Als
Beitrag zur Qualitätssicherung in der ambulanten Versorgung und zur Steigerung
der Attraktivität des Arzthelferinnenberufs durch spezialisierende
Fortbildungen haben Fachberufegremien und Vorstand der Bundesärztekammer seit
1996 verschiedene Fortbildungscurricula beschlossen, die unter Federführung der
Geschäftsführung und unter Beteiligung der betroffenen Fachkreise erarbeitet
wurden:
– 1996: Curriculum „Arzthelferin in der Onkologie“
gemäß „Vereinbarung über besondere Maßnahmen zur Verbesserung der onkologischen
Versorgung“ [§ 4 (2)] (siehe Tätigkeitsbericht 1997, Seite 559-565);
– 1997:Curriculum „Ambulantes Operieren“,(siehe
Tätigkeitsbericht 1998,Seite 653-666);
–
1999: Curriculum
„Gastroenterologische Endoskopie“ [Federführung: Bayerische Landesärztekammer].
(Siehe Tätigkeitsbericht 1999/2000, Seite 322).
Folgende
Curricula kamen auf Grund der Empfehlung der Fachberufegremien vom 21.02.2002
bzw. Beschluss des Vorstands vom 22.03.2002 im Berichtsjahr hinzu:
– Curriculum Pneumologie: Zusammen mit dem
Bundesverband Deutscher Pneumologen und dem Berufsverband der Arzt-, Zahnarzt-
und Tierarzthelferinnen erfolgte die Bearbeitung eines bereits bei der
Bayerischen Landesärztekammer durchgeführten 120 Stunden-Lehrgangs, um eine mit
den schon bestehenden Konzeptionen vergleichbare Struktur zu gewährleisten. In
der Pneumologie hat insbesondere die starke Zunahme von Patienten mit chronisch
obstruktiven Atemwegserkrankungen zur Entwicklung strukturierter
Behandlungskonzepte in der ambulanten Versorgung geführt, in denen der
Patientenschulung und der Teambetreuung ein hoher Stellenwert zu kommt. Damit ergeben sich auch für die bei
niedergelassenen Lungenfachärzten beschäftigten Arzthelferinnen neue Aufgaben
bzw. ein geändertes Aufgabenspektrum. Erstmalig wurde hier ein in Teilen auf
Lehrbriefe gestützter Lehrgang erprobt, welcher nach dem neuen Konzept
zukünftig in digitalisierter Form durchgeführt werden soll.
– Curriculum Dialyse: Auf Antrag der Deutschen
Dialysegesellschaft niedergelassener Ärzte wurde gemeinsam mit der
Arbeitsgemeinschaft für Klinische Nephrologie, der Patienten-Heimversorgung und
dem Kuratorium für Heimdialyse und in Abstimmung mit dem Berufsverband der
Arzt-, Zahnarzt- und Tierarzthelferinnen und Vertreterinnen der
Nephrologie-Schwestern ein 120-Stunden Lehrgang für Arzthelferinnen und
Krankenschwestern mit entsprechender Berufserfahrung erarbeitet, um der starken
Nachfrage nach qualifiziertem Personal in der ambulanten Dialyse Rechnung zu
tragen. Mit einer gemeinsamen Regelung aller Anbieter im Bereich der ambulanten
Dialyse wird damit die notwendige Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt
gewährleistet. – Die Beteiligten einigten sich darüber hinaus auf einen verbindlichen
Stoffkatalog i. R. des Curriculums.
Die
Bundesärztekammer hat begleitende „Umsetzungsempfehlungen“ zur Durchführung von
Fortbildungsmaßnahmen in Abstimmung mit den o. g. Verbänden erarbeitet, die
Voraussetzungen beim Träger sowie räumliche, personelle und organisatorische
Anforderungen beinhalten. In der Ständigen Konferenz der Geschäftsführer am
21./22.11.2002 wurde die Umsetzungsempfehlung verabschiedet und ihre Anwendung
in den Landesärztekammern per Rundschreiben vom 05.12.2002 empfohlen.
Alle
Curricula sind nicht als obligatorische Maßnahmen, sondern als sinnvolle und
zweckmäßige Angebote zu verstehen, um mit bundesweiten Standards die
erforderlichen Voraussetzungen für eine einheitliche Mindestqualifikation des Personal zu schaffen. Die Entwicklung bundesweit geltender
Curricula – entweder durch die Bundesärztekammer oder dezentral durch eine
Landesärztekammer – wird von den Kammern begrüßt und hat sich als zweckmäßiges
und gut akzeptiertes Verfahren bewährt. Insbesondere nach der Neukonzeption der
Arztfachhelferin (s. Tätigkeitsbericht 2000/2001, Seite 323 ff) können die
Curricula als Module i. R. des Wahlteils „Medizin“ sinnvoll eingesetzt werden.
– Die Curricula liegen in broschierter Form vor; weitere sind für 2003 in
Planung.
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