Altersversorgung: Pensionskasse der Gesundheitsberufe

Nach Vorberatungen der Tarifpartner seit 2000 und einer Informationsveranstaltung der AAA im März 2001 wurde im Januar 2002 die Eckwerte eines Entgeltumwandlungstarifvertrages auf der Basis der seit 2001 geltenden gesetzlichen Grundlagen (Altersvermögensgesetz und Gesetz zur betrieblichen Altersversorgung) festgelegt und die Einrichtung einer spezifischen Altersversorgungseinrichtung für Praxispersonal in Form einer Pensionskasse beschlossen.

Mit dem „Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung“ vom 23.01.2002, einer „Ergänzenden Vereinbarung“ der Tarifpartner sowie einem Ergänzungstarifvertrag zum Mantel- und Gehaltstarifvertrag, mit dem eine entsprechende rechtliche Verknüpfung zwischen allen bestehenden Tarifwerken hergestellt wurde, war für alle tariflich orientierten Arbeitsverhältnisse formalrechtlich der Weg für die betriebliche Altersversorgung rückwirkend ab dem 01.01.2002 frei. Der Entgeltumwandlungstarifvertrag setzt die Vorgaben und Fördermöglichkeiten des Altersvermögensgesetzes in einer Form um, die sowohl den gesetzlichen Vorgaben genügt als auch den Bedingungen der ärztlichen Praxen und den Bedürfnissen der Arzthelferinnen Rechnung trägt. Die Modalitäten sollen gewährleisten, dass mit einem Minimum an Zeit und organisatorischem Aufwand für den Arzt ein Maximum an Förder- und Versorgungsleistungen für die Arzthelferin erreicht wird. Die Altersversorgung ist rein arbeitnehmerfinanziert; die Beiträge sollen aus den bisherigen vermögenswirksamen Leistungen gespeist werden. Diese wurden begleitend – sozusagen als „Starthilfe“ der Arbeitgeber – durch einen zusätzlichen Änderungstarifvertrag leicht erhöht. Evtl. Zuschüsse des Arbeitgebers sind freiwillig, sind aber (z. B. durch Weitergabe der ersparten Sozialversicherungsbeiträge) nach den Vorstellungen der Arbeitsgemeinschaft wünschenswert. – Der Tarifvertrag wurde für den Bereich der zahn-ärztlichen Praxen komplett übernommen.

Der Tarifvertrag sieht als einzigen Durchführungsweg das Pensionskassenmodell vor. Diese Entscheidung wurde unter den Tarifvertragsparteien nach eingehender Prüfung, insbesondere hinsichtlich der Kosten für den Arbeitgeber (Entfall der Insolvenzsicherung und Steuerfreiheit für Arbeitgeberbeiträge) und der (steuerlichen) Vorteile und Fördermöglichkeiten für die Arzthelferin einvernehmlich getroffen. Mit der Entscheidung für einen einheitlichen Durchführungsweg wurde gleichzeitig die Schaffung eines eigen-ständigen Versorgungswerkes für Praxispersonal beschlossen. Dieses bietet i. S. einer Gruppenversicherung alle wünschenswerten Vorteile hinsichtlich Rendite, Verwaltungskosten, Logistik und Beratung sowie Ablaufleistung. Mit Unterstützung eines renommierten externen Beraters wurde auf der Basis eines Ausschreibungs- und Auswahlverfahrens zwischen April und Oktober 2002 der Träger dieser Versorgungseinrichtung ausgewählt. Dies schien trotz aller Kosten- und Zeitintensität des Verfahrens (14 Versicherungen wurden angeschrieben, 9 gaben ein Angebot ab und zwischen 3 Versicherungen fiel nach mehrmaligen Vorstellungs- und Gesprächsrunden die Entscheidung) eine transparente und sachlich nachvollziehbare Entscheidung. Mit der Durchführung der Branchenpensionskasse wurde letztlich die Deutsche Ärzteversicherung, Köln, gemeinsam mit der Deutschen Apothekerund Ärztebank, Düsseldorf, beauftragt. Die Entscheidung erfolgte gemeinsam und einvernehmlich mit dem Arzthelferinnenverband und der Zahnärzteschaft (Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Zahnarzthelferinnen). Die Vorstände von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung haben diese Entscheidung am 27.09.2002 zustimmend zur Kenntnis genommen.

Nach Abschluss einer Kooperationsvereinbarung im Oktober 2002 konnte der Geschäftsbetrieb unverzüglich aufgenommen werden. Die Deutsche Ärzteversicherung (mit ihrem speziell gegründeten Risikoträger Pro bAV) bietet zunächst einen Vorsorgetarif in Form einer fondsgebundenen Rentenversicherung an, die optional um eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ergänzt werden kann. Bereits bis zum Sommer 2003 wird dieses Angebot um einen klassischen Rententarif mit Garantiezins ergänzt werden, in den – wenn gewünscht – ein kostenloser Wechsel möglich sein wird. – Für die Implementierung der Pensionskasse steht auf Seiten der Versicherung ein eingespieltes und auf die Spezifika der Ärzteschaft ausgerichtetes Logistik- und Beratungsnetz, ergänzt um die Filialen der Deutschen Apobank, zur Verfügung, mit dem ein möglichst rascher, flächendeckender Aufbau ermöglicht wird. In rund 900 Abschlüssen bis Februar 2003 dokumentiert sich ein erfolgreicher Start des Projektes. – Die Gründungsmitglieder begleiten die Implementierung intensiv in Form eines Lenkungsausschusses und zukünftig in Form eines Beirates, dessen Gründung in Kürze vorgesehen ist. Das Modell steht auch anderen Berufsgruppen im Gesundheitsbereich (z. B. Krankengymnasten, Medizinisch Technischen Assistenten, Tierarzthelferinnen) sowie Arbeitgebern im Bereich von Institutionen (z. B. Kammern und KVen, privatärztlichen Verrechnungsstellen u. s. f.) offen; das Potenzial an zu Versichernden beläuft sich schätzungsweise auf ca. 750 000 Personen.

Die AAA hat den Aufbau und die Einführung der Pensionskasse in die innerärztliche Öffentlichkeit, d. h. in die Selbstverwaltung und in die Arbeitgeberschaft breit und intensiv kommuniziert; dies erfolgte in mehreren großen Artikeln im Deutschen Ärzteblatt, in zwei Rundschreiben des Vorsitzenden der AAA, San. Rat. Sauermann, an alle Kammern und KVen sowie an die niedergelassenen Arbeitgeber direkt, in verschiedenen Präsentationen vor Einrichtungen und Gremien der Selbstverwaltung auf Geschäftsführungsebene, durch entsprechende Beratungen in den Vorständen von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung und nicht zuletzt i. R. von hunderten telefonischen Anfragen von Ärzten, Arzthelferinnen und Steuerberatern bei der Geschäftsstelle. Alle Aktivitäten hatten das Ziel, die nötigen Voraussetzungen zu schaffen, um der betrieblichen Altersversorgung für das Praxispersonal langfristig zum Erfolg zu verhelfen. Die bisherige Resonanz zeigt, dass das Angebot, das aus der Selbstverwaltung heraus entwickelt wurde, von den Betroffenen angenommen wird.

© 2003, Bundesärztekammer.