(Muster-)Weiterbildungsordnung für das Gebiet „Öffentliches Gesundheitswesen“

Gebiet Öffentliches Gesundheitswesen

Definition:

Das Gebiet Öffentliches Gesundheitswesen umfasst die Beobachtung, Begutachtung und Wahrung der gesundheitlichen Belange der Bevölkerung und die Beratung der Träger öffentlicher Aufgaben in gesundheitlichen Fragen einschließlich Planungs- und Gestaltungsaufgaben, Gesundheitsförderung und der gesundheitlichen Versorgung, der öffentlichen Hygiene, der Gesundheitsaufsicht sowie der Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten.

Facharzt / Fachärztin für Öffentliches Gesundheitswesen

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung im Gebiet Öffentliches Gesundheitswesen ist die Erlangung der Facharztkompetenz nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte sowie des Weiterbildungskurses.

Weiterbildungszeit:

60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon

•  18 Monate in einer Einrichtung des öffentlichen Gesundheitswesens, davon

    9 Monate an einem Gesundheitsamt

•  6 Monate (720 Stunden) Kurs-Weiterbildung für Öffentliches Gesundheitswesen, hierauf können

    3 Monate Postgraduierten-Kurs in Public Health angerechnet werden

•  36 Monate in der Patientenversorgung anderer Gebiete, davon

    6 Monate in Psychiatrie und Psychotherapie

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

-    den Verfahren, Normen und Standards der öffentlichen Gesundheitssicherung und der Gesundheitsverwaltung

-    Epidemiologie, Statistik, Gesundheitsindikatoren und Gesundheitsberichterstattung

-    der medizinischen Beratung von Einrichtungen, Institutionen und öffentlichen Trägern bei der Gesundheitsplanung, Gesundheitssicherung und beim Gesundheitsschutz

-    der Erstellung von amtlichen / amtsärztlichen Gutachten

-    Umsetzung und Sicherstellung der bevölkerungsbezogenen rechtlichen und fachlichen Normen der Gesundheitssicherung und des Gesundheitsschutzes

-    der Gewährleistung von Qualitätsmaßnahmen zur Sicherung der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung und Verbesserung des Gesundheitsschutzniveaus

-    hygienischem Qualitätsmanagement in Institutionen und öffentlichen Einrichtungen

-    der Priorisierung, Initiierung, Koordination und Evaluation von Strategien und Maßnahmen zur Krankheitsvorbeugung, Gesunderhaltung und Gesundheitsförderung von Bevölkerungsgruppen

-    der Indikationsstellung, Initiierung, ggf. subsidiäre Sicherstellung von Gesundheitshilfen für Menschen und Bevölkerungsgruppen, deren ausreichende gesundheitliche Versorgung nicht gewährleistet ist

-    der Beratung, Vorbeugung, dem Monitoring, der Surveillance und Durchführung von Maßnahmen zur Reduktion übertragbarer Erkrankungen bei Einzelnen und in definierten Bevölkerungsgruppen

-    der Risikoanalyse, -bewertung, -kommunikation und -management infektiöser Erkrankungen und umweltbedingter gesundheitlicher Belastungen und Schädigungen

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:

-    Analyse und gesundheitliche Bewertung gemeindebezogener Planungen

-    Bewertung der gesundheitlichen Versorgung und des Gesundheitszustandes bestimmter Bevölkerungsgruppen

-    Methodik von Gesundheitsförderungsmaßnahmen und Präventionsprogrammen

-    bevölkerungsbezogenes gesundheitliches Monitoring und Surveillance übertragbarer und nicht übertragbarer Erkrankungen

-    Analyse und Bewertung von Gesundheitsbeeinträchtigungen und -gefahren

-    hygienische Begehungen, Bewertungen und Gefährdungsanalysen

© 2003, Bundesärztekammer.