Die
Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft bestand im Jahre 2002 aus 37
ordentlichen und über 100 außerordentlichen Mitgliedern aus allen Disziplinen
der praktischen, klinischen und theoretischen Medizin sowie einigen an
Hochschulen und in der Praxis tätigen Pharmazeuten (siehe Dokumentationsteil:
Kapitel „Einrichtungen der Bundesärztekammer mit besonderen Statuten“). Der
Vorstand der Bundesärztekammer beruft die ordentlichen Mitglieder nach
Vorschlag durch den Vorstand der AkdÄ für eine Amtsperiode von jeweils drei
Jahren - jeweils ein Drittel von ihnen im Abstand von einem Jahr. Die Ernennung
der außerordentlichen Mitglieder erfolgt durch den Vorstand der
Arzneimittelkommission auf der Grundlage von Vorschlägen der ordentlichen
Mitglieder für die Dauer von ebenfalls drei Jahren. Der Vorstand (bis zu fünf
Mitglieder) wird alle drei Jahre aus den Reihen der ordentlichen Mitglieder gewählt,
der Vorsitzende wiederum wird aus dem Kreise der Vorstandsmitglieder gewählt.
Dem Vorstand gehören nach der Wahl vom 1. Dezember 2000 an als Vorsitzender
Prof. Dr. B. Müller-Oerlinghausen (Berlin), als stellvertretender Vorsitzender
Prof. Dr. D. Höffler (Darmstadt) sowie Prof. Dr. R. Gugler (Karlsruhe),Dr. H.
Harjung (Griesheim) und Prof. Dr. W.-D. Ludwig (Berlin). Dr. H. Friebel
(Magdeburg) als Vertreter des Vorstandes der Bundesärztekammer und Dr. med. L.
Hansen (Düsseldorf) als Vertreter des Vorstandes der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung sind benannte Mitglieder des Vorstandes der AkdÄ.
Die
Geschäftsstelle in Köln unterstützt und koordiniert die Arbeit des Vorstandes
und der Mitglieder und informiert diese über wesentliche Entwicklungen auf dem Gebiet
der Pharmakotherapie im In- und Ausland. Neben dem Geschäftsführer gehören der
Geschäftsstelle u. a. drei weitere Ärzte, ein Apotheker und eine
Pharmazeutisch-technische Assistentin an. Insgesamt sind vierzehn Mitarbeiter
in der Geschäftsstelle tätig. Am 01.01.2002 hat Prof. Dr. H. Berthold (Bonn)
seine Arbeit als neuer Geschäftsführer der AkdÄ aufgenommen.
Der
Vorstand kann zu besonderen Themen Fachausschüsse aus Mitgliedern der AkdÄ und
weiteren, ihr nicht angehörenden Sachverständigen einberufen, wie z. B. den
Ausschuss „Unerwünschte Arzneimittelwirkungen“, den „Redaktionsausschuss AVP“
oder den „Ärzteausschuss Arzneimittelsicherheit“. Die Ausschüsse tagen drei-
bis sechsmal pro Jahr. Die ordentlichen Mitglieder der AkdÄ treffen sich einmal
jährlich zur Mitgliederversammlung in Köln, der Vorstand tagt etwa sechsmal im
Jahr.
Die AkdÄ
arbeitet eng mit den Gremien der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung zusammen, z. B. mit dem Wissenschaftlichen Beirat, dem
Deutschen Senat für ärztliche Fortbildung, dem Bundesausschuss der Ärzte und
Krankenkassen sowie der medizinisch-wissenschaftlichen Redaktion des Deutschen
Ärzteblattes.
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