Änderung der „Richtlinien zur pränatalen Diagnostik von Krankheiten und Krankheitsdispositionen“ unter weiterbildungsrechtlichen Aspekten

Der Vorstand der Bundesärztekammer verabschiedete im Januar 2003 aus weiterbildungsrechtlichen Gründen unter Aufhebung der bisherigen Fassung des Abschnitts 8 (Deutsches Ärzteblatt 1998,Heft 50,11.12.1998,Ausgabe A, Seiten 3236 – 3242,einschließlich der im Deutschen Ärzteblatt 2002, Heft 13, 29.03.2002, Ausgabe A, Seite 875, veröffentlichten Änderungsanzeige) eine Neufassung des Abschnitts 8 der „Richtlinien zur pränatalen Diagnostik von Krankheiten und Krankheitsdispositionen“.

Der Wissenschaftliche Beirat wurde in die fachlichen Beratungen einbezogen.

Richtlinien zur pränatalen Diagnostik von Krankheiten und Krankheitsdispositionen, Neuformulierung des Abschnitts 8 (Qualifikationsnachweise)

veröffentlicht:

     Deutsches Ärzteblatt: 2003, Heft 9, 28.02.2003,Ausgabe A, Seite 583

     Internet: http://www.bundesaerztekammer.de/30/Richtlinien/Richtidx/Praediag.html

     Dokumentationsteil: siehe Kapitel 13

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