Kranken- und Kinderkrankenpflege

Seit mehreren Jahren bemühen sich die im „Deutschen Pflegerat“ (DPR) zusammengeschlossenen Berufsverbände in der Kranken-, Alten- und Kinderkrankenpflege, das in 1985 novellierte Berufsgesetz grundlegend zu reformieren. Dabei wird zum einen eine inhaltliche Modernisierung der Bildungsinhalte im Hinblick auf neue berufliche Anforderungen, z. B. in den Bereichen häusliche Pflege und Qualitätssicherung, sowie eine stärkere Ausweitung der sozial- und pflegewissenschaftlichen Orientierung angestrebt; zum anderen geht es auch um eine völlig neustrukturierte „generalistische“ Pflegeausbildung mit horizontaler und vertikaler Durchlässigkeit. Diese Ziele werden von Teilen der Politik, von den Gewerkschaften und der pflegewissenschaftlichen Öffentlichkeit gestützt. (Zum Konzept der „generalistischen“ Ausbildung der Pflegeverbände von 1993 s. Tätigkeitsbericht 2001/2002,Seite 361 f.)

Das Bundesministerium für Gesundheit legte mit Stand 20.11.2000 ein Diskussionspapier zur Novellierung vor, das einen pragmatischen Ansatz mit weitgehendem Erhalt bestehender Strukturen verfolgte und eine Teilintegration der Ausbildungsgänge von Kranken- und Kinderkrankenpflege vorsah. - Die Verbände der Pflegeberufe lehnten das Papier als für eine erforderliche Reform der Pflege-Erstausbildung in allen wesentlichen Punkten nicht ausreichend ab.

Mit Schreiben vom 01.03.2002 legte das BMG einen Referentenentwurf (Stand Februar 2002) vor, zu der die Bundesärztekammer und weitere ärztliche Verbände zur Stellungnahme aufgefordert wurden. Die Bundesärztekammer gab am 11.04.2002 eine Stellungnahme ab, in der die Hinweise ärztlicher Fachverbände und von Landesärztekammern berücksichtigt waren. Darin wurde die Gesetzesnovelle angesichts der demografischen und medizinisch-technischen Entwicklung und dem damit verbundenen quantitativen wie qualitativen Bedeutungszuwachs des Berufsfeldes „Pflege“ begrüßt. Gefordert wurde eine Weiterentwicklung des Berufes durch Modifizierungen des Gesetzes, der Struktur der Ausbildung, des Curriculums sowie insbesondere der didaktisch-methodischen Realisierung der Ausbildung, so dass im Spektrum aller beteiligten Berufsgruppen auf Sicht auch die Krankenpflege weiterhin ihren Beitrag zu einer qualitativ hochwertigen Patientenversorgung leisten könne. Die Integration der ambulanten Krankenpflege sowie eine verbesserte Theorie-Praxis-Verzahnung wurden als wesentliche Ziele einer verbesserten Pflegeausbildung herausgestellt. – Die Bundesärztekammer begrüßte die i. S. dieser Zielsetzung vorgesehenen Änderungen wie z. B. die praktische Ausbildung in ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtungen bzw. der Rehabilitation und die verbesserte Praxisbegleitung und -anleitung. Positiv wurde ebenfalls die Beibehaltung der beiden Berufsbilder Krankenpflege und Kinderkrankenpflege bewertet. Aus haftungsrechtlicher Sicht und unter Kooperationsgesichtspunkten problematisch wurde die in der Ausbildungszielbestimmung sehr weit gehend gefasste Eigenverantwortlichkeit auch für den Bereich der Behandlungspflege kritisiert. Nach Auffassung der Bundesärztekammer sollte die Krankenpflege im Kern ein auf die Patientenversorgung ausgerichteter Heilberuf bleiben, auch wenn durch die Pflegeversicherung das Tätigkeitsspektrum ausgeweitet wurde.

Den Bedenken der Bundesärztekammer wurde durch Änderungen insbesondere der Ausbildungszielbestimmung im Regierungsentwurf vom Mai 2002 weit gehend Rechnung getragen. Die Stellungnahme des Bundesrates hierzu und die Gegenäußerung der Bundesregierung liegen vor. – Der Entwurf fiel auf Grund des Endes der Legislaturperiode des Bundestages der Diskontinuität anheim, wurde jedoch im Oktober 2002 wortgleich erneut in den Bundestag eingebracht. Nach der ersten Lesung am 19.12.2002 ist für den 19.02.2003 eine Anhörung vor dem Bundestagsausschuss für Gesundheit anberaumt, zu der die Bundesärztekammer geladen wurde.

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