Seit dem
01.01.1996 ist eine Nachfolgevereinbarung zwischen dem Bundesinstitut für
Arzneimittel und Medizinprodukte und der Bundesärztekammer in Kraft, die eine
frühere aus dem Jahre 1987 ablöste. Im Rahmen dieser Vereinbarung wird der
Datenaustausch bezüglich der UAW-Berichte, die Arbeit des Ärzteausschusses
Arzneimittelsicherheit und das Publikationsverfahren für Risikoinformationen
der Bundesoberbehörde geregelt.
Ein enger
Informationsaustausch über Fragen der Arzneimittelsicherheit findet auch mit
der anderen Bundesoberbehörde, dem Paul-Ehrlich-Institut statt, welches
traditionellerweise für Sera, Blutprodukte und Impfstoffe, aber auch für die
zunehmend größer werdende Gruppe der sog. ‚Biologicals', z. B. als Arzneimittel
verwendete monoklonale Antikörper zuständig ist. Die Zusammenarbeit mit dem PEI
wird in naher Zukunft ebenfalls auf die Basis einer schriftlichen Vereinbarung
zwischen der Behörde und der BÄK gestellt werden.
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