgemäßen gemeinsamen Aufgaben der Qualitätssicherung in der ärztlichen Berufsausübung.

Die Schwerpunkte der Aufgaben liegen in der

    Beratung / Unterstützung von BÄK / KBV bei ihren gemeinsamen Aufgaben der Qualitätssicherung der ärztlichen Berufsausübung,

    Vorbereitung gemeinsamer Empfehlungen, Regelungen, Stellungnahmen von BÄK und KBV,

    Unterstützung von Ärztekammern, Kassenärztlichen Vereinigungen bei Qualitätssicherungsprogrammen,

    Beurteilung und Vorbereitung von wissenschaftlich begründeten und praktisch anwendbaren Leitlinien und Richtlinien für die ärztliche Tätigkeit in der ambulanten und stationären Versorgung unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebotes.

Auf Beschluss der Vorstände von Bundesärztekammer und Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 24.01.2003 wurde die bisherige Kurzbezeichnung ÄZQ (=Ärztliche Zentralstelle Qualitätssicherung) geändert in Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin.

© 2003, Bundesärztekammer.