Postgraduierten-Studiengang „Public Health“

Insbesondere vor dem Hintergrund der Neuordnung der Gebietsbezeichnung „Öffentliches Gesundheitswesen“ im ärztlichen Weiterbildungsrecht hat die vom Wissenschaftlichen Beirat der Bundesärztekammer schon vor Jahren verabschiedete Empfehlung zur Einrichtung eines Postgraduierten-Studienganges „Öffentliche Gesundheit (Public Health)“ eine nach wie vor aktuelle Bedeutung. Für besonders wichtig wird erachtet, dass die Absolventen dieses Postgraduierten-Studiums auch für die Aufgaben in europäischen und internationalen Institutionen qualifiziert werden. Dementsprechend soll sich die Qualität dieses Ausbildungsgangs am WHO-Standard orientieren.

Die durch die Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung erfolgte Regelung, das Postgraduierten-Studium in Anerkennung für den sechsmonatigen, an der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen zu absolvierenden Amtsarztkurs als gleichwertigen Weiterbildungsteil formell in die (Muster-)Weiterbildungsordnung zu integrieren, bedeutet eine „Verklammerung“ von Weiterbildungsgang und Postgraduierten-Ausbildungsgang. Dies bedeutet, dass Ärzte mit abgeschlossener Weiterbildung im Gebiet für „Öffentliches Gesundheitswesen (Public Health)“ sowie Ärzte mit dem Postgraduierten-Diplom „Öffentliche Gesundheit“ in eine gewisse Konkurrenzbeziehung zueinander treten können. Dadurch wird allen so qualifizierten Ärzten die gleiche Chance eingeräumt, sowohl im nationalen als auch im internationalen Bereich entsprechende Funktionen in der Gesundheitsfachverwaltung bzw. im Gesundheitsmanagement zu übernehmen. Die Leitung von Gesundheitsämtern muss aus Sicht der Bundesärztekammer jedoch ausschließlich Ärzten mit abgeschlossener Weiterbildung zum Arzt für Öffentliches Gesundheitswesen vorbehalten bleiben.

Es bestehen somit drei Varianten von Absolventen des Postgraduierten-Studienganges „Public Health“:

1.    der Arzt mit abgeschlossenem Weiterbildungsgang „Öffentliches Gesundheitswesen“, der in Anrechnung auf den Amtsarztlehrgang sein Postgraduierten-Studium absolviert hat,

2.    der Arzt mit dem Postgraduierten-Diplom „Public Health“ ohne Gebietsbezeichnung „Öffentliches Gesundheitswesen“,

3.    der Absolvent des Postgraduierten-Studiengangs „Public Health“ ohne Medizinstudium.

Die aus diesen drei Weiter- bzw. Graduiertenbildungsgängen hervorgehenden Experten müssen als gemeinsames Ziel vor Augen haben, Public Health als interdisziplinäres Lehr und Forschungsgebiet anzusehen, welches am Schnittpunkt medizinischer, verhaltenswissenschaftlicher, ökonomischer, politischer Forschung und Planung angesiedelt ist. Jede Gruppe soll entsprechend der WHO-Definition von Public Health „Krankheitsverhütung, Lebensverlängerung und Förderung psychischen und physischen Wohlbefindens durch gemeindebezogene Maßnahmen“ fördern.

© 2003, Bundesärztekammer.