Nachdem
die Delegierten des 103. Deutschen Ärztetages im Jahr 2000 die Vorgaben für
eine neue (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) beschlossen hatten, wurde nach
Rückopplung mit den Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften und
Berufsverbänden sowie unter Einbeziehung zahlreicher Anregungen aus den
Landesärztekammern dem 104. Deutschen Ärztetag im Mai 2001 ein neues
Grundkonzept zur Diskussion gestellt. Dr. H. Hellmut Koch, Präsident der
Bayerischen Landesärztekammer und Vorsitzender der Weiterbildungsgremien der
Bundesärztekammer, hat den Delegierten den Abschnitt A –„Paragraphenteil“ – der
zu novellierenden (Muster-)Weiterbildungsordnung als Grundlage für die weiteren
Arbeiten vorgestellt, um auf dieser Basis die Abschnitte B (Definition und
Festlegung der Gebiete, Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen) und C (Definition
und Festlegung der Bereiche) sowie die neu einzuführenden Befähigungsnachweise
ausarbeiten zu können. Mit einigen kleinen Veränderungen fand diese Vorlage die
große Zustimmung der Delegierten und bildete die Grundlage für die Weiterarbeit
in den Gremien der Bundes und Landesärztekammern.
Mit der
Neustrukturierung des Paragraphenteils der (Muster-)Weiterbildungsordnung wird
das Ziel verfolgt, Begriffe und Definitionen im Weiterbildungsrecht klarer und
eindeutiger abzugrenzen. Kernelement der neuen MWBO ist das Verständnis über
die „Gebietsdefinition“ und die „Facharztkompetenz“. Bisher ging man davon aus,
dass alles, was ein Gebiet auch an speziellen Inhalten aufweist, abgebildet und
im Laufe der Mindestweiterbildungszeit tatsächlich vermittelt werden kann. Es
lassen sich jedoch nicht alle Inhalte eines Gebietes in der
Weiterbildungsordnung darstellen und in einer vorgegebenen
Mindestweiterbildungszeit zum Facharzt erlernen. Auch ist es sinnvoll,
spezielle Inhalte eines Gebietes nicht von jeder Ärztin / jedem Arzt
obligatorisch im Rahmen der Weiterbildung zu verlangen. Dies würde Engpässe in
der Weiterbildung hervorrufen und eine mangelnde Ausrichtung auf die
Notwendigkeiten der medizinischen Versorgung bedeuten. Nunmehr sollen die
Gebietsgrenzen arbeitsteilig definiert und die darin erwerbbaren Kompetenzen
festgelegt werden. Damit sind dann auch Hochspezialisierungen und Innovationen,
die nicht oder noch nicht in einem Weiterbildungsgang beschrieben sind,
zuzuordnen. Nachdem auf Beschluss des 104. Deutschen Ärztetages 2001 die
Begriffe „Fakultative Weiterbildung“ und „Fachkunde“ entfallen sind, werden
alle im Weiterbildungsrecht zu regelnden Inhalte in eine neue Systematik
integriert und finden sich entweder in einer Facharzt-, Schwerpunkt oder
Zusatzweiterbildung wieder. Alle im Weiterbildungsrecht erworbenen
Bezeichnungen sind künftig mit einer Prüfung belegt und ankündigungsfähig.
Die
Diskussionen und Ausarbeitungen zur Novellierung der (Muster) Weiterbildungsordnung
haben bereits im Jahr 2001 die Sitzungen des Arbeitsausschusses und die
teilweise mehrtägigen Sitzungen der Ständigen Konferenz „Ärztliche
Weiterbildung“ dominiert. Aus der intensiven Gremienarbeit erwuchs auf der
Grundlage der Beschlüsse des 104. Deutschen Ärztetages 2001 ein vorbereitender
Entwurf für die weiteren Abschnitte B und C der (Muster-)Weiterbildungsordnung,
der die künftigen Gebiete, Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen, Bereiche,
Befähigungsnachweise und Themen der curriculären Fortbildungen beschreibt. Der
damalige Entwurf wurde im September 2001 an die betroffenen Fachgesellschaften
und Berufsverbände ausgesandt. Die schriftlichen Rückläufe und die zahlreichen
Gespräche, unter anderem im Rahmen von mehreren Anhörungsrunden, weiteren
fachbezogenen Zusammentreffen und vielen oftmals telefonischen Unterredungen
mit den Fachvertretern, flossen in die weiteren Beratungen der Weiterbildungsgremien
ein.
Auf dem
105. Deutschen Ärztetag 2002 erstattete Dr. Koch einen Zwischenbericht zum
Stand der Novellierungsvorbereitungen für die MWBO. Im Rahmen des weiteren
Beratungs- und Kommentierungsverfahrens wurde ein erster „Gesamt-Entwurf“ der
(Muster-)Weiterbildungsordnung für die Abschnitte B und C auf der Basis der
Beschlüsse der Ständigen Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ vom 18./19.09.2002
an die Landesärztekammern und die betroffenen Fachgesellschaften und
Berufsverbände mit der Bitte um Änderungsvorschläge, Ergänzungen und
Richtigstellungen versandt. Die Rückläufe wurden auf- und eingearbeitet und von
der Ständigen Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ in einer zweitätigen Sitzung
Mitte Dezember 2002 sowie am 10.01.2003 erneut einer kritischen Betrachtung
unterzogen. Auf dem Boden dieser Vorarbeiten hat sich der Vorstand der
Bundesärztekammer am 23.01.2003 mit dem aktualisierten Entwurf zur
(Muster-)Weiterbildungsordnung detailliert auseinander gesetzt und eine weiter
entwickelte Entwurfsfassung als Diskussionsgrundlage verabschiedet. Das
Ergebnis wurde am 07.02.2003 ins Internet eingestellt. Die neuerlichen
Rückläufe werden noch einmal für die Beratungen in den Weiterbildungsgremien
und im Vorstand der Bundesärztekammer bis Ende März aufgearbeitet, um daraus
Anfang April 2003 eine Entwurfsfassung zum Versand an die Delegierten für den
106. Deutschen Ärztetag zu erstellen. Ergänzend zur (Muster-)
Weiterbildungsordnung werden noch Verwaltungsrichtlinien zu erstellen sein, in
denen die zahlenmäßigen Anforderungen der Weiterbildungsinhalte festgelegt
werden.
Ziel ist es, auf dem 106. Deutschen
Ärztetag 2003 eine komplett überarbeitete Weiterbildungsordnung zur Diskussion
zu stellen und zu verabschieden.
Im
November 2001 und im Februar 2003 wurden im Rahmen gemeinsamer Besprechungen
des Arbeitsausschusses „Ärztliche Weiterbildung“ der Bundesärztekammer mit der
Arbeitsgruppe „Berufe des Gesundheitswesens“ der Arbeitsgemeinschaft der
Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) die für die Aufsichtsbehörden der
Länder relevanten Änderungen in der geplanten Novelle der
(Muster-)Weiterbildungsordnung erörtert. Hierbei ging es insbesondere um die
Regularien des vom Ärztetag als Grundlage für die weiteren Arbeiten
beschlossenen Paragraphenteils. Dieser Erfahrungsaustausch ist Teil eines
abgestimmten Vorgehens im Vorfeld der Beschlussfassung über eine neue (Muster-)
Weiterbildungsordnung, um für die Landesärztekammern die Kooperation mit ihren
Aufsichtsbehörden im Rahmen der Genehmigungsverfahren zu erleichtern und eine
möglichst große Bundeseinheitlichkeit zu erreichen.
Neben den
Beratungen zur Novelle der (Muster-)Weiterbildungsordnung wurden noch
zahlreiche Anfragen aus den Landesärztekammern zur Gebietszugehörigkeit
bestimmter ärztlicher Tätigkeiten bzw. Leistungskomplexe bearbeitet.
Auch
in diesem Berichtszeitraum sind mehr als 50 Empfehlungen zur Anerkennung von
Weiterbildungszeiten im Ausland sowie zahlreiche andere schriftliche
Einzelanfragen sowohl über die Landesärztekammern zugeleitet als auch
unmittelbar an die Bundesärztekammer herangetragen worden. Daneben stellt die
telefonische Verständigung zwischen Mitarbeitern der Geschäftsführung der
Bundesärztekammer und Mitarbeitern der Landesärztekammern sowie mit Vertretern
der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften und Berufsverbände aber
auch die unmittelbare Teilnahme an deren Ausschusssitzungen und Treffen zu
Weiterbildungsthemen einen erheblichen Teil der kooperierenden und
koordinierenden Arbeit in der Bundesärztekammer dar.
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