Seit dem
01.08.1986 ist die „Verordnung über die Berufsausbildung zum Arzthelfer/zur
Arzthelferin“ vom 10.12.1985 in Kraft. Sie löste die Berufsordnungsmittel des
Bundesministeriums für Arbeit aus dem Jahre 1965 ab. (Einen detaillierten
Abriss der Entstehungsgeschichte der Verordnung und der Neuerungen enthält der
Tätigkeitsbericht 1986 auf den S. 326-337.)
Es hatte
sich schon früh gezeigt, dass die Bestehensregelung und die Gewichtung der
Prüfungsfächer revisionsbedürftig sind. Seit 1993 haben sich Landesärztekammern
und die Fachberufegremien der Bundesärztekammer immer wieder mit dem Umfang
einer evtl. Novellierung beschäftigt und dabei intensiv auf der Basis von
Rundfragen bei Landesärztekammern und Vorarbeiten von Arbeitsgruppen beraten.
1997 wurden inhaltliche Eckpunkte einer „kleinen“ Novellierung beschlossen.
Eine besondere Dringlichkeit wurde allerdings bisher nicht gesehen. (Eine
detaillierte Darstellung aller Sitzungen der Fachberufegremien mit ihren
jeweiligen Beschlüssen hierzu enthält der Tätigkeitsbericht 1999, Seite 430
ff.)
Unter
den Aspekten Flexibilität und Differenzierung der Ausbildung sowie Anpassung
des Berufsbildes an die veränderten fachlichen Anforderungen in einem dynamisch
sich entwickelnden Gesundheitswesen haben sich die Gremien mit der Thematik ab
September 1998 erneut befasst. In einem mehrstufigen Verfahren wurden seit
April 1999 durch das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung im
Auftrag der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung die
Qualifikationsanforderungen an Arzthelferinnen untersucht, um eine objektive,
von niedergelassenen Ärzten/Arbeitgebern getragene Entscheidungsgrundlage für
ein Novellierungsverfahren zu gewinnen. Mit der Vorlage des Abschlussberichtes
der repräsentativen Erhebung im Januar 2002 (s. Tätigkeitsbericht 2001/2002,
Seite 352 ff) wurden die Vorarbeiten beendet; eine Diskussion und Bewertung
erfolgte in den Fachberufegremien am 21.02.2002. Wünschenswert ist danach eine
inhaltliche Verschiebung des Berufsbildes hin zu einer stärkeren Betonung der
Kompetenzen im Bereich der Verwaltung und der Kommunikation, eine Änderung der
Bestehens- und Prüfungsbestimmungen und auch eine Vereinheitlichung und
Neuausrichtung der Berufsschulinhalte. Die Gremien kamen mit großer Mehrheit zu
dem Ergebnis, dem Vorstand der Bundesärztekammer zu empfehlen, beim
Bundesministerium für Gesundheit eine Novellierung der Ausbildungsverordnung zu
beantragen; ein entsprechender Beschluss des Vorstands erging am 22.03.2002.
Dabei spielt auch eine Rolle, dass eine neue Verordnung zu einer Aufwertung des
Berufsbildes und zu einer verstärkten Nachfrage, insbesondere von Schülerinnen
mittlerer Bildungsabschlüsse, führen könnte.
Auch der
Berufsverband der Arzt-, Zahnarzt- und Tierarzthelferinnen setzt sich seit
einigen Jahren für ein Novellierungsverfahren ein. Mit Schreiben vom 13.12.2002
hat er der Bundesärztekammer einen seit längeren angekündigten und mit der
Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft abgestimmten Eckdatenvorschlag
übermittelt, der Grundlage erster Gespräche im Frühjahr 2003 sein wird.
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