Ausbildungsverordnung für Arzthelferinnen und Novellierung

Seit dem 01.08.1986 ist die „Verordnung über die Berufsausbildung zum Arzthelfer/zur Arzthelferin“ vom 10.12.1985 in Kraft. Sie löste die Berufsordnungsmittel des Bundesministeriums für Arbeit aus dem Jahre 1965 ab. (Einen detaillierten Abriss der Entstehungsgeschichte der Verordnung und der Neuerungen enthält der Tätigkeitsbericht 1986 auf den S. 326-337.)

Es hatte sich schon früh gezeigt, dass die Bestehensregelung und die Gewichtung der Prüfungsfächer revisionsbedürftig sind. Seit 1993 haben sich Landesärztekammern und die Fachberufegremien der Bundesärztekammer immer wieder mit dem Umfang einer evtl. Novellierung beschäftigt und dabei intensiv auf der Basis von Rundfragen bei Landesärztekammern und Vorarbeiten von Arbeitsgruppen beraten. 1997 wurden inhaltliche Eckpunkte einer „kleinen“ Novellierung beschlossen. Eine besondere Dringlichkeit wurde allerdings bisher nicht gesehen. (Eine detaillierte Darstellung aller Sitzungen der Fachberufegremien mit ihren jeweiligen Beschlüssen hierzu enthält der Tätigkeitsbericht 1999, Seite 430 ff.)

Unter den Aspekten Flexibilität und Differenzierung der Ausbildung sowie Anpassung des Berufsbildes an die veränderten fachlichen Anforderungen in einem dynamisch sich entwickelnden Gesundheitswesen haben sich die Gremien mit der Thematik ab September 1998 erneut befasst. In einem mehrstufigen Verfahren wurden seit April 1999 durch das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung im Auftrag der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung die Qualifikationsanforderungen an Arzthelferinnen untersucht, um eine objektive, von niedergelassenen Ärzten/Arbeitgebern getragene Entscheidungsgrundlage für ein Novellierungsverfahren zu gewinnen. Mit der Vorlage des Abschlussberichtes der repräsentativen Erhebung im Januar 2002 (s. Tätigkeitsbericht 2001/2002, Seite 352 ff) wurden die Vorarbeiten beendet; eine Diskussion und Bewertung erfolgte in den Fachberufegremien am 21.02.2002. Wünschenswert ist danach eine inhaltliche Verschiebung des Berufsbildes hin zu einer stärkeren Betonung der Kompetenzen im Bereich der Verwaltung und der Kommunikation, eine Änderung der Bestehens- und Prüfungsbestimmungen und auch eine Vereinheitlichung und Neuausrichtung der Berufsschulinhalte. Die Gremien kamen mit großer Mehrheit zu dem Ergebnis, dem Vorstand der Bundesärztekammer zu empfehlen, beim Bundesministerium für Gesundheit eine Novellierung der Ausbildungsverordnung zu beantragen; ein entsprechender Beschluss des Vorstands erging am 22.03.2002. Dabei spielt auch eine Rolle, dass eine neue Verordnung zu einer Aufwertung des Berufsbildes und zu einer verstärkten Nachfrage, insbesondere von Schülerinnen mittlerer Bildungsabschlüsse, führen könnte.

Auch der Berufsverband der Arzt-, Zahnarzt- und Tierarzthelferinnen setzt sich seit einigen Jahren für ein Novellierungsverfahren ein. Mit Schreiben vom 13.12.2002 hat er der Bundesärztekammer einen seit längeren angekündigten und mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft abgestimmten Eckdatenvorschlag übermittelt, der Grundlage erster Gespräche im Frühjahr 2003 sein wird.

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