Nach
Vorberatungen der Tarifpartner seit 2000 und einer Informationsveranstaltung
der AAA im März 2001 wurde im Januar 2002 die Eckwerte eines
Entgeltumwandlungstarifvertrages auf der Basis der seit 2001 geltenden
gesetzlichen Grundlagen (Altersvermögensgesetz und Gesetz zur betrieblichen
Altersversorgung) festgelegt und die Einrichtung einer spezifischen
Altersversorgungseinrichtung für Praxispersonal in Form einer Pensionskasse
beschlossen.
Mit dem
„Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung“ vom
23.01.2002, einer „Ergänzenden Vereinbarung“ der Tarifpartner sowie einem
Ergänzungstarifvertrag zum Mantel- und Gehaltstarifvertrag, mit dem eine
entsprechende rechtliche Verknüpfung zwischen allen bestehenden Tarifwerken
hergestellt wurde, war für alle tariflich orientierten Arbeitsverhältnisse
formalrechtlich der Weg für die betriebliche Altersversorgung rückwirkend ab
dem 01.01.2002 frei. Der Entgeltumwandlungstarifvertrag setzt die Vorgaben und
Fördermöglichkeiten des Altersvermögensgesetzes in einer Form um, die sowohl
den gesetzlichen Vorgaben genügt als auch den Bedingungen der ärztlichen Praxen
und den Bedürfnissen der Arzthelferinnen Rechnung trägt. Die Modalitäten sollen
gewährleisten, dass mit einem Minimum an Zeit und organisatorischem Aufwand für
den Arzt ein Maximum an Förder- und Versorgungsleistungen für die Arzthelferin
erreicht wird. Die Altersversorgung ist rein arbeitnehmerfinanziert; die
Beiträge sollen aus den bisherigen vermögenswirksamen Leistungen gespeist
werden. Diese wurden begleitend – sozusagen als „Starthilfe“ der Arbeitgeber –
durch einen zusätzlichen Änderungstarifvertrag leicht erhöht. Evtl. Zuschüsse
des Arbeitgebers sind freiwillig, sind aber (z. B. durch Weitergabe der
ersparten Sozialversicherungsbeiträge) nach den Vorstellungen der
Arbeitsgemeinschaft wünschenswert. – Der Tarifvertrag wurde für den Bereich der
zahn-ärztlichen Praxen komplett übernommen.
Der
Tarifvertrag sieht als einzigen Durchführungsweg das Pensionskassenmodell vor.
Diese Entscheidung wurde unter den Tarifvertragsparteien nach eingehender
Prüfung, insbesondere hinsichtlich der Kosten für den Arbeitgeber (Entfall der
Insolvenzsicherung und Steuerfreiheit für Arbeitgeberbeiträge) und der
(steuerlichen) Vorteile und Fördermöglichkeiten für die Arzthelferin
einvernehmlich getroffen. Mit der Entscheidung für einen einheitlichen
Durchführungsweg wurde gleichzeitig die Schaffung eines eigen-ständigen
Versorgungswerkes für Praxispersonal beschlossen. Dieses bietet i. S. einer
Gruppenversicherung alle wünschenswerten Vorteile hinsichtlich Rendite,
Verwaltungskosten, Logistik und Beratung sowie Ablaufleistung. Mit
Unterstützung eines renommierten externen Beraters wurde auf der Basis eines
Ausschreibungs- und Auswahlverfahrens zwischen April und Oktober 2002 der
Träger dieser Versorgungseinrichtung ausgewählt. Dies schien trotz aller
Kosten- und Zeitintensität des Verfahrens (14 Versicherungen wurden
angeschrieben, 9 gaben ein Angebot ab und zwischen 3 Versicherungen fiel nach
mehrmaligen Vorstellungs- und Gesprächsrunden die Entscheidung) eine
transparente und sachlich nachvollziehbare Entscheidung. Mit der Durchführung
der Branchenpensionskasse wurde letztlich die Deutsche Ärzteversicherung, Köln,
gemeinsam mit der Deutschen Apothekerund Ärztebank, Düsseldorf, beauftragt. Die
Entscheidung erfolgte gemeinsam und einvernehmlich mit dem
Arzthelferinnenverband und der Zahnärzteschaft (Arbeitsgemeinschaft zur
Regelung der Arbeitsbedingungen der Zahnarzthelferinnen). Die Vorstände von Bundesärztekammer und
Kassenärztlicher Bundesvereinigung haben diese Entscheidung am 27.09.2002
zustimmend zur Kenntnis genommen.
Nach
Abschluss einer Kooperationsvereinbarung im Oktober 2002 konnte der
Geschäftsbetrieb unverzüglich aufgenommen werden. Die Deutsche
Ärzteversicherung (mit ihrem speziell gegründeten Risikoträger Pro bAV) bietet
zunächst einen Vorsorgetarif in Form einer fondsgebundenen Rentenversicherung
an, die optional um eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ergänzt werden
kann. Bereits bis zum Sommer 2003 wird dieses Angebot um einen klassischen
Rententarif mit Garantiezins ergänzt werden, in den – wenn gewünscht – ein
kostenloser Wechsel möglich sein wird. – Für die Implementierung der
Pensionskasse steht auf Seiten der Versicherung ein eingespieltes und auf die
Spezifika der Ärzteschaft ausgerichtetes Logistik- und Beratungsnetz, ergänzt
um die Filialen der Deutschen Apobank, zur Verfügung, mit dem ein möglichst
rascher, flächendeckender Aufbau ermöglicht wird. In rund 900 Abschlüssen bis
Februar 2003 dokumentiert sich ein erfolgreicher Start des Projektes. – Die
Gründungsmitglieder begleiten die Implementierung intensiv in Form eines
Lenkungsausschusses und zukünftig in Form eines Beirates, dessen Gründung in
Kürze vorgesehen ist. Das Modell steht auch anderen Berufsgruppen im
Gesundheitsbereich (z. B. Krankengymnasten, Medizinisch Technischen
Assistenten, Tierarzthelferinnen) sowie Arbeitgebern im Bereich von
Institutionen (z. B. Kammern und KVen, privatärztlichen Verrechnungsstellen u.
s. f.) offen; das Potenzial an zu Versichernden beläuft sich schätzungsweise
auf ca. 750 000 Personen.
Die
AAA hat den Aufbau und die Einführung der Pensionskasse in die innerärztliche
Öffentlichkeit, d. h. in die Selbstverwaltung und in die Arbeitgeberschaft
breit und intensiv kommuniziert; dies erfolgte in mehreren großen Artikeln im
Deutschen Ärzteblatt, in zwei Rundschreiben des Vorsitzenden der AAA, San. Rat.
Sauermann, an alle Kammern und KVen sowie an die niedergelassenen Arbeitgeber
direkt, in verschiedenen Präsentationen vor Einrichtungen und Gremien der
Selbstverwaltung auf Geschäftsführungsebene, durch entsprechende Beratungen in
den Vorständen von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung und
nicht zuletzt i. R. von hunderten telefonischen Anfragen von Ärzten,
Arzthelferinnen und Steuerberatern bei der Geschäftsstelle. Alle Aktivitäten
hatten das Ziel, die nötigen Voraussetzungen zu schaffen, um der betrieblichen
Altersversorgung für das Praxispersonal langfristig zum Erfolg zu verhelfen.
Die bisherige Resonanz zeigt, dass das Angebot, das aus der Selbstverwaltung
heraus entwickelt wurde, von den Betroffenen angenommen wird.
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