Die
Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft war für die Kassenärztliche
Bundesvereinigung und die Kassenärztlichen Vereinigungen in Fragen
wirtschaftlicher Arzneibehandlung sachverständig beratend tätig. Sie trägt
damit dazu bei, dass die Arzneiverordnung in der kassenärztlichen Versorgung
dem Anspruch des Versicherten auf eine nach den Regeln der ärztlichen Kunst
zweckmäßige und ausreichende Pharmakotherapie genügt.
Beratung der einzelnen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte
Die
Geschäftsstelle der Arzneimittelkommission unterstützte auch im abgelaufenen
Berichtsjahr die Vertragsabteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung bei
an diese gerichteten Einzelfragen von Vertragsärztinnen und -ärzten zur
rationalen Arzneimittelverordnung und beantwortete eine Vielzahl telefonischer
und schriftlicher Anfragen von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, die sich
direkt an die Geschäftsstelle wandten. Diese Fragen umfassten ein weites
Themenspektrum aus dem medizinischen und pharmazeutischen Bereich, u. a.
hinsichtlich des Arzneimittelmarktes (z. B. neue Arzneimittel, ausländische
Arzneimittel, Arzneimittel in klinischer Prüfung), der Arzneimittelsicherheit
(z. B. Stufenpläne, Chargenrückrufe, Bekanntgaben der Arzneimittelkommission),
Fragen zu Meldungen über unerwünschte Arzneimittelwirkungen und zum
Arzneimittelgesetz.
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