Die
Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft ist nach ihrem Statut in der
Fassung der Beschlüsse des Vorstandes der Bundesärztekammer vom 19.11.1993 und
08.05.1994 beauftragt, die Bundesärztekammer in den das Arzneimittelwesen
betreffenden wissenschaftlichen Fragen unabhängig zu beraten. Ferner soll die
Arzneimittelkommission den Vorstand der Bundesärztekammer in seiner
Meinungsbildung zu „arzneimittelpolitischen Fragen“ unterstützen und zu
Grundsatz- und Einzelfragen, die ihr vom Vorstand der Bundesärztekammer
vorgelegt werden, Stellung nehmen.
Im Einzelnen hat die
Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft insbesondere folgende
Aufgaben:
1. Sie ist im Auftrag der Bundesärztekammer befugt, in
Fragen der Herstellung, Bezeichnung, Propagierung, Verteilung und Verwendung
von Arzneimitteln wissenschaftliche Stellungnahmen abzugeben und diese nach
Abstimmung mit der Bundesärztekammer auch gegenüber den zuständigen Behörden
zur Kenntnis zu bringen; das Nähere regelt die Geschäftsordnung.
2. Sie erfasst, dokumentiert und bewertet unerwünschte
Arzneimittelwirkungen, die ihr aus der deutschen Ärzteschaft gemäß der
ärztlichen Berufsordnung mitgeteilt werden müssen.
3. Sie erfüllt als „Arzneimittelkommission der Kammern
der Heilberufe“ die aus dem Arzneimittelgesetz abzuleitenden Aufgaben (z. B.
als Stufenplanbeteiligte).
4. Sie gibt das Buch „Arzneiverordnungen“ sowie das
Informationsblatt „Arzneiverordnung in der Praxis“ mit den Sonderheften
„Therapieempfehlungen“ heraus.
5. Sie nimmt zu Fragen der Arzneimittelsicherheit
Stellung.
6. Sie wirkt im Auftrag der Bundesärztekammer bei der
Ausarbeitung des „Deutschen Arzneibuches (DAB)“ sowie etwaiger Nachträge mit.
7. Sie berät den Vorstand der Bundesärztekammer in allen
das europäische Arzneimittelwesen betreffenden Fragen, soweit sie
wissenschaftlicher und arzneimittelpolitischer Art sind.
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