Die
Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Qualitätssicherung in der Medizin (AQS)
wurde 1993 aufgrund einer Empfehlung des 96. Deutschen Ärztetages von der
Bundesärztekammer, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Deutschen
Krankenhausgesellschaft und den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen
auf freiwilliger Basis mit Unterstützung des Bundesministeriums für Gesundheit
gegründet.
1997
wurde die AQS durch das 2. GKV-Neuordnungsgesetz im Sozialgesetzbuch V (§ 137
b) verankert. Im Jahr 2000 wurden – im Rahmen der GKV-Gesundheitsreform 2000 –
der Verband der privaten Krankenversicherung und die Berufsorganisationen der
Krankenpflegeberufe (vertreten durch den Deutschen Pflegerat) zusätzlich
Mitglieder der AQS.
Die
gesetzlichen Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft wurden durch die Novellierung des
§ 137 b SGB V erweitert und konkretisiert (siehe Tabelle 1).

Abb.: Aufgaben der
Arbeitsgemeinschaft gemäß § 137 b SGB V
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