Durch die
Novellierung des Sozialgesetzbuchs Fünftes Buch (SGB V) im Rahmen der
GKV-Gesundheitsreform 2000 haben medizinische Leitlinien eine zentrale
Bedeutung als Steuerungsinstrument im deutschen Gesundheitswesen bekommen.
So
hat der Gesetzgeber in § 137 e SGB V festgeschrieben, dass der
Koordinierungsausschuss, „...insbesondere auf der Grundlage evidenzbasierter
Leitlinien die Kriterien für eine im Hinblick auf das diagnostische und
therapeutische Ziel ausgerichtete zweckmäßige und wirtschaftliche
Leistungserbringung für mindestens 10 Krankheiten pro Jahr beschließt, bei
denen Hinweise auf unzureichende, fehlerhafte oder übermäßige Versorgung
bestehen und deren Beseitigung die Morbidität und Mortalität der Bevölkerung
nachhaltig beeinflussen kann (Gesetz vom 22. Dezember 1999 (BGBl I S.2626)“.
Die Beschlüsse sind für die Krankenkassen, die zugelassenen Krankenhäuser und
die Vertragsärzte unmittelbar verbindlich.
In diesem
Zusammenhang stellten die Repräsentanten von BÄK und KBV im ÄZQ fest, dass an
die Kriterien nach § 137 e SGBV die gleichen Qualitätsanforderungen anzulegen
seien wie an die zugrunde liegenden Leitlinien. Aus diesem Grund wurde im
Dezember 2000 unter Beteiligung der AWMF und des Zentralinstituts ein
Expertenkreis „Evidenzbasierte Ergebnisindikatoren und -kriterien“
eingerichtet, der im Berichtszeitraum ein Konsenspapier „Beurteilung für
klinische Messgrößen des Qualitätsmanagements –Qualitätskriterien und
Indikatoren in der Gesundheitsversorgung“ – inklusive einer Checkliste zur
kritischen Bewertung von klinischen Messgrößen erarbeitet (siehe
Tätigkeitsbericht des Vorjahres).
Auf der
Grundlage des Konsenspapiers zur Qualität von Qualitätsindikatoren zwischen ÄZQ
und AWMF haben 2002 mit der US-amerikanischen Agency for Health Research und
Quality (AHRQ) Gespräche über eine Kooperation zwischen ÄZQ und AHRQ bei der
Entwicklung eines Clearingverfahrens für Qualitätsindikatoren stattgefunden.
In diesem
Zusammenhang besteht Bereitschaft zur Beteiligung des ÄZQ am AHRQ-Projekt
„National Quality Measures Clearinghouse“. Es ist geplant, deutschsprachige
Spiegelseiten des entsprechenden Internet-Angebotes der AHRQ durch das ÄZQ
erstellen zu lassen und deutsche Qualitätsindikatoren in die amerikanischen
Datenbanken mit aufzunehmen.
Konkrete
Projektinformationen werden Mitte 2003 vorliegen.
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