Qualitätsförderung von AWMF-Leitlinien
Die
erhebliche quantitative Zunahme publizierter Leitlinien verschiedenster
Organisationen über das letzte Jahrzehnt hinweg löst zunehmende Besorgnis über
ihre Qualität, Reliabilität, klinische Relevanz und Unabhängigkeit aus.
Um diesem
Problem zu begegnen, hat die Arbeitsgemeinschaft Wissenschaftlicher
Medizinischer Fachgesellschaften ein System zur systematischen Entwicklung und
des Qualitätsmanagements für Leitlinien aufgebaut, an dem ein
multidisziplinäres klinisches und methodologisches Expertenteam und
Interessensvertreter aus dem Bereich der Ärzteschaft, der Krankenversicherer,
der Versorgungseinrichtungen und der Patienten kontinuierlich aktiv beteiligt
sind.
Das
ÄZQ beteiligt sich als Kooperationspartner der AWMF an einer Studie zur
Evaluation der methodischen Qualität von Leitlinien aus dem System der AWMF mit
folgenden Zielen:
• Ist-Soll-Vergleich der methodischen Qualität von
Leitlinien der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften anhand
etablierter Evaluierungsinstrumente,
• Empirische Prüfung der Validität der
S1-S3-Klassifikation durch Vergleich der methodischen Qualität von Leitlinien
der Entwicklungsstufen S1, S2, S3: Varianz innerhalb und zwischen den Gruppen,
Vergleich der Selbsteinschätzung durch die Fachgesellschaften (S1, S2, S3) mit
der Fremdeinschätzung durch AWMF und ÄZQ,
• Prüfung der Validität (Reliabilität und
Ansprechbarkeit) der Evaluierungsinstrumente,
• Ergebnisse sind Anfang 2004 zu erwarten.
Evidenzbasierung von
Gesundheitszielen (GVG-Projekt)
Im
Dezember 2000 haben sich die Akteure im Gesundheitswesen im Rahmen der GVG
zusammengeschlossen, um Gesundheitsziele in Kooperation und mit Förderung durch
das BMG zu entwickeln.
In diesem Zusammenhang schlug das
ÄZQ ein 3-Stufen-Programm zur Entwicklung wissenschaftlich orientierter
(=evidenzbasierter) Gesundheitsziele vor.
Der
vorgeschlagene Stufenplan ist durch die Abfolge von Phasen systematischer
Evidenzrecherchen und -bewertungen mit formalisierten Konsultations-, Partizipations-
und Entscheidungsprozessen charakterisiert.
Stufe I (Grundlagen
und Rahmenbedingungen festlegen) umfasst die Definition gesellschaftlicher bzw.
politischer Zielvorgaben, die Festlegung einer bestimmten Themenanzahl und die
Charakterisierung valider und relevanter Auswahlkriterien.
Stufe II (Wissenschaftliche
Orientierung gewährleisten) zielt auf systematische Recherche, Analyse und
Bewertung von Themenvorschlägen sowie von Belegen für deren Sinnhaftigkeit und
Praktikabilität.
Stufe III (Partizipation bei der
Themenauswahl realisieren) soll die exemplarische Auswahl evidenzbasierter
Gesundheitsziele durch strukturierte Konsens und Partizipationsverfahren
erfolgen.
Hierdurch kann gewährleistet werden, dass die Maßnahmen, die aus
Gesundheitszielen resultieren sollen, einem objektiv feststellbaren Bedarf
entsprechen, zur Beeinflussung geeignet sind, fachgerecht und in effizienter
Form erbracht werden und zugleich einen positiven Nettonutzen für die
Bevölkerung aufweisen.
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