Nach
offiziellen Abstimmungsgesprächen mit Vertretern der Aufsichtsbehörden der
Länder beschloss der 99. Deutsche Ärztetag 1996 in Köln, die neu geordneten
Inhalte des Gebietes „Öffentliches Gesundheitswesen“ in die
(Muster-)Weiterbildungsordnung aufzunehmen und diese den Landesärztekammern zur
Übernahme zu empfehlen. Nach der neu gefassten Weiterbildung im Gebiet
„Öffentliches Gesundheitswesen“ gliedert sich die insgesamt fünf-jährige Weiterbildungszeit
in eine dreijährige Weiterbildung an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs.
1 der Weiterbildungsordnung sowie eine zweijährige klinische Tätigkeit. Mit
dieser Beschlussfassung des 99. Deutschen Ärztetages sind die Voraussetzungen
dafür geschaffen worden, das seit langen Jahren von der Bundesärztekammer
gemeinsam mit dem Bundesverband der Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst
verfolgte Ziel zu realisieren, den Weiterbildungsgang „Arzt für öffentliches
Gesundheitswesen“ im Rahmen der Zuständigkeit der Ärztekammern und somit in der
Weiterbildungsordnung selbst inhaltlich auszugestalten – statt der bisherigen,
ausschließlich staatlich geprägten Weiterbildung.
Der
nächstfolgende Schritt zur Realisierung der Neuordnung der Weiterbildung für
das Gebiet „Öffentliches Gesundheitswesen“ ist, diesen Beschluss in den
Heilberufs- bzw. Kammergesetzen der Länder zu verankern. Obwohl die Länder sich
im Vorfeld der Novellierung der (M-)WBO einhellig bereit zeigten, die
Zuständigkeiten zur Regelung dieses Weiterbildungsganges den Ärztekammern zu
übertragen, zeigen sich bisher hinsichtlich der Verwirklichung dieses Vorhabens
auf Landesebene Verzögerungen.
Im
November 2002 führte das für die Weiterbildung zuständige Dezernat eine Umfrage
in den Landesärztekammern durch. Gefragt wurde, inwieweit die Weiterbildung im
Gebiet „Öffentliches Gesundheitswesen“ in das Weiterbildungsrecht der Kammern
überführt worden ist. Die Umfrage zeigt, dass sich gegenüber dem Jahr 1998, als
nur zwei Kammern die Weiterbildung im Gebiet „Öffentliches Gesundheitswesen“ in
ihren Regelungsbereich übernommen hatten, im Jahr 2002 bereits 9 Kammern diesen
Schritt vollzogen haben. Darüber hinaus sind weitere Länder bestrebt, die
Weiterbildung im Gebiet „Öffentliches Gesundheitswesen“ in nächster Zukunft den
(Landes-)Ärztekammern Berlin, Brandenburg, Hamburg sowie Schleswig-Holstein zu
überantworten.
Vor dem
Hintergrund, dass der Weiterbildungsgang „Arzt im öffentlichen
Gesundheitswesen“ in die Zuständigkeit der Ärztekammern zurückgeführt wird beziehungsweise
in einigen Kammerbereichen schon worden ist, besteht nunmehr die Notwendigkeit,
den Weiterbildungsgang auch inhaltlich auszugestalten. Auf Grund dessen haben
in gemeinsamer Erarbeitung der Bundesverband des öffentlichen
Gesundheitsdienstes, der Ausschuss „Ärzte im öffentlichen Dienst“ und die
Weiterbildungsgremien einen Entwurf zur Novellierung des Weiterbildungsganges
„Gebiet öffentliches Gesundheitswesen“ erstellt. Der Vorstand der
Bundesärztekammer beschloss im Januar 2003, diesen Entwurf über den Inhalt der
Weiterbildung im Gebiet „Öffentliches Gesundheitswesen“ in der nachfolgenden
Fassung auf dem 105. Deutschen Ärztetag 2003 als Antrag einzubringen.
|