Gutachtertätigkeiten im Arbeitsausschuss Arzneimittel-Richtlinien

Im Rahmen des Anhörungsverfahrens zur Festbetragsregelung nach § 35 Abs. 2 SGB V nimmt die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft Stellung zu den Vorschlägen des „Arbeitsausschusses Arzneimittel“ des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen. Außerdem berät sie ihn sachverständig zu Therapiehinweisen nach Nr. 14 der Arzneimittel-Richtlinien.

© 2003, Bundesärztekammer.