Im
Rahmen des Anhörungsverfahrens zur Festbetragsregelung nach § 35 Abs. 2 SGB V
nimmt die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft Stellung zu den
Vorschlägen des „Arbeitsausschusses Arzneimittel“ des Bundesausschusses der
Ärzte und Krankenkassen. Außerdem berät sie ihn sachverständig zu
Therapiehinweisen nach Nr. 14 der Arzneimittel-Richtlinien.
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