Am
01.01.1999 trat die Verordnung über die Zulassung von Personen zum
Straßenverkehr (Fahrerlaubnisverordnung FeV) in Kraft. Sie wurde am 01.09.2002
nach langwieriger und strittiger Überarbeitung durch die Verordnung zur
Änderung der Fahrerlaubnisverordnung ergänzt. Die Verordnungen setzen die
Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29.07.1991 in nationales Recht um. Der
Vorstand der Bundesärztekammer hat dem gesetzlichen Auftrag entsprechend
rechtzeitig einen Themenplan für eine „Qualifikation Verkehrsmedizinische
Begutachtung“ entwickelt. Auf dieser Basis werden zahlreiche an diesem
Themenplan orientierte Kurse in den Landesärztekammern angeboten und
durchgeführt.
Die
Bundesärztekammer hatte wesentliche Kritikpunkte an der Fahrerlaubnisverordnung
gegenüber dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen zum
Ausdruck gebracht. Kernpunkt der Kritik ist und bleibt eine inakzeptable
Unterschiedlichkeit hinsichtlich der Anforderungen an die fachliche Kompetenz
für ärztliche Gutachter. So wird vom freiberuflich tätigen Arzt neben dem
Facharztstandard mit wenigen Ausnahmen noch eine zusätzliche
verkehrsmedizinische Qualifikation gefordert, wohingegen angestellte Ärztinnen
und Ärzte in medizinisch-psychologischen Untersuchungsstellen lediglich eine
2-jährige ärztliche Berufstätigkeit und eine 1-jährige Zugehörigkeit zu einer
Begutachtungsstelle für Fahreignung aufweisen müssen.
Den
Einwänden der Bundesärztekammer wurde von bundesministerieller Seite zwar
großes Verständnis entgegengebracht, die Länder haben jedoch unter dem Einfluss
der ihnen nahe stehenden beim TÜV angesiedelten Begutachtungsstellen für
Fahreignung auf diesen ungerechtfertigten Kompetenzzuweisungen in der
Änderungsverordnung beharrt. Im Verlaufe des Gesetzgebungsverfahrens hatte die
Bundesärztekammer mehrfach mündlich und schriftlich Stellung gegenüber dem
Bundesverkehrsministerium bezogen und ihre fachlichen und rechtlichen Bedenken
mitgeteilt. Die Landesärztekammern wurden zeitnah über diese Vorgänge
informiert und konnten somit auch auf Länderebene Einwirkungsmöglichkeiten
wahrnehmen.
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