Durch
Zusammenführung der Begutachtungsleitlinien „Krankheit und Kraftverkehr“ mit
dem psychologischen Gutachten „Kraftfahreignung“ des Gemeinsamen Beirats für
Verkehrsmedizin beim Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und
beim Bundesministerium für Gesundheit entstanden einheitliche
Begutachtungsleitlinien, welche im Februar 2000 von der Bundesanstalt für
Straßenwesen herausgegeben wurden. Die Bundesärztekammer hatte detaillierte
Änderungsvorschläge in die Diskussion um die Entwurfsfassung eingebracht. Auch
wurde zum Ausdruck gebracht, dass es sich bewährt hat, für besonders schwierige
bzw. verbliebene Fragen im Rahmen der Begutachtung auf ausgewiesene Experten
zurückzugreifen. Damit wird ein großes fachlich wissenschaftliches Potenzial
zusätzlich erschlossen und ein wichtiges Instrument der Qualitätssicherung für
die verkehrsmedizinische Begutachtung verankert.
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