Neuordnung der Weiterbildung für das Gebiet „Öffentliches Gesundheitswesen“ in der (Muster-)Weiterbildungsordnung und in den (Muster-)Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung

Nach offiziellen Abstimmungsgesprächen mit Vertretern der Aufsichtsbehörden der Länder beschloss der 99. Deutsche Ärztetag 1996 in Köln, die neu geordneten Inhalte des Gebietes „Öffentliches Gesundheitswesen“ in die (Muster-)Weiterbildungsordnung aufzunehmen und diese den Landesärztekammern zur Übernahme zu empfehlen. Nach der neu gefassten Weiterbildung im Gebiet „Öffentliches Gesundheitswesen“ gliedert sich die insgesamt fünf-jährige Weiterbildungszeit in eine dreijährige Weiterbildung an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1 der Weiterbildungsordnung sowie eine zweijährige klinische Tätigkeit. Mit dieser Beschlussfassung des 99. Deutschen Ärztetages sind die Voraussetzungen dafür geschaffen worden, das seit langen Jahren von der Bundesärztekammer gemeinsam mit dem Bundesverband der Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst verfolgte Ziel zu realisieren, den Weiterbildungsgang „Arzt für öffentliches Gesundheitswesen“ im Rahmen der Zuständigkeit der Ärztekammern und somit in der Weiterbildungsordnung selbst inhaltlich auszugestalten – statt der bisherigen, ausschließlich staatlich geprägten Weiterbildung.

Der nächstfolgende Schritt zur Realisierung der Neuordnung der Weiterbildung für das Gebiet „Öffentliches Gesundheitswesen“ ist, diesen Beschluss in den Heilberufs- bzw. Kammergesetzen der Länder zu verankern. Obwohl die Länder sich im Vorfeld der Novellierung der (M-)WBO einhellig bereit zeigten, die Zuständigkeiten zur Regelung dieses Weiterbildungsganges den Ärztekammern zu übertragen, zeigen sich bisher hinsichtlich der Verwirklichung dieses Vorhabens auf Landesebene Verzögerungen.

Im November 2002 führte das für die Weiterbildung zuständige Dezernat eine Umfrage in den Landesärztekammern durch. Gefragt wurde, inwieweit die Weiterbildung im Gebiet „Öffentliches Gesundheitswesen“ in das Weiterbildungsrecht der Kammern überführt worden ist. Die Umfrage zeigt, dass sich gegenüber dem Jahr 1998, als nur zwei Kammern die Weiterbildung im Gebiet „Öffentliches Gesundheitswesen“ in ihren Regelungsbereich übernommen hatten, im Jahr 2002 bereits 9 Kammern diesen Schritt vollzogen haben. Darüber hinaus sind weitere Länder bestrebt, die Weiterbildung im Gebiet „Öffentliches Gesundheitswesen“ in nächster Zukunft den (Landes-)Ärztekammern Berlin, Brandenburg, Hamburg sowie Schleswig-Holstein zu überantworten.

Vor dem Hintergrund, dass der Weiterbildungsgang „Arzt im öffentlichen Gesundheitswesen“ in die Zuständigkeit der Ärztekammern zurückgeführt wird beziehungsweise in einigen Kammerbereichen schon worden ist, besteht nunmehr die Notwendigkeit, den Weiterbildungsgang auch inhaltlich auszugestalten. Auf Grund dessen haben in gemeinsamer Erarbeitung der Bundesverband des öffentlichen Gesundheitsdienstes, der Ausschuss „Ärzte im öffentlichen Dienst“ und die Weiterbildungsgremien einen Entwurf zur Novellierung des Weiterbildungsganges „Gebiet öffentliches Gesundheitswesen“ erstellt. Der Vorstand der Bundesärztekammer beschloss im Januar 2003, diesen Entwurf über den Inhalt der Weiterbildung im Gebiet „Öffentliches Gesundheitswesen“ in der nachfolgenden Fassung auf dem 105. Deutschen Ärztetag 2003 als Antrag einzubringen.

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