Ärzte im öffentlichen Dienst – Öffentlicher Gesundheitsdienst

Im Vordergrund der Arbeit des Ausschusses „Ärzte im öffentlichen Dienst“ der Bundesärztekammer steht eine optimale Aufgabenerfüllung des öffentlichen Gesundheitsdienstes sowie der Ausbau effizienter und problemgerechter Strukturen. Die zukünftige Stellung des Arztes im öffentlichen Gesundheitsdienst ist nicht nur in der Öffentlichkeit, sondern vor allem auch in der Beziehung zu den im Krankenhaus und in freier Praxis tätigen Ärzten ein wichtiger Ausgangspunkt bei allen Überlegungen.

In den letzten Jahren wurden die Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes zunehmend geprägt durch die Entwicklung von Wissenschaft, Medizin und Technik, die wachsende Bedeutung des Umwelt- und Verbraucherschutzes sowie die fortschreitende Gesundheits- und Sozialgesetzgebung. Dementsprechend erfuhr der öffentliche Gesundheitsdienst zunehmend eine inhaltliche Neu-Orientierung zu einem „aufsuchenden Gesundheits-Service“, um alle Zielgruppen – insbesondere auch soziale Randgruppen – zu erreichen. Neben der ambulanten und stationären Versorgung kommt somit dem öffentlichen Gesundheitsdienst als „dritter Säule“ des Gesundheitswesens mit seinen vorrangigen Aufgaben im Bereich der Bevölkerungsmedizin, der Prävention und der Gesundheitsförderung ein besonderer Stellenwert zu. Die „subsidiären“ bzw. „komplementären“ Leistungsangebote der Gesundheitsämter – insbesondere in ihren sozialkompensatorischen Funktionen –ergänzen den ambulanten und stationären Bereich zu einem in allen Zweigen zusammenwirkenden Gesundheitswesen.

© 2003, Bundesärztekammer.