Die
Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) berät seit 1952 als
wissenschaftlicher Fachausschuss der Bundesärztekammer diese in allen Fragen
der Arzneibehandlung und Arzneimittelsicherheit. Sie dient in gleicher Funktion
der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. 1911 wurde sie als Ausschuss des
Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin gegründet.
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