Hintergrund und Aufgaben

Die Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Qualitätssicherung in der Medizin (AQS) wurde 1993 aufgrund einer Empfehlung des 96. Deutschen Ärztetages von der Bundesärztekammer, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen auf freiwilliger Basis mit Unterstützung des Bundesministeriums für Gesundheit gegründet.

1997 wurde die AQS durch das 2. GKV-Neuordnungsgesetz im Sozialgesetzbuch V (§ 137 b) verankert. Im Jahr 2000 wurden – im Rahmen der GKV-Gesundheitsreform 2000 – der Verband der privaten Krankenversicherung und die Berufsorganisationen der Krankenpflegeberufe (vertreten durch den Deutschen Pflegerat) zusätzlich Mitglieder der AQS.

Die gesetzlichen Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft wurden durch die Novellierung des § 137 b SGB V erweitert und konkretisiert (siehe Tabelle 1).


Abb.: Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft gemäß § 137 b SGB V

© 2003, Bundesärztekammer.