Im Herbst
2001 hat der Gesetzgeber durch erneute Novellierung des Sozialgesetzbuchs
Fünftes Buch (SGB V) leitliniengestützte Disease-Management-Programme als
Bestandteil des Risikostrukturausgleichs in die gesetzliche Krankenversorgung
eingeführt (§ 137 f SGB V). Die Erarbeitung von qualitativen, strukturellen und
inhaltlichen Anforderungen an solche Programme wurde dem
Koordinierungsausschuss nach § 137 e SGB V übertragen.
Aufgaben
gemäß § 137 e Absatz 3 und 4 SGB V sind eine zweckmäßige und wirtschaftliche
Leistungserbringung auf der Grundlage evidenzbasierter Erkenntnisse und sollen
zur Qualitätssicherung in der ambulanten und stationären Versorgung der
Bevölkerung beitragen.
Zum
Verfahren beschlossen die Gremien des ÄZQ, dem Koordinierungsausschuss die
Berücksichtigung der Arbeitsergebnisse der Leitlinien-Clearingverfahren zu
empfehlen. In diesem Zusammenhang wurde der Geschäftsführer und ein weiterer
Mitarbeiter des ÄZQ von BÄK und KBV als Sachverständiger benannt, um die
Bundesärztekammer in den Arbeitsgruppen des Arbeitsausschusses Disease
Management des Koordinierungsausschusses, im Arbeitsausschuss Kriterien sowie
in den übergeordneten Gremien zu vertreten.
Curriculum strukturierte medizinische Versorgung
Vor dem
Hintergrund der Einführung von Disease-Management-Programmen durch das SGB V
beauftragten Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung gemeinsam
das ÄZQ, ein Schulungsangebot für Mediziner mit dem Ziel zu entwickeln, die
spezifischen Anforderungen einer klinischen oder administrativen Tätigkeit
innerhalb von Disease-Management-Programmen darzustellen und darauf
vorzubereiten.
In einem
modular aufgebauten Kurssystem, dem Curriculum strukturierte medizinische
Versorgung, werden sowohl die allgemeinen Hintergründe und Eigenschaften
strukturierter Behandlungsprogramme betrachtet als auch einzelne Elemente, wie
z.B. die Anwendung von Leitlinien, die Berücksichtigung von Evidenz etc.
Je nach
Bedarf der Teilnehmer werden zu den einzelnen Themenkomplexen unterschiedlich
abgestufte Lehrangebote zur Verfügung stehen, die von einer kurzen Einführungen
bis hin zu einem vertiefenden Basiskurs reichen.
Das
Curriculum wurde Ende 2002 von einem Expertenkreis des ÄZQ als Entwurf fertig
gestellt und den Vorständen von BÄK und KBV zur Beschlussfassung vorgelegt. Das
Curriculum wurde im Januar 2003 beschlossen und ist unter www.leitlinien.de
abrufbar.
Nationales Programm für Versorgungs-Leitlinien
Angestoßen
durch die Beratungen des Koordinierungsausschusses gem. § 137 f SGB V zur
Definition von Anforderungen an strukturierte Behandlungsprogramme hat die
Bundesärztekammer 2002 mit Zustimmung des Deutschen Ärztetages die
Schirmherrschaft über ein „Nationales Programm für Versorgungs-Leitlinien bei
der Bundesärztekammer (NPL)“ übernommen.
NPL
schafft mit „Versorgungs-Leitlinien“ die inhaltliche Grundlage für
Strukturierte Behandlungsprogramme und garantiert die Aktualisierung nach dem
besten verfügbaren Stand der medizinischen Erkenntnisse unter Berücksichtigung
der Kriterien der evidenzbasierten Medizin.
Im
Mittelpunkt von NPL steht die Darlegung und Implementierung abgestimmter
Schlüsselempfehlungen deutscher Leitlinien und evidenzbasierter
Handlungsempfehlungen verschiedener Herausgeber zu einer bestimmten,
prioritären Versorgungsproblematik. Hierdurch wird insbesondere die
Berücksichtigung evidenzbasierter Handlungsempfehlungen der wissenschaftlichen
medizinischen Fachgesellschaften, der Arzneimittelkommission der deutschen
Ärzteschaft und weiterer Verfasser in der Patientenversorgung gefördert. Dabei
wird besonderer Wert auf die Anforderungen der Gremien gelegt, die gemäß SGB V
für die Nutzung evidenzbasierter Leitlinien zur Entwicklung von
Versorgungskriterien bzw. von Programmen zur strukturierten Krankenversorgung
(Disease-Management-Programmen) verantwortlich sind.
Die
Bundesärztekammer delegiert die organisatorische Realisierung des NPL an das
Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ). Dabei ist zu
gewährleisten, dass kein Interessenkonflikt zwischen dem NPL und dem
Leitlinien-Clearingverfahren beim ÄZQ entsteht.
Nationale Versorgungs-Leitlinien
Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2
Mit der
Nationalen Versorgungs-Leitlinie Diabetes mellitus Typ 2 wurden Empfehlungen
für gutes ärztliches Handeln zwischen den zuständigen deutschen Organisationen
im Konsens abgestimmt. Dieser Konsens kam zustande durch Einigung der
Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ), der Deutschen Diabetes
Gesellschaft (DDG), der Fachkommission Diabetes Sachsen sowie der Deutschen
Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) und der AWMF auf einheitliche,
wissenschaftlich begründete und praktikable Eckpunkte der
Diabetiker-Versorgung. Der Konsensprozess wurde moderiert durch das ÄZQ im
Auftrag der Bundesärztekammer zwischen Januar und April 2002. Die Nationale
Versorgungs-Leitlinie Diabetes mellitus Typ 2 dient als gemeinsame Grundlage
bei der Erstellung von zukünftigen und weiterführenden Leitlinien sowie von
damit verbundenen Produkten (z.B. Praxisversionen, Patienteninformationen,
Fortbildungsmaßnahmen) der Herausgeber. Ziel der Nationalen Versorgungs-Leitlinie
Diabetes mellitus Typ 2 ist die Darlegung derjenigen evidenzbasierten Eckpunkte
und Maßnahmen der Prävention, Diagnostik und Therapie des Typ 2 Diabetes, zu
denen Konsens zwischen den oben genannten Organisationen bezüglich der Ziele
und des Vorgehens besteht. Inhaltliche Grundlage dieser Empfehlungen sind
bereits publizierte bzw. in Vorbereitung befindliche, nachstehend genannte
Leitlinien der o.a. Organisationen:
Therapieempfehlungen
der AkdÄ (siehe www.akdae.de) Leitlinien der DDG (siehe www.awmf-leitlinien.de)
Praxisleitlinien
Diabetes mellitus der Fachkommission Diabetes Sachsen (siehe
www.imib.med.tu-dresden.de/diabetes/)
Zusätzlich
wurden berücksichtigt:
Scottish
Guideline Intercollegiate Network (SIGN): Guideline 55 „Management of Diabetes“
(November 2001) – (www.sign.ac.uk) American Diabetes Association (ADA): Standards of
Medical Care for Patients with Diabetes Mellitus. Diabetes Care 25 (Suppl. 1):
S33-S49, 2002 –(care.diabetesjournals.org/content/vol25/suppl_1/)
Die
Leitlinie wurde am 30. April 2002 konsentiert. Ihre Überarbeitung ist für 2004
vorgesehen.
Die
Erarbeitung einer internetbasierten Langfassung des Papiers wurde im August
2002 begonnen. Hierin werden die zugrunde liegenden Quellen der Kurversion
transparent gemacht. Die internetbasierte Langversion wird voraussichtlich im
2. Quartal 2003 erscheinen.
Im Januar
2003 wird der Expertenkreis Diabetes mellitus Typ seine Arbeit aufnehmen, der
eine Versorgungs-Leitlinie nach obigem Muster auch für dieses Krankheitsbild
konsentieren soll.
Nationale Versorgungs-Leitlinien für Asthma bronchiale, Koronare
Herzkrankheit und Mammakarzinom
Mit den
Nationalen Versorgungs-Leitlinien Asthma bronchiale sollen Empfehlungen für
gutes ärztliches Handeln zwischen den zuständigen deutschen Organisationen im
Konsens abgestimmt werden. Seit dem 3. Quartal 2002 laufende Konsensgespräche
mit einer durch das ÄZQ moderierte Expertengruppe, welche sich auf Initiative
von Prof. Dr. Dr. h.c. J.-D. Hoppe mit der Erstellung einer Nationalen
Versorgungs-Leitlinie Asthma bronchiale beschäftigt.
Am Konsensversuch sind beteiligt:
Arzneimittelkommission
der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ), Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin
(DEGAM), Deutsche Atemwegsliga, Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin
(DGIM), Deutsche Gesellschaft für pädiatrische Pneumologie, Deutsche
Gesellschaft für Pneumologie,
Arbeitsgemeinschaft
der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften (AWMF).
Ergebnisse
werden für Anfang 2003 erwartet.
Seit dem
3. Quartal 2002 laufen Konsensgespräche mit einer durch das ÄZQ moderierte
Expertengruppe, welche sich mit der Erstellung einer Nationalen
Versorgungs-Leitlinie Koronare Herzkrankheit beschäftigt.
Am Konsensversuch sind beteiligt:
Arzneimittelkommission
der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ), Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin
(DEGAM), Deutsche Gesellschaft für Kardiologie,
Deutsche Gesellschaft für Prävention
und Rehabilitation von Herz- Kreislauferkrankungen, Deutsche Gesellschaft für
Innere Medizin Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlichen medizinischen
Fachgesellschaften (AWMF)
Ergebnisse
werden für Anfang 2003 erwartet.
Zum
Mammakarzinom wurde ein Expertenkreis eingerichtet, der die inhaltlichen
Eckpunkte einer Versorgungs-Leitlinie konsentieren soll. Erste Gespräche sind
für das 2. Quartal 2003 geplant.
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