Leitliniengestützte Messgrößen in der Medizin, Clearingverfahren für Qualitätsindikatoren

Durch die Novellierung des Sozialgesetzbuchs Fünftes Buch (SGB V) im Rahmen der GKV-Gesundheitsreform 2000 haben medizinische Leitlinien eine zentrale Bedeutung als Steuerungsinstrument im deutschen Gesundheitswesen bekommen.

So hat der Gesetzgeber in § 137 e SGB V festgeschrieben, dass der Koordinierungsausschuss, „...insbesondere auf der Grundlage evidenzbasierter Leitlinien die Kriterien für eine im Hinblick auf das diagnostische und therapeutische Ziel ausgerichtete zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungserbringung für mindestens 10 Krankheiten pro Jahr beschließt, bei denen Hinweise auf unzureichende, fehlerhafte oder übermäßige Versorgung bestehen und deren Beseitigung die Morbidität und Mortalität der Bevölkerung nachhaltig beeinflussen kann (Gesetz vom 22. Dezember 1999 (BGBl I S.2626)“. Die Beschlüsse sind für die Krankenkassen, die zugelassenen Krankenhäuser und die Vertragsärzte unmittelbar verbindlich.

In diesem Zusammenhang stellten die Repräsentanten von BÄK und KBV im ÄZQ fest, dass an die Kriterien nach § 137 e SGBV die gleichen Qualitätsanforderungen anzulegen seien wie an die zugrunde liegenden Leitlinien. Aus diesem Grund wurde im Dezember 2000 unter Beteiligung der AWMF und des Zentralinstituts ein Expertenkreis „Evidenzbasierte Ergebnisindikatoren und -kriterien“ eingerichtet, der im Berichtszeitraum ein Konsenspapier „Beurteilung für klinische Messgrößen des Qualitätsmanagements –Qualitätskriterien und Indikatoren in der Gesundheitsversorgung“ – inklusive einer Checkliste zur kritischen Bewertung von klinischen Messgrößen erarbeitet (siehe Tätigkeitsbericht des Vorjahres).

Auf der Grundlage des Konsenspapiers zur Qualität von Qualitätsindikatoren zwischen ÄZQ und AWMF haben 2002 mit der US-amerikanischen Agency for Health Research und Quality (AHRQ) Gespräche über eine Kooperation zwischen ÄZQ und AHRQ bei der Entwicklung eines Clearingverfahrens für Qualitätsindikatoren stattgefunden.

In diesem Zusammenhang besteht Bereitschaft zur Beteiligung des ÄZQ am AHRQ-Projekt „National Quality Measures Clearinghouse“. Es ist geplant, deutschsprachige Spiegelseiten des entsprechenden Internet-Angebotes der AHRQ durch das ÄZQ erstellen zu lassen und deutsche Qualitätsindikatoren in die amerikanischen Datenbanken mit aufzunehmen.

Konkrete Projektinformationen werden Mitte 2003 vorliegen.

© 2003, Bundesärztekammer.