Gebiet Öffentliches
Gesundheitswesen
Definition:
Das
Gebiet Öffentliches Gesundheitswesen umfasst die Beobachtung, Begutachtung und
Wahrung der gesundheitlichen Belange der Bevölkerung und die Beratung der
Träger öffentlicher Aufgaben in gesundheitlichen Fragen einschließlich
Planungs- und Gestaltungsaufgaben, Gesundheitsförderung und der
gesundheitlichen Versorgung, der öffentlichen Hygiene, der Gesundheitsaufsicht
sowie der Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten.
Facharzt / Fachärztin
für Öffentliches Gesundheitswesen
Weiterbildungsziel:
Ziel der
Weiterbildung im Gebiet Öffentliches Gesundheitswesen ist die Erlangung der
Facharztkompetenz nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und
Weiterbildungsinhalte sowie des Weiterbildungskurses.
Weiterbildungszeit:
60
Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5
Abs. 1 Satz 1, davon
• 18 Monate in
einer Einrichtung des öffentlichen Gesundheitswesens, davon
– 9 Monate an einem Gesundheitsamt
• 6
Monate (720 Stunden) Kurs-Weiterbildung für Öffentliches Gesundheitswesen,
hierauf können
– 3 Monate Postgraduierten-Kurs in Public Health
angerechnet werden
• 36 Monate in
der Patientenversorgung anderer Gebiete, davon
– 6 Monate in Psychiatrie und Psychotherapie
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb
von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- den Verfahren, Normen und Standards der öffentlichen Gesundheitssicherung und
der Gesundheitsverwaltung
- Epidemiologie, Statistik, Gesundheitsindikatoren und
Gesundheitsberichterstattung
- der medizinischen Beratung von Einrichtungen, Institutionen
und öffentlichen Trägern bei der Gesundheitsplanung, Gesundheitssicherung und
beim Gesundheitsschutz
- der Erstellung von amtlichen / amtsärztlichen Gutachten
- Umsetzung und Sicherstellung der bevölkerungsbezogenen
rechtlichen und fachlichen Normen der Gesundheitssicherung und des
Gesundheitsschutzes
- der Gewährleistung von Qualitätsmaßnahmen zur Sicherung der
gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung und Verbesserung des
Gesundheitsschutzniveaus
- hygienischem Qualitätsmanagement in Institutionen und
öffentlichen Einrichtungen
- der Priorisierung, Initiierung, Koordination und Evaluation
von Strategien und Maßnahmen zur Krankheitsvorbeugung, Gesunderhaltung und
Gesundheitsförderung von Bevölkerungsgruppen
- der Indikationsstellung, Initiierung, ggf. subsidiäre
Sicherstellung von Gesundheitshilfen für Menschen und Bevölkerungsgruppen,
deren ausreichende gesundheitliche Versorgung nicht gewährleistet ist
- der Beratung, Vorbeugung, dem Monitoring, der Surveillance und
Durchführung von Maßnahmen zur Reduktion übertragbarer Erkrankungen bei
Einzelnen und in definierten Bevölkerungsgruppen
- der Risikoanalyse, -bewertung, -kommunikation und
-management infektiöser Erkrankungen und umweltbedingter gesundheitlicher
Belastungen und Schädigungen
Definierte
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:
- Analyse und gesundheitliche Bewertung
gemeindebezogener Planungen
- Bewertung der gesundheitlichen Versorgung und des
Gesundheitszustandes bestimmter Bevölkerungsgruppen
- Methodik von Gesundheitsförderungsmaßnahmen und
Präventionsprogrammen
- bevölkerungsbezogenes gesundheitliches Monitoring und
Surveillance übertragbarer und nicht übertragbarer Erkrankungen
- Analyse und Bewertung von Gesundheitsbeeinträchtigungen und
-gefahren
- hygienische Begehungen, Bewertungen und Gefährdungsanalysen
|