Seit
mehreren Jahren bemühen sich die im „Deutschen Pflegerat“ (DPR)
zusammengeschlossenen Berufsverbände in der Kranken-, Alten- und
Kinderkrankenpflege, das in 1985 novellierte Berufsgesetz grundlegend zu
reformieren. Dabei wird zum einen eine inhaltliche Modernisierung der
Bildungsinhalte im Hinblick auf neue berufliche Anforderungen, z. B. in den
Bereichen häusliche Pflege und Qualitätssicherung, sowie eine stärkere
Ausweitung der sozial- und pflegewissenschaftlichen Orientierung angestrebt;
zum anderen geht es auch um eine völlig neustrukturierte „generalistische“
Pflegeausbildung mit horizontaler und vertikaler Durchlässigkeit. Diese Ziele
werden von Teilen der Politik, von den Gewerkschaften und der
pflegewissenschaftlichen Öffentlichkeit gestützt. (Zum Konzept der
„generalistischen“ Ausbildung der Pflegeverbände von 1993 s. Tätigkeitsbericht
2001/2002,Seite 361 f.)
Das
Bundesministerium für Gesundheit legte mit Stand 20.11.2000 ein
Diskussionspapier zur Novellierung vor, das einen pragmatischen Ansatz mit
weitgehendem Erhalt bestehender Strukturen verfolgte und eine Teilintegration
der Ausbildungsgänge von Kranken- und Kinderkrankenpflege vorsah. - Die
Verbände der Pflegeberufe lehnten das Papier als für eine erforderliche Reform
der Pflege-Erstausbildung in allen wesentlichen Punkten nicht ausreichend ab.
Mit
Schreiben vom 01.03.2002 legte das BMG einen Referentenentwurf (Stand Februar
2002) vor, zu der die Bundesärztekammer und weitere ärztliche Verbände zur
Stellungnahme aufgefordert wurden. Die Bundesärztekammer gab am 11.04.2002 eine
Stellungnahme ab, in der die Hinweise ärztlicher Fachverbände und von
Landesärztekammern berücksichtigt waren. Darin wurde die Gesetzesnovelle
angesichts der demografischen und medizinisch-technischen Entwicklung und dem
damit verbundenen quantitativen wie qualitativen Bedeutungszuwachs des
Berufsfeldes „Pflege“ begrüßt. Gefordert wurde eine Weiterentwicklung des
Berufes durch Modifizierungen des Gesetzes, der Struktur der Ausbildung, des
Curriculums sowie insbesondere der didaktisch-methodischen Realisierung der
Ausbildung, so dass im Spektrum aller beteiligten Berufsgruppen auf Sicht auch
die Krankenpflege weiterhin ihren Beitrag zu einer qualitativ hochwertigen
Patientenversorgung leisten könne. Die Integration der ambulanten Krankenpflege
sowie eine verbesserte Theorie-Praxis-Verzahnung wurden als wesentliche Ziele
einer verbesserten Pflegeausbildung herausgestellt. – Die Bundesärztekammer
begrüßte die i. S. dieser Zielsetzung vorgesehenen Änderungen wie z. B. die
praktische Ausbildung in ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtungen bzw.
der Rehabilitation und die verbesserte Praxisbegleitung und -anleitung. Positiv
wurde ebenfalls die Beibehaltung der beiden Berufsbilder Krankenpflege und Kinderkrankenpflege
bewertet. Aus haftungsrechtlicher Sicht und unter Kooperationsgesichtspunkten
problematisch wurde die in der Ausbildungszielbestimmung sehr weit gehend
gefasste Eigenverantwortlichkeit auch für den Bereich der Behandlungspflege
kritisiert. Nach Auffassung der Bundesärztekammer sollte die Krankenpflege im
Kern ein auf die Patientenversorgung ausgerichteter Heilberuf bleiben, auch
wenn durch die Pflegeversicherung das Tätigkeitsspektrum ausgeweitet wurde.
Den
Bedenken der Bundesärztekammer wurde durch Änderungen insbesondere der
Ausbildungszielbestimmung im Regierungsentwurf vom Mai 2002 weit gehend
Rechnung getragen. Die Stellungnahme des Bundesrates hierzu und die
Gegenäußerung der Bundesregierung liegen vor. – Der Entwurf fiel auf Grund des
Endes der Legislaturperiode des Bundestages der Diskontinuität anheim, wurde
jedoch im Oktober 2002 wortgleich erneut in den Bundestag eingebracht. Nach der
ersten Lesung am 19.12.2002 ist für den 19.02.2003 eine Anhörung vor dem
Bundestagsausschuss für Gesundheit anberaumt, zu der die Bundesärztekammer
geladen wurde.
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