Insbesondere
vor dem Hintergrund der Neuordnung der Gebietsbezeichnung „Öffentliches
Gesundheitswesen“ im ärztlichen Weiterbildungsrecht hat die vom Wissenschaftlichen
Beirat der Bundesärztekammer schon vor Jahren verabschiedete Empfehlung zur
Einrichtung eines Postgraduierten-Studienganges „Öffentliche Gesundheit (Public
Health)“ eine nach wie vor aktuelle Bedeutung. Für besonders wichtig wird
erachtet, dass die Absolventen dieses Postgraduierten-Studiums auch für die
Aufgaben in europäischen und internationalen Institutionen qualifiziert werden.
Dementsprechend soll sich die Qualität dieses Ausbildungsgangs am WHO-Standard
orientieren.
Die durch
die Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung erfolgte Regelung, das
Postgraduierten-Studium in Anerkennung für den sechsmonatigen, an der Akademie
für öffentliches Gesundheitswesen zu absolvierenden Amtsarztkurs als
gleichwertigen Weiterbildungsteil formell in die (Muster-)Weiterbildungsordnung
zu integrieren, bedeutet eine „Verklammerung“ von Weiterbildungsgang und
Postgraduierten-Ausbildungsgang. Dies bedeutet, dass Ärzte mit abgeschlossener
Weiterbildung im Gebiet für „Öffentliches Gesundheitswesen (Public Health)“
sowie Ärzte mit dem Postgraduierten-Diplom „Öffentliche Gesundheit“ in eine
gewisse Konkurrenzbeziehung zueinander treten können. Dadurch wird allen so
qualifizierten Ärzten die gleiche Chance eingeräumt, sowohl im nationalen als
auch im internationalen Bereich entsprechende Funktionen in der
Gesundheitsfachverwaltung bzw. im Gesundheitsmanagement zu übernehmen. Die
Leitung von Gesundheitsämtern muss aus Sicht der Bundesärztekammer jedoch
ausschließlich Ärzten mit abgeschlossener Weiterbildung zum Arzt für
Öffentliches Gesundheitswesen vorbehalten bleiben.
Es bestehen somit drei Varianten von
Absolventen des Postgraduierten-Studienganges „Public Health“:
1. der Arzt mit abgeschlossenem
Weiterbildungsgang „Öffentliches Gesundheitswesen“, der in Anrechnung auf den
Amtsarztlehrgang sein Postgraduierten-Studium absolviert hat,
2. der Arzt mit dem Postgraduierten-Diplom
„Public Health“ ohne Gebietsbezeichnung „Öffentliches Gesundheitswesen“,
3. der Absolvent des
Postgraduierten-Studiengangs „Public Health“ ohne Medizinstudium.
Die aus
diesen drei Weiter- bzw. Graduiertenbildungsgängen hervorgehenden Experten
müssen als gemeinsames Ziel vor Augen haben, Public Health als
interdisziplinäres Lehr und Forschungsgebiet anzusehen, welches am Schnittpunkt
medizinischer, verhaltenswissenschaftlicher, ökonomischer, politischer
Forschung und Planung angesiedelt ist. Jede Gruppe soll entsprechend der
WHO-Definition von Public Health „Krankheitsverhütung, Lebensverlängerung und
Förderung psychischen und physischen Wohlbefindens durch gemeindebezogene
Maßnahmen“ fördern.
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