Novelle der (Muster-)Weiterbildungsordnung

Nachdem die Delegierten des 103. Deutschen Ärztetages im Jahr 2000 die Vorgaben für eine neue (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) beschlossen hatten, wurde nach Rückopplung mit den Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften und Berufsverbänden sowie unter Einbeziehung zahlreicher Anregungen aus den Landesärztekammern dem 104. Deutschen Ärztetag im Mai 2001 ein neues Grundkonzept zur Diskussion gestellt. Dr. H. Hellmut Koch, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer und Vorsitzender der Weiterbildungsgremien der Bundesärztekammer, hat den Delegierten den Abschnitt A –„Paragraphenteil“ – der zu novellierenden (Muster-)Weiterbildungsordnung als Grundlage für die weiteren Arbeiten vorgestellt, um auf dieser Basis die Abschnitte B (Definition und Festlegung der Gebiete, Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen) und C (Definition und Festlegung der Bereiche) sowie die neu einzuführenden Befähigungsnachweise ausarbeiten zu können. Mit einigen kleinen Veränderungen fand diese Vorlage die große Zustimmung der Delegierten und bildete die Grundlage für die Weiterarbeit in den Gremien der Bundes und Landesärztekammern.

Mit der Neustrukturierung des Paragraphenteils der (Muster-)Weiterbildungsordnung wird das Ziel verfolgt, Begriffe und Definitionen im Weiterbildungsrecht klarer und eindeutiger abzugrenzen. Kernelement der neuen MWBO ist das Verständnis über die „Gebietsdefinition“ und die „Facharztkompetenz“. Bisher ging man davon aus, dass alles, was ein Gebiet auch an speziellen Inhalten aufweist, abgebildet und im Laufe der Mindestweiterbildungszeit tatsächlich vermittelt werden kann. Es lassen sich jedoch nicht alle Inhalte eines Gebietes in der Weiterbildungsordnung darstellen und in einer vorgegebenen Mindestweiterbildungszeit zum Facharzt erlernen. Auch ist es sinnvoll, spezielle Inhalte eines Gebietes nicht von jeder Ärztin / jedem Arzt obligatorisch im Rahmen der Weiterbildung zu verlangen. Dies würde Engpässe in der Weiterbildung hervorrufen und eine mangelnde Ausrichtung auf die Notwendigkeiten der medizinischen Versorgung bedeuten. Nunmehr sollen die Gebietsgrenzen arbeitsteilig definiert und die darin erwerbbaren Kompetenzen festgelegt werden. Damit sind dann auch Hochspezialisierungen und Innovationen, die nicht oder noch nicht in einem Weiterbildungsgang beschrieben sind, zuzuordnen. Nachdem auf Beschluss des 104. Deutschen Ärztetages 2001 die Begriffe „Fakultative Weiterbildung“ und „Fachkunde“ entfallen sind, werden alle im Weiterbildungsrecht zu regelnden Inhalte in eine neue Systematik integriert und finden sich entweder in einer Facharzt-, Schwerpunkt oder Zusatzweiterbildung wieder. Alle im Weiterbildungsrecht erworbenen Bezeichnungen sind künftig mit einer Prüfung belegt und ankündigungsfähig.

Die Diskussionen und Ausarbeitungen zur Novellierung der (Muster) Weiterbildungsordnung haben bereits im Jahr 2001 die Sitzungen des Arbeitsausschusses und die teilweise mehrtägigen Sitzungen der Ständigen Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ dominiert. Aus der intensiven Gremienarbeit erwuchs auf der Grundlage der Beschlüsse des 104. Deutschen Ärztetages 2001 ein vorbereitender Entwurf für die weiteren Abschnitte B und C der (Muster-)Weiterbildungsordnung, der die künftigen Gebiete, Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen, Bereiche, Befähigungsnachweise und Themen der curriculären Fortbildungen beschreibt. Der damalige Entwurf wurde im September 2001 an die betroffenen Fachgesellschaften und Berufsverbände ausgesandt. Die schriftlichen Rückläufe und die zahlreichen Gespräche, unter anderem im Rahmen von mehreren Anhörungsrunden, weiteren fachbezogenen Zusammentreffen und vielen oftmals telefonischen Unterredungen mit den Fachvertretern, flossen in die weiteren Beratungen der Weiterbildungsgremien ein.

Auf dem 105. Deutschen Ärztetag 2002 erstattete Dr. Koch einen Zwischenbericht zum Stand der Novellierungsvorbereitungen für die MWBO. Im Rahmen des weiteren Beratungs- und Kommentierungsverfahrens wurde ein erster „Gesamt-Entwurf“ der (Muster-)Weiterbildungsordnung für die Abschnitte B und C auf der Basis der Beschlüsse der Ständigen Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ vom 18./19.09.2002 an die Landesärztekammern und die betroffenen Fachgesellschaften und Berufsverbände mit der Bitte um Änderungsvorschläge, Ergänzungen und Richtigstellungen versandt. Die Rückläufe wurden auf- und eingearbeitet und von der Ständigen Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ in einer zweitätigen Sitzung Mitte Dezember 2002 sowie am 10.01.2003 erneut einer kritischen Betrachtung unterzogen. Auf dem Boden dieser Vorarbeiten hat sich der Vorstand der Bundesärztekammer am 23.01.2003 mit dem aktualisierten Entwurf zur (Muster-)Weiterbildungsordnung detailliert auseinander gesetzt und eine weiter entwickelte Entwurfsfassung als Diskussionsgrundlage verabschiedet. Das Ergebnis wurde am 07.02.2003 ins Internet eingestellt. Die neuerlichen Rückläufe werden noch einmal für die Beratungen in den Weiterbildungsgremien und im Vorstand der Bundesärztekammer bis Ende März aufgearbeitet, um daraus Anfang April 2003 eine Entwurfsfassung zum Versand an die Delegierten für den 106. Deutschen Ärztetag zu erstellen. Ergänzend zur (Muster-) Weiterbildungsordnung werden noch Verwaltungsrichtlinien zu erstellen sein, in denen die zahlenmäßigen Anforderungen der Weiterbildungsinhalte festgelegt werden.

Ziel ist es, auf dem 106. Deutschen Ärztetag 2003 eine komplett überarbeitete Weiterbildungsordnung zur Diskussion zu stellen und zu verabschieden.

Im November 2001 und im Februar 2003 wurden im Rahmen gemeinsamer Besprechungen des Arbeitsausschusses „Ärztliche Weiterbildung“ der Bundesärztekammer mit der Arbeitsgruppe „Berufe des Gesundheitswesens“ der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) die für die Aufsichtsbehörden der Länder relevanten Änderungen in der geplanten Novelle der (Muster-)Weiterbildungsordnung erörtert. Hierbei ging es insbesondere um die Regularien des vom Ärztetag als Grundlage für die weiteren Arbeiten beschlossenen Paragraphenteils. Dieser Erfahrungsaustausch ist Teil eines abgestimmten Vorgehens im Vorfeld der Beschlussfassung über eine neue (Muster-) Weiterbildungsordnung, um für die Landesärztekammern die Kooperation mit ihren Aufsichtsbehörden im Rahmen der Genehmigungsverfahren zu erleichtern und eine möglichst große Bundeseinheitlichkeit zu erreichen.

Neben den Beratungen zur Novelle der (Muster-)Weiterbildungsordnung wurden noch zahlreiche Anfragen aus den Landesärztekammern zur Gebietszugehörigkeit bestimmter ärztlicher Tätigkeiten bzw. Leistungskomplexe bearbeitet.

Auch in diesem Berichtszeitraum sind mehr als 50 Empfehlungen zur Anerkennung von Weiterbildungszeiten im Ausland sowie zahlreiche andere schriftliche Einzelanfragen sowohl über die Landesärztekammern zugeleitet als auch unmittelbar an die Bundesärztekammer herangetragen worden. Daneben stellt die telefonische Verständigung zwischen Mitarbeitern der Geschäftsführung der Bundesärztekammer und Mitarbeitern der Landesärztekammern sowie mit Vertretern der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften und Berufsverbände aber auch die unmittelbare Teilnahme an deren Ausschusssitzungen und Treffen zu Weiterbildungsthemen einen erheblichen Teil der kooperierenden und koordinierenden Arbeit in der Bundesärztekammer dar.

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