Im Jahre
1968 wurde die AAA als tariffähige Arbeitgebervereinigung gebildet. Seit dem
01.04.1969 wurden 30 Gehaltstarifverträge und 11 Manteltarifverträge mit dem
Berufsverband der Arzt-, Zahnarzt- und Tierarzthelferinnen (BdA), dem Verband
weiblicher Arbeitnehmer und der Deutschen Angestellten Gewerkschaft sowie seit
1992 (nach 16-jäh-riger Unterbrechung) auch wieder mit der Gewerkschaft
Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr bzw. nunmehr mit der Vereinten
Dienstleistungsgewerkschaft (Ver.di) abgeschlossen. (Der Verband weiblicher
Arbeitnehmer hat sich zum 30.03.2002 aufgelöst.)
Die Tarifwerke sind zwar nicht
allgemeinverbindlich, haben aber eine hohe normierende Wirkung entfaltet.
Im Jahre
1990 wurde ein neu gestaltetes Vergütungssystem nach Berufsjahren und
Tätigkeitsgruppen eingeführt und damit ein stärkerer Leistungsbezug bewirkt.
Für die Tarifrunde 2003 fordern die Arbeitnehmerinnen eine Erweiterung der
Tabelle und eine Erweiterung der Tätigkeitsgruppen. – Gehalts- und
Manteltarifvertrag von 1992 sahen erstmals eine Ausweitung auch auf das Gebiet
der neuen Bundesländer vor. Die Sprechstundenschwester und Sprechstundenhelfer
der früheren DDR wurden den Arzthelferinnen gleichgestellt. Das
Vergütungsniveau beträgt seit Januar 2002 85% des Westniveaus.
Der seit
November 1997 gültige Manteltarifvertrag enthält zahlreiche Änderungen (z. B.
Wegfall des Urlaubsgeldes ab 1998),die direkte Einsparungen bei den
Personalkosten, mehr Flexibilität bei der Personalplanung sowie größere
Rechtsklarheit in der Auslegung der Tarifwerke gebracht haben.
Als
Ordnungsfaktor bei den Arbeitsbedingungen ist die AAA vor 35 Jahren mit dem
Anspruch gegründet worden, den Mindeststandard in den Beschäftigungsbedingungen
festzulegen und eine normierende Funktion im Gehaltsgefüge auszuüben. Diese
Funktion hat die AAA rückblickend gesehen mit Erfolg wahrgenommen. Dass sie
diese regulative Funktion immer noch erfüllt, zeigt nicht nur die Gestaltung
der betrieblichen Altersvorsorge, sondern auch der auch heute noch beachtliche
Anteil von rund 50% tarifgebundenen Arbeitsverhältnissen sowie die
weitestgehende Orientierung in den Arbeitsverträgen an den manteltariflichen
Rahmenbedingungen (vgl. die ausführliche Darstellung der Ergebnisse von
Erhebungen zur Personal- und Vergütungsstruktur in Arztpraxen im
Tätigkeitsbericht 1997, S. 393 f). Auch unter den derzeit schwierigen
wirtschaftlichen und gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen hat sich gezeigt,
dass Vorstellungen von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite immer noch
konsensfähig sind. Die stabilisierende Wirkung von Tarifverträgen auf den
Arbeits- und Betriebsfrieden sowie auf den innerärztlichen Wettbewerb um
Arbeitskräfte ist nicht zu unterschätzen. Prozesse der Regionalisierung in
anderen freiberuflichen Gesundheitsbereichen (z. B. bei den Zahnärzten) werden
eher als nachteilig empfunden. Für die Zukunft gilt es aber, die AAA
hinsichtlich ihrer Repräsentanz und Legitimation in der Ärzteschaft noch stärker
zu verankern. An entsprechenden Überlegungen wird z. Zt. intensiv gearbeitet.
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