Strukturierte medizinische Versorgung

Im Herbst 2001 hat der Gesetzgeber durch erneute Novellierung des Sozialgesetzbuchs Fünftes Buch (SGB V) leitliniengestützte Disease-Management-Programme als Bestandteil des Risikostrukturausgleichs in die gesetzliche Krankenversorgung eingeführt (§ 137 f SGB V). Die Erarbeitung von qualitativen, strukturellen und inhaltlichen Anforderungen an solche Programme wurde dem Koordinierungsausschuss nach § 137 e SGB V übertragen.

Aufgaben gemäß § 137 e Absatz 3 und 4 SGB V sind eine zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungserbringung auf der Grundlage evidenzbasierter Erkenntnisse und sollen zur Qualitätssicherung in der ambulanten und stationären Versorgung der Bevölkerung beitragen.

Zum Verfahren beschlossen die Gremien des ÄZQ, dem Koordinierungsausschuss die Berücksichtigung der Arbeitsergebnisse der Leitlinien-Clearingverfahren zu empfehlen. In diesem Zusammenhang wurde der Geschäftsführer und ein weiterer Mitarbeiter des ÄZQ von BÄK und KBV als Sachverständiger benannt, um die Bundesärztekammer in den Arbeitsgruppen des Arbeitsausschusses Disease Management des Koordinierungsausschusses, im Arbeitsausschuss Kriterien sowie in den übergeordneten Gremien zu vertreten.

Curriculum strukturierte medizinische Versorgung

Vor dem Hintergrund der Einführung von Disease-Management-Programmen durch das SGB V beauftragten Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung gemeinsam das ÄZQ, ein Schulungsangebot für Mediziner mit dem Ziel zu entwickeln, die spezifischen Anforderungen einer klinischen oder administrativen Tätigkeit innerhalb von Disease-Management-Programmen darzustellen und darauf vorzubereiten.

In einem modular aufgebauten Kurssystem, dem Curriculum strukturierte medizinische Versorgung, werden sowohl die allgemeinen Hintergründe und Eigenschaften strukturierter Behandlungsprogramme betrachtet als auch einzelne Elemente, wie z.B. die Anwendung von Leitlinien, die Berücksichtigung von Evidenz etc.

Je nach Bedarf der Teilnehmer werden zu den einzelnen Themenkomplexen unterschiedlich abgestufte Lehrangebote zur Verfügung stehen, die von einer kurzen Einführungen bis hin zu einem vertiefenden Basiskurs reichen.

Das Curriculum wurde Ende 2002 von einem Expertenkreis des ÄZQ als Entwurf fertig gestellt und den Vorständen von BÄK und KBV zur Beschlussfassung vorgelegt. Das Curriculum wurde im Januar 2003 beschlossen und ist unter www.leitlinien.de abrufbar.

Nationales Programm für Versorgungs-Leitlinien

Angestoßen durch die Beratungen des Koordinierungsausschusses gem. § 137 f SGB V zur Definition von Anforderungen an strukturierte Behandlungsprogramme hat die Bundesärztekammer 2002 mit Zustimmung des Deutschen Ärztetages die Schirmherrschaft über ein „Nationales Programm für Versorgungs-Leitlinien bei der Bundesärztekammer (NPL)“ übernommen.

NPL schafft mit „Versorgungs-Leitlinien“ die inhaltliche Grundlage für Strukturierte Behandlungsprogramme und garantiert die Aktualisierung nach dem besten verfügbaren Stand der medizinischen Erkenntnisse unter Berücksichtigung der Kriterien der evidenzbasierten Medizin.

Im Mittelpunkt von NPL steht die Darlegung und Implementierung abgestimmter Schlüsselempfehlungen deutscher Leitlinien und evidenzbasierter Handlungsempfehlungen verschiedener Herausgeber zu einer bestimmten, prioritären Versorgungsproblematik. Hierdurch wird insbesondere die Berücksichtigung evidenzbasierter Handlungsempfehlungen der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften, der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft und weiterer Verfasser in der Patientenversorgung gefördert. Dabei wird besonderer Wert auf die Anforderungen der Gremien gelegt, die gemäß SGB V für die Nutzung evidenzbasierter Leitlinien zur Entwicklung von Versorgungskriterien bzw. von Programmen zur strukturierten Krankenversorgung (Disease-Management-Programmen) verantwortlich sind.

Die Bundesärztekammer delegiert die organisatorische Realisierung des NPL an das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ). Dabei ist zu gewährleisten, dass kein Interessenkonflikt zwischen dem NPL und dem Leitlinien-Clearingverfahren beim ÄZQ entsteht.

Nationale Versorgungs-Leitlinien Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2

Mit der Nationalen Versorgungs-Leitlinie Diabetes mellitus Typ 2 wurden Empfehlungen für gutes ärztliches Handeln zwischen den zuständigen deutschen Organisationen im Konsens abgestimmt. Dieser Konsens kam zustande durch Einigung der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ), der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG), der Fachkommission Diabetes Sachsen sowie der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) und der AWMF auf einheitliche, wissenschaftlich begründete und praktikable Eckpunkte der Diabetiker-Versorgung. Der Konsensprozess wurde moderiert durch das ÄZQ im Auftrag der Bundesärztekammer zwischen Januar und April 2002. Die Nationale Versorgungs-Leitlinie Diabetes mellitus Typ 2 dient als gemeinsame Grundlage bei der Erstellung von zukünftigen und weiterführenden Leitlinien sowie von damit verbundenen Produkten (z.B. Praxisversionen, Patienteninformationen, Fortbildungsmaßnahmen) der Herausgeber. Ziel der Nationalen Versorgungs-Leitlinie Diabetes mellitus Typ 2 ist die Darlegung derjenigen evidenzbasierten Eckpunkte und Maßnahmen der Prävention, Diagnostik und Therapie des Typ 2 Diabetes, zu denen Konsens zwischen den oben genannten Organisationen bezüglich der Ziele und des Vorgehens besteht. Inhaltliche Grundlage dieser Empfehlungen sind bereits publizierte bzw. in Vorbereitung befindliche, nachstehend genannte Leitlinien der o.a. Organisationen:

Therapieempfehlungen der AkdÄ (siehe www.akdae.de) Leitlinien der DDG (siehe www.awmf-leitlinien.de)

Praxisleitlinien Diabetes mellitus der Fachkommission Diabetes Sachsen (siehe www.imib.med.tu-dresden.de/diabetes/)

Zusätzlich wurden berücksichtigt:

Scottish Guideline Intercollegiate Network (SIGN): Guideline 55 „Management of Diabetes“ (November 2001) – (www.sign.ac.uk)

American Diabetes Association (ADA): Standards of Medical Care for Patients with Diabetes Mellitus. Diabetes Care 25 (Suppl. 1): S33-S49, 2002 –(care.diabetesjournals.org/content/vol25/suppl_1/)

Die Leitlinie wurde am 30. April 2002 konsentiert. Ihre Überarbeitung ist für 2004 vorgesehen.

Die Erarbeitung einer internetbasierten Langfassung des Papiers wurde im August 2002 begonnen. Hierin werden die zugrunde liegenden Quellen der Kurversion transparent gemacht. Die internetbasierte Langversion wird voraussichtlich im 2. Quartal 2003 erscheinen.

Im Januar 2003 wird der Expertenkreis Diabetes mellitus Typ seine Arbeit aufnehmen, der eine Versorgungs-Leitlinie nach obigem Muster auch für dieses Krankheitsbild konsentieren soll.

Nationale Versorgungs-Leitlinien für Asthma bronchiale, Koronare Herzkrankheit und Mammakarzinom

Mit den Nationalen Versorgungs-Leitlinien Asthma bronchiale sollen Empfehlungen für gutes ärztliches Handeln zwischen den zuständigen deutschen Organisationen im Konsens abgestimmt werden. Seit dem 3. Quartal 2002 laufende Konsensgespräche mit einer durch das ÄZQ moderierte Expertengruppe, welche sich auf Initiative von Prof. Dr. Dr. h.c. J.-D. Hoppe mit der Erstellung einer Nationalen Versorgungs-Leitlinie Asthma bronchiale beschäftigt.

Am Konsensversuch sind beteiligt:

Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ), Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin (DEGAM), Deutsche Atemwegsliga, Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM), Deutsche Gesellschaft für pädiatrische Pneumologie, Deutsche Gesellschaft für Pneumologie,

Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften (AWMF).

Ergebnisse werden für Anfang 2003 erwartet.

Seit dem 3. Quartal 2002 laufen Konsensgespräche mit einer durch das ÄZQ moderierte Expertengruppe, welche sich mit der Erstellung einer Nationalen Versorgungs-Leitlinie Koronare Herzkrankheit beschäftigt.

Am Konsensversuch sind beteiligt:

Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ), Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin (DEGAM), Deutsche Gesellschaft für Kardiologie,

Deutsche Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz- Kreislauferkrankungen, Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften (AWMF)

Ergebnisse werden für Anfang 2003 erwartet.

Zum Mammakarzinom wurde ein Expertenkreis eingerichtet, der die inhaltlichen Eckpunkte einer Versorgungs-Leitlinie konsentieren soll. Erste Gespräche sind für das 2. Quartal 2003 geplant.

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