Im
Vordergrund der Arbeit des Ausschusses „Ärzte im öffentlichen Dienst“ der
Bundesärztekammer steht eine optimale
Aufgabenerfüllung des öffentlichen Gesundheitsdienstes sowie der Ausbau
effizienter und problemgerechter Strukturen. Die zukünftige Stellung des Arztes
im öffentlichen Gesundheitsdienst ist nicht nur in der Öffentlichkeit, sondern
vor allem auch in der Beziehung zu den im Krankenhaus und in freier Praxis tätigen
Ärzten ein wichtiger Ausgangspunkt bei allen Überlegungen.
In
den letzten Jahren wurden die Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes
zunehmend geprägt durch die Entwicklung von Wissenschaft, Medizin und Technik,
die wachsende Bedeutung des Umwelt- und Verbraucherschutzes sowie die
fortschreitende Gesundheits- und Sozialgesetzgebung. Dementsprechend erfuhr der
öffentliche Gesundheitsdienst zunehmend eine inhaltliche Neu-Orientierung zu
einem „aufsuchenden Gesundheits-Service“, um alle Zielgruppen – insbesondere
auch soziale Randgruppen – zu erreichen. Neben der ambulanten und stationären
Versorgung kommt somit dem öffentlichen Gesundheitsdienst als „dritter Säule“
des Gesundheitswesens mit seinen vorrangigen Aufgaben im Bereich der
Bevölkerungsmedizin, der Prävention und der Gesundheitsförderung ein besonderer
Stellenwert zu. Die „subsidiären“ bzw. „komplementären“ Leistungsangebote der
Gesundheitsämter – insbesondere in ihren sozialkompensatorischen Funktionen
–ergänzen den ambulanten und stationären Bereich zu einem in allen Zweigen
zusammenwirkenden Gesundheitswesen.
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