Tarifbereich: Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen (AAA)

Im Jahre 1968 wurde die AAA als tariffähige Arbeitgebervereinigung gebildet. Seit dem 01.04.1969 wurden 30 Gehaltstarifverträge und 11 Manteltarifverträge mit dem Berufsverband der Arzt-, Zahnarzt- und Tierarzthelferinnen (BdA), dem Verband weiblicher Arbeitnehmer und der Deutschen Angestellten Gewerkschaft sowie seit 1992 (nach 16-jäh-riger Unterbrechung) auch wieder mit der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr bzw. nunmehr mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (Ver.di) abgeschlossen. (Der Verband weiblicher Arbeitnehmer hat sich zum 30.03.2002 aufgelöst.)

Die Tarifwerke sind zwar nicht allgemeinverbindlich, haben aber eine hohe normierende Wirkung entfaltet.

Im Jahre 1990 wurde ein neu gestaltetes Vergütungssystem nach Berufsjahren und Tätigkeitsgruppen eingeführt und damit ein stärkerer Leistungsbezug bewirkt. Für die Tarifrunde 2003 fordern die Arbeitnehmerinnen eine Erweiterung der Tabelle und eine Erweiterung der Tätigkeitsgruppen. – Gehalts- und Manteltarifvertrag von 1992 sahen erstmals eine Ausweitung auch auf das Gebiet der neuen Bundesländer vor. Die Sprechstundenschwester und Sprechstundenhelfer der früheren DDR wurden den Arzthelferinnen gleichgestellt. Das Vergütungsniveau beträgt seit Januar 2002 85% des Westniveaus.

Der seit November 1997 gültige Manteltarifvertrag enthält zahlreiche Änderungen (z. B. Wegfall des Urlaubsgeldes ab 1998),die direkte Einsparungen bei den Personalkosten, mehr Flexibilität bei der Personalplanung sowie größere Rechtsklarheit in der Auslegung der Tarifwerke gebracht haben.

Als Ordnungsfaktor bei den Arbeitsbedingungen ist die AAA vor 35 Jahren mit dem Anspruch gegründet worden, den Mindeststandard in den Beschäftigungsbedingungen festzulegen und eine normierende Funktion im Gehaltsgefüge auszuüben. Diese Funktion hat die AAA rückblickend gesehen mit Erfolg wahrgenommen. Dass sie diese regulative Funktion immer noch erfüllt, zeigt nicht nur die Gestaltung der betrieblichen Altersvorsorge, sondern auch der auch heute noch beachtliche Anteil von rund 50% tarifgebundenen Arbeitsverhältnissen sowie die weitestgehende Orientierung in den Arbeitsverträgen an den manteltariflichen Rahmenbedingungen (vgl. die ausführliche Darstellung der Ergebnisse von Erhebungen zur Personal- und Vergütungsstruktur in Arztpraxen im Tätigkeitsbericht 1997, S. 393 f). Auch unter den derzeit schwierigen wirtschaftlichen und gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen hat sich gezeigt, dass Vorstellungen von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite immer noch konsensfähig sind. Die stabilisierende Wirkung von Tarifverträgen auf den Arbeits- und Betriebsfrieden sowie auf den innerärztlichen Wettbewerb um Arbeitskräfte ist nicht zu unterschätzen. Prozesse der Regionalisierung in anderen freiberuflichen Gesundheitsbereichen (z. B. bei den Zahnärzten) werden eher als nachteilig empfunden. Für die Zukunft gilt es aber, die AAA hinsichtlich ihrer Repräsentanz und Legitimation in der Ärzteschaft noch stärker zu verankern. An entsprechenden Überlegungen wird z. Zt. intensiv gearbeitet.

© 2003, Bundesärztekammer.